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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 12 von 12
  1. #1

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    Frage zur Abwicklung eines Unfallschadens

    Hallo Freunde,

    anfang der Woche ist eine nette Dame rückwärts mit Ihrem Corsa in meinen parkenden MX5 gefahren.

    Dabei wurde die Fahrertür eingedrückt und der Spiegel beschädigt.
    Der Gutachter hat jetzt folgende Werte ermittelt:

    Reparaturkosten (incl. MwSt.) 1.450,00 Euro
    Reparaturkosten (ohne MwSt.) 1.218,53 Euro

    Wiederbeschaffungswert 1.750,00 Euro
    Wert des beschädigten Fahrzeugs 380,00 Euro

    Hierbei handelt es sich wohl um einen "fiktiven" Totalschaden.

    Laut Gutachter habe ich wohl 3 Möglichkeiten aus denen ich wählen kann:

    1. In einer Werkstatt reparieren lassen und die Versicherung zahlt die Reparatur.

    2. Selber reparieren und die Versicherung zahlt die Reparaturkosten ohne MwSt..

    3. Erst mal nur "Abrechnen" und die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert - Restwert. Also 1.370 Euro.
    die MwSt. ist wohl in diesem Fall nicht relevant.

    Es handelt sich hier halt um einen 1992er NA in Rot. (Farbe SU)

    Was würdet Ihr hier machen?

    Ich tendiere zu Variante 3.

    Das Geld nehmen und eine gebrauchte Fahrertür einsetzen. Eine nötige neue Frontscheibe einbauen und etwas die Schweller schweissen lassen und den bald fälligen Tüv machen lassen.
    Dann sollten die nächsten 2 Jahre viel Freude versprechen.

    Es wäre klasse Eure Meinung zu hören oder von Euren Erfahrungen zu profitieren.

    Viele Grüssse aus dem tauenden Memmingen.

    Jens

  2. #2
    Avatar von Hans
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    RE: Frage zur Abwicklung eines Unfallschadens

    Ich würde es machen wie Du: Variante 3.

    Aber was passieren kann:

    Die Versicherung benennt einen Aufkäufer, der ein Restwertangebot von 1.000,00 EUR abgibt und dann gibt`s Probleme.


  3. #3
    Avatar von HansHansen
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    RE: Frage zur Abwicklung eines Unfallschadens

    Dazu einen Tip:

    Du hast als Geschädigter "Dispositionsfreiheit". Du kannst entscheiden, was gemacht wird.

    Kommt das Angebot des Aufkäufers zu einem Zeitpunkt, wo Du bereits mit der Reparatur begonnen hast, ist es zu spät für die Versicherung, und sie müssen nach ursprünglich ermitteltem Restwert bezahlen.

    Hat bei mir schon mal funktioniert, ich konnte nachweisen, dass ich eins der benötigten Ersatzteile bereits bei ebay geordert hatte.

    Vergiss nicht, Du bist der Geschädigte, kann ja nicht sein, dass Du keine Rechte hättest

    Grüße
    HansHansen
    Do what thou wilt.

  4. #4
    Avatar von HansHansen
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    RE: Frage zur Abwicklung eines Unfallschadens

    Dazu einen Tip:

    Du hast als Geschädigter "Dispositionsfreiheit". Du kannst entscheiden, was gemacht wird.

    Kommt das Angebot des Aufkäufers zu einem Zeitpunkt, wo Du bereits mit der Reparatur begonnen hast, ist es zu spät für die Versicherung, und sie müssen nach ursprünglich ermitteltem Restwert bezahlen.

    Hat bei mir schon mal funktioniert, ich konnte nachweisen, dass ich eins der benötigten Ersatzteile bereits bei ebay geordert hatte.

    Vergiss nicht, Du bist der Geschädigte, kann ja nicht sein, dass Du keine Rechte hättest

    Grüße
    HansHansen
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  5. #5

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    RE: Frage zur Abwicklung eines Unfallschadens

    Hallo Jens,

    mir ist letztes Jahr einer in meinen NC gefahren. Ich war dann auch beim Gutachter und hab mich am Ende für Variante 2 entschieden. Auf keinen Fall würde ich nach der Werkstattrechnung abrechnen lassen. Dabei bekommst du genau den Betrag, den du in der Werkstatt bezahlen auch musst. Die anderen beiden Varianten haben halt den Vorteil, dass für dich noch etwas übrig bleiben könnte, was ja wahrscheinlich ist, wenn du gebraute Teile nimmst oder einen kennst, der dir das zum Freundschaftspreis macht. Zu Variante 3 kann ich nichts sagen, weil es die bei mir nicht gab. Ich war jedenfalls mit Variante 2 voll zufrieden. Nachdem ich das Gutachten eingereicht hatte, wurde der Schaden ziemlich schnell beglichen. Ist ja auch ein Vorteil, wenn die Sache zügig über die Bühne geht ohne dass da noch Fragen und Schriftwechsel nachkommen.

    Gruß
    Alex

  6. #6

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    RE: Frage zur Abwicklung eines Unfallschadens

    Hallo Jens,

    mir ist letztes Jahr einer in meinen NC gefahren. Ich war dann auch beim Gutachter und hab mich am Ende für Variante 2 entschieden. Auf keinen Fall würde ich nach der Werkstattrechnung abrechnen lassen. Dabei bekommst du genau den Betrag, den du in der Werkstatt bezahlen auch musst. Die anderen beiden Varianten haben halt den Vorteil, dass für dich noch etwas übrig bleiben könnte, was ja wahrscheinlich ist, wenn du gebraute Teile nimmst oder einen kennst, der dir das zum Freundschaftspreis macht. Zu Variante 3 kann ich nichts sagen, weil es die bei mir nicht gab. Ich war jedenfalls mit Variante 2 voll zufrieden. Nachdem ich das Gutachten eingereicht hatte, wurde der Schaden ziemlich schnell beglichen. Ist ja auch ein Vorteil, wenn die Sache zügig über die Bühne geht ohne dass da noch Fragen und Schriftwechsel nachkommen.

    Gruß
    Alex

  7. #7
    Avatar von ferox1183
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    RE: Frage zur Abwicklung eines Unfallschadens

    Mir ist ja vor 3 Wochen ähnliches passiert.
    auch hier eine Dame die mich touchiert hat. Zum glück hat es nur den Kotflügel und die Stosstange getroffen.

    Der Gutachter hat den Wert meine 93er NA auf 3000 gesetzt und einen Schadenswert von 1780€ ermittelt für die Reparatur.

    Dieses haben wir bei der gegnerischen Versicherung eingericht und ich habe mir den Nettobetrag auszahlen lassen und damit eine Reparatur durchführen lassen.

    diese war etwas günstiger als der Netto Betrag den ich erhalten habe. Vom rest des Geldes habe ich dann noch meinen Hagelschaden auf der Haube richten lassen.

    Ich halte das für die Beste Lösung. Außzahlen lassen und reparieren lassen.

  8. #8
    Avatar von ferox1183
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    RE: Frage zur Abwicklung eines Unfallschadens

    Mir ist ja vor 3 Wochen ähnliches passiert.
    auch hier eine Dame die mich touchiert hat. Zum glück hat es nur den Kotflügel und die Stosstange getroffen.

    Der Gutachter hat den Wert meine 93er NA auf 3000 gesetzt und einen Schadenswert von 1780€ ermittelt für die Reparatur.

    Dieses haben wir bei der gegnerischen Versicherung eingericht und ich habe mir den Nettobetrag auszahlen lassen und damit eine Reparatur durchführen lassen.

    diese war etwas günstiger als der Netto Betrag den ich erhalten habe. Vom rest des Geldes habe ich dann noch meinen Hagelschaden auf der Haube richten lassen.

    Ich halte das für die Beste Lösung. Außzahlen lassen und reparieren lassen.

  9. #9

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    RE: Frage zur Abwicklung eines Unfallschadens

    >Auf keinen Fall würde ich nach der Werkstattrechnung abrechnen lassen.
    >Dabei bekommst du genau den Betrag, den du in der Werkstatt bezahlen auch musst.

    Komisch. Ich dachte immer, genau darum ginge es beim Schadenersatz.

  10. #10

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    RE: Frage zur Abwicklung eines Unfallschadens

    >Auf keinen Fall würde ich nach der Werkstattrechnung abrechnen lassen.
    >Dabei bekommst du genau den Betrag, den du in der Werkstatt bezahlen auch musst.

    Komisch. Ich dachte immer, genau darum ginge es beim Schadenersatz.

  11. #11

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    RE: Frage zur Abwicklung eines Unfallschadens

    Tut es natürlich auch. Aber wenn es Ihm doch reicht, den Wagen zeitwertgerecht wieder flott zu machen, ist es doch sinnvoller, nach dem Gutachten abzurechen. Dabei spart die Versicherung noch die Mehrwertsteuer. Somit haben doch beide Seiten etwas davon.

  12. #12

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    RE: Frage zur Abwicklung eines Unfallschadens

    Tut es natürlich auch. Aber wenn es Ihm doch reicht, den Wagen zeitwertgerecht wieder flott zu machen, ist es doch sinnvoller, nach dem Gutachten abzurechen. Dabei spart die Versicherung noch die Mehrwertsteuer. Somit haben doch beide Seiten etwas davon.

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