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  1. #1

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    Haftpflicht greift auch bei Unfall im Fahrtraining

    25.10.2008

    Streit um Kollision auf dem Hockenheimring

    Haftpflicht greift auch bei Unfall im Fahrtraining

    Die Autohaftpflicht muss grundsätzlich auch bei Unfällen während eines Fahrtrainings einspringen.

    dpa KARLSRUHE. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe entschieden. Ein Haftungsausschluss für Autorennen, der in den allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehen ist, gilt nicht für Veranstaltungen, bei denen es um die Verbesserung des fahrerischen Könnens geht, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil.

    In dem Fall waren zwei Fahrer bei einem Überholmanöver während eines Fahrtrainings auf dem Hockenheimring kollidiert. Einer der beiden beteiligten Fahrer verklagte den angeblichen Unfallverursacher auf 11 000 Euro Schadensersatz für den demolierten Audi. Dessen Haftpflichtversicherung lehnte eine Zahlung ab, da es sich um ein nicht versichertes Autorennen handele. (Az: 10 U 36/08 vom 21. Oktober 2008)

    Dem folgte das OLG nicht. Bei dem Lehrgang sei es nicht auf eine möglichst hohe Geschwindigkeit und das Erreichen entsprechender Platzierungen angekommen, sondern darauf, das Fahrzeug auch in Gefahrensituationen zu beherrschen. Damit greife der nur für Rennen geltende Haftungsausschluss nicht ein.

    Auch ein rechtlicher Grundsatz, wonach bei gefährlichen Sportarten der sportliche Gegner nicht wegen kleinerer Regelverstöße auf Schadensersatz verklagt werden kann, kommt laut OLG hier nicht zur Anwendung: Solange der Schutz der Haftpflichtversicherung bestehe, bleibe es bei den normalen Haftungsregeln. Im Ergebnis stellte allerdings das Gericht fest, dass beide Fahrer gleichermaßen für den Unfall verantwortlich sind und den Schaden gemeinsam tragen müssen.

    Quelle: Handelsblatt online
    http://www.handelsblatt.com/technolo...ge=0;printpage

  2. #2

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    Haftpflicht greift auch bei Unfall im Fahrtraining

    25.10.2008

    Streit um Kollision auf dem Hockenheimring

    Haftpflicht greift auch bei Unfall im Fahrtraining

    Die Autohaftpflicht muss grundsätzlich auch bei Unfällen während eines Fahrtrainings einspringen.

    dpa KARLSRUHE. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe entschieden. Ein Haftungsausschluss für Autorennen, der in den allgemeinen Versicherungsbedingungen vorgesehen ist, gilt nicht für Veranstaltungen, bei denen es um die Verbesserung des fahrerischen Könnens geht, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil.

    In dem Fall waren zwei Fahrer bei einem Überholmanöver während eines Fahrtrainings auf dem Hockenheimring kollidiert. Einer der beiden beteiligten Fahrer verklagte den angeblichen Unfallverursacher auf 11 000 Euro Schadensersatz für den demolierten Audi. Dessen Haftpflichtversicherung lehnte eine Zahlung ab, da es sich um ein nicht versichertes Autorennen handele. (Az: 10 U 36/08 vom 21. Oktober 2008)

    Dem folgte das OLG nicht. Bei dem Lehrgang sei es nicht auf eine möglichst hohe Geschwindigkeit und das Erreichen entsprechender Platzierungen angekommen, sondern darauf, das Fahrzeug auch in Gefahrensituationen zu beherrschen. Damit greife der nur für Rennen geltende Haftungsausschluss nicht ein.

    Auch ein rechtlicher Grundsatz, wonach bei gefährlichen Sportarten der sportliche Gegner nicht wegen kleinerer Regelverstöße auf Schadensersatz verklagt werden kann, kommt laut OLG hier nicht zur Anwendung: Solange der Schutz der Haftpflichtversicherung bestehe, bleibe es bei den normalen Haftungsregeln. Im Ergebnis stellte allerdings das Gericht fest, dass beide Fahrer gleichermaßen für den Unfall verantwortlich sind und den Schaden gemeinsam tragen müssen.

    Quelle: Handelsblatt online
    http://www.handelsblatt.com/technolo...ge=0;printpage

  3. #3
    Avatar von Fabian
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    RE: Haftpflicht greift auch bei Unfall im Fahrtraining

    Die o.g. OLG-Entscheidung ist anscheinend aufgrund Zurückverweisung durch folgendes BGH-Urteil ergangen:

    BGH: VI ZR 98/07 vom 29. Januar 2008

    http://www.dskev.de/downloads/Sport-...z%20290108.pdf

    Leitsatz:

    Der Grundsatz, dass bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für ohne gewichtige Regelverletzung verursachte Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen ist, gilt nicht, soweit Versicherungsschutz besteht.
    Gründungsmitglied SHG "Fleischmützen" - ND

  4. #4
    Avatar von Fabian
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    RE: Haftpflicht greift auch bei Unfall im Fahrtraining

    Die o.g. OLG-Entscheidung ist anscheinend aufgrund Zurückverweisung durch folgendes BGH-Urteil ergangen:

    BGH: VI ZR 98/07 vom 29. Januar 2008

    http://www.dskev.de/downloads/Sport-...z%20290108.pdf

    Leitsatz:

    Der Grundsatz, dass bei sportlichen Wettbewerben mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential die Inanspruchnahme des schädigenden Wettbewerbers für ohne gewichtige Regelverletzung verursachte Schäden eines Mitbewerbers ausgeschlossen ist, gilt nicht, soweit Versicherungsschutz besteht.
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