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projekt-mx5.de

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  1. #1

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    Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    Hallo Zusammen!

    In der Suche habe ich auf die Schnelle nichts gefunden, falls es schon einen ähnlichen Thread gibt verzeiht mir bitte.

    Hier im Forum haben ja viele Ihre neuen Fahrzeuge, die ja bestimmt noch Garantie haben verändert (Fahrwerk, Abgasanlage...).

    Wie sieht es nach einer solchen Veränderung mit der Garantie aus? Könnte mir vorstellen, dass Mazda z.B. bei einem Motorschaden dann alles auf die geänderte Abgasanlage schiebt.

    Wie sehen die Unterschiede aus:

    - Mazda Werkstatt (Garantie bleibt wohl erhalten, die bauen aber wohl nur Mazda Teile ein?)

    - Eigeneinbau

    - Drittwerkstatt (IL Motorsport oder so)

    Wisst ihr bescheid? Wie sind eure Erfahrungen?

  2. #2

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    Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    Hallo Zusammen!

    In der Suche habe ich auf die Schnelle nichts gefunden, falls es schon einen ähnlichen Thread gibt verzeiht mir bitte.

    Hier im Forum haben ja viele Ihre neuen Fahrzeuge, die ja bestimmt noch Garantie haben verändert (Fahrwerk, Abgasanlage...).

    Wie sieht es nach einer solchen Veränderung mit der Garantie aus? Könnte mir vorstellen, dass Mazda z.B. bei einem Motorschaden dann alles auf die geänderte Abgasanlage schiebt.

    Wie sehen die Unterschiede aus:

    - Mazda Werkstatt (Garantie bleibt wohl erhalten, die bauen aber wohl nur Mazda Teile ein?)

    - Eigeneinbau

    - Drittwerkstatt (IL Motorsport oder so)

    Wisst ihr bescheid? Wie sind eure Erfahrungen?

  3. #3

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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    Hallöle,

    also wie das bei Veränderungen am Fahrzeug aussieht, da kann ich nichts zu sagen...

    Aber grundsätzlich behaupte ich jetzt mal, dass Deine Mazda-Neuwagengarantie nur DANN erhalten bleibt, wenn auf den Inspektionsnachweisen auch der MAZDA-Stempel drauf ist!!!! Würde ich blind mal mehr als zwei Kisten Kölsch drauf wetten
    Die wollen ja schließlich auch mit Neuwagen ihre Kohle machen! Und wenn Einer zu nem "Heim- und Hofschrauber" fährt, haben die doch nix davon, AUSSER dass sie im Garantiefall zahlen müssen...

    Gruß ins Ländle, und allen "MX5-Vätern" einen schönen Vatertag

    Ingo

  4. #4

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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    Hallöle,

    also wie das bei Veränderungen am Fahrzeug aussieht, da kann ich nichts zu sagen...

    Aber grundsätzlich behaupte ich jetzt mal, dass Deine Mazda-Neuwagengarantie nur DANN erhalten bleibt, wenn auf den Inspektionsnachweisen auch der MAZDA-Stempel drauf ist!!!! Würde ich blind mal mehr als zwei Kisten Kölsch drauf wetten
    Die wollen ja schließlich auch mit Neuwagen ihre Kohle machen! Und wenn Einer zu nem "Heim- und Hofschrauber" fährt, haben die doch nix davon, AUSSER dass sie im Garantiefall zahlen müssen...

    Gruß ins Ländle, und allen "MX5-Vätern" einen schönen Vatertag

    Ingo

  5. #5

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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    Konkret möchte ich das einbauen lassen (in Niseko):

    Eibach Tieferlegungsfedern Tiefe (VA/HA) in mm 35 / 30
    H&R Stabilisator

    Vielleicht Endschalldämpfer von IL Motorsport

    Bekomm ich das Zeug in mein Auto ohne Garantieverlust?

  6. #6

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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    Konkret möchte ich das einbauen lassen (in Niseko):

    Eibach Tieferlegungsfedern Tiefe (VA/HA) in mm 35 / 30
    H&R Stabilisator

    Vielleicht Endschalldämpfer von IL Motorsport

    Bekomm ich das Zeug in mein Auto ohne Garantieverlust?

  7. #7
    Avatar von Hans
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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    >Konkret möchte ich das einbauen lassen (in Niseko):
    >
    >Eibach Tieferlegungsfedern Tiefe (VA/HA) in mm 35 / 30
    >H&R Stabilisator
    >
    >Vielleicht Endschalldämpfer von IL Motorsport
    >
    >Bekomm ich das Zeug in mein Auto ohne Garantieverlust?
    ------------

    Hallo,

    hier meine Einschätzung:

    1. Nimmst Du die Eibachfedern, die es von Mazda im ZUbehörkatalog gibt, sollte es keinerlei Garantieprobleme geben.

    2. Da die Stabis - von welchem Hersteller auch immer - kaum Auswirkungen auf andere Bauteile haben, sehe ich auch hier keine Probleme.

    3. Problematisch könnte es werden bei einer anderen Auspuffanlage. Mazda könnte im Garantiefall auf die Idee kommen, dass der geänderte Abgasdruck des Sportauspuffs sich ausgewirkt haben könnte auf den eingetretenen Motorschaden. Ich habe - nicht zuletzt aus diesem GRund - den von Mazda im ZUbehörkatalog angebotenen Sebring-Auspuff genommen.





  8. #8
    Avatar von Hans
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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    >Konkret möchte ich das einbauen lassen (in Niseko):
    >
    >Eibach Tieferlegungsfedern Tiefe (VA/HA) in mm 35 / 30
    >H&R Stabilisator
    >
    >Vielleicht Endschalldämpfer von IL Motorsport
    >
    >Bekomm ich das Zeug in mein Auto ohne Garantieverlust?
    ------------

    Hallo,

    hier meine Einschätzung:

    1. Nimmst Du die Eibachfedern, die es von Mazda im ZUbehörkatalog gibt, sollte es keinerlei Garantieprobleme geben.

    2. Da die Stabis - von welchem Hersteller auch immer - kaum Auswirkungen auf andere Bauteile haben, sehe ich auch hier keine Probleme.

    3. Problematisch könnte es werden bei einer anderen Auspuffanlage. Mazda könnte im Garantiefall auf die Idee kommen, dass der geänderte Abgasdruck des Sportauspuffs sich ausgewirkt haben könnte auf den eingetretenen Motorschaden. Ich habe - nicht zuletzt aus diesem GRund - den von Mazda im ZUbehörkatalog angebotenen Sebring-Auspuff genommen.





  9. #9
    Avatar von Chicken
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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    >Aber grundsätzlich behaupte ich jetzt mal, dass Deine
    >Mazda-Neuwagengarantie nur DANN erhalten bleibt, wenn auf den
    >Inspektionsnachweisen auch der MAZDA-Stempel drauf ist!!!!
    >Würde ich blind mal mehr als zwei Kisten Kölsch drauf wetten
    >

    Ich meine, dazu gab es vor Jahren mal ein Gerichtsurteil, dass man zur Garantieerhaltung die Inspektionen nicht zwingend bei einer Hersteller-Vertragswerkstatt machen muss.

    Natürlich wäre das den Herstellern lieber so.

    Und übrigens: Glück für dich. Ich trinke kein Kölsch.
    02er Phoenix, 92er Miata und NC von BIG

  10. #10
    Avatar von Chicken
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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    >Aber grundsätzlich behaupte ich jetzt mal, dass Deine
    >Mazda-Neuwagengarantie nur DANN erhalten bleibt, wenn auf den
    >Inspektionsnachweisen auch der MAZDA-Stempel drauf ist!!!!
    >Würde ich blind mal mehr als zwei Kisten Kölsch drauf wetten
    >

    Ich meine, dazu gab es vor Jahren mal ein Gerichtsurteil, dass man zur Garantieerhaltung die Inspektionen nicht zwingend bei einer Hersteller-Vertragswerkstatt machen muss.

    Natürlich wäre das den Herstellern lieber so.

    Und übrigens: Glück für dich. Ich trinke kein Kölsch.
    02er Phoenix, 92er Miata und NC von BIG

  11. #11
    Moderator Avatar von Krischan
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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    Da war was mit Garantie und Gewährleistung.
    WIMRE ist Garantie eine freiwillige Leistung und in dem Fall, das eine Inspektion nach dem Wartungsplan gemacht wurde, der einer Freien zur Verfügung steht, ist die Garantie komplett flöten.

    Da wir auch die freien Systeme nutzen um ab und an mal nen Golf oder so zu warten, vergleicht man auch mal die Pläne, für die wir die Werkssysteme haben und die unterscheiden sich teilweise dramatisch.
    Beim E39 steht u.a. in den freien Systemen häufig nicht drin, das das Motorhabenschloss zu fetten ist, was bei dem Auto ziemlich wichtig ist und teuer werden kann, wenn das Schloss festgammelt....

    Von daher kann ich die Hersteller da schon verstehen.
    I6 ITB S50B30

  12. #12
    Moderator Avatar von Krischan
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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    Da war was mit Garantie und Gewährleistung.
    WIMRE ist Garantie eine freiwillige Leistung und in dem Fall, das eine Inspektion nach dem Wartungsplan gemacht wurde, der einer Freien zur Verfügung steht, ist die Garantie komplett flöten.

    Da wir auch die freien Systeme nutzen um ab und an mal nen Golf oder so zu warten, vergleicht man auch mal die Pläne, für die wir die Werkssysteme haben und die unterscheiden sich teilweise dramatisch.
    Beim E39 steht u.a. in den freien Systemen häufig nicht drin, das das Motorhabenschloss zu fetten ist, was bei dem Auto ziemlich wichtig ist und teuer werden kann, wenn das Schloss festgammelt....

    Von daher kann ich die Hersteller da schon verstehen.
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  13. #13

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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    >Ich meine, dazu gab es vor Jahren mal ein Gerichtsurteil, dass
    >man zur Garantieerhaltung die Inspektionen nicht zwingend bei
    >einer Hersteller-Vertragswerkstatt machen muss.

    Selbst wenn das wirklich so ist: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Schuhe. Beweis mal, daß in der Fremdwerkstatt wirklich der komplette Werksserviceplan befolgt wurde.

    Bei den heutigen Autos, die eher rollende EDV-Anlagen sind, würde ich nicht mehr zu einer freien Werkstatt gehen. Wer das machen will, soll sich halt ein Auto ausserhalb der Garantie kaufen -- die bei deutschen Herstellern sowieso mWn bei keinem Fahrzeug jenseits der 2 Jahre beträgt. Oder ein älteres Auto, das noch vorrangig mit Mechanik läuft.
    Quer ist mehr.

  14. #14

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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    >Ich meine, dazu gab es vor Jahren mal ein Gerichtsurteil, dass
    >man zur Garantieerhaltung die Inspektionen nicht zwingend bei
    >einer Hersteller-Vertragswerkstatt machen muss.

    Selbst wenn das wirklich so ist: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei paar Schuhe. Beweis mal, daß in der Fremdwerkstatt wirklich der komplette Werksserviceplan befolgt wurde.

    Bei den heutigen Autos, die eher rollende EDV-Anlagen sind, würde ich nicht mehr zu einer freien Werkstatt gehen. Wer das machen will, soll sich halt ein Auto ausserhalb der Garantie kaufen -- die bei deutschen Herstellern sowieso mWn bei keinem Fahrzeug jenseits der 2 Jahre beträgt. Oder ein älteres Auto, das noch vorrangig mit Mechanik läuft.
    Quer ist mehr.

  15. #15
    Avatar von Chicken
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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    >Da war was mit Garantie und Gewährleistung.
    >WIMRE ist Garantie eine freiwillige Leistung und in dem Fall,
    >das eine Inspektion nach dem Wartungsplan gemacht wurde, der
    >einer Freien zur Verfügung steht, ist die Garantie komplett
    >flöten.

    Stimmt, das wird wohl die gesetzliche Gewährleistung betreffen. In den Garantiebedingungen wird wohl immer stehen, dass die Garantie nur im Zusammenhang mit der Wartung bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers gilt. Aus beschriebenen Gründen aber auch nachvollziehbar.
    02er Phoenix, 92er Miata und NC von BIG

  16. #16
    Avatar von Chicken
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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    >Da war was mit Garantie und Gewährleistung.
    >WIMRE ist Garantie eine freiwillige Leistung und in dem Fall,
    >das eine Inspektion nach dem Wartungsplan gemacht wurde, der
    >einer Freien zur Verfügung steht, ist die Garantie komplett
    >flöten.

    Stimmt, das wird wohl die gesetzliche Gewährleistung betreffen. In den Garantiebedingungen wird wohl immer stehen, dass die Garantie nur im Zusammenhang mit der Wartung bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers gilt. Aus beschriebenen Gründen aber auch nachvollziehbar.
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  17. #17

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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    Mal was anderes

    Das Karlsruher Gericht erklärte im Jahr 2007 eine Vertragsklausel für unwirksam, nach der ein Garantieanspruch für Mängel an dem Fahrzeug entfallen sollte, wenn der Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält. Eine solche Bestimmung benachteiligt den Käufer laut Bundesgerichtshof (BGH) unangemessen, weil er nach deren Wortlaut auch dann leer ausgehen soll, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat. (Az: VIII ZR 251/06 vom 17. Oktober 2007, entschieden vom BGH)

    Die Vorinstanzen fälten unterschiedliche Urteile und mal meinte ein Gutachter, dass es an der versäumten Wartung lag, mal nicht. Merkwürdig das.

    Fest steht am Ende:
    Hat jemand den Wartungsintervall üerbzogen, ist dieser jedoch NICHT ursächlich für den Schaden--> Garantiegeber muss zahlen.

    Gruß
    Maik


  18. #18

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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    Mal was anderes

    Das Karlsruher Gericht erklärte im Jahr 2007 eine Vertragsklausel für unwirksam, nach der ein Garantieanspruch für Mängel an dem Fahrzeug entfallen sollte, wenn der Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält. Eine solche Bestimmung benachteiligt den Käufer laut Bundesgerichtshof (BGH) unangemessen, weil er nach deren Wortlaut auch dann leer ausgehen soll, wenn der Mangel nichts mit der versäumten Wartung zu tun hat. (Az: VIII ZR 251/06 vom 17. Oktober 2007, entschieden vom BGH)

    Die Vorinstanzen fälten unterschiedliche Urteile und mal meinte ein Gutachter, dass es an der versäumten Wartung lag, mal nicht. Merkwürdig das.

    Fest steht am Ende:
    Hat jemand den Wartungsintervall üerbzogen, ist dieser jedoch NICHT ursächlich für den Schaden--> Garantiegeber muss zahlen.

    Gruß
    Maik


  19. #19

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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    >Mal was anderes
    >
    >Das Karlsruher Gericht erklärte im Jahr 2007 eine
    >Vertragsklausel für unwirksam, nach der ein Garantieanspruch
    >für Mängel an dem Fahrzeug entfallen sollte, wenn der
    >Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält. Eine
    >solche Bestimmung benachteiligt den Käufer laut
    >Bundesgerichtshof (BGH) unangemessen, weil er nach deren
    >Wortlaut auch dann leer ausgehen soll, wenn der Mangel nichts
    >mit der versäumten Wartung zu tun hat. (Az: VIII ZR 251/06
    >vom 17. Oktober 2007, entschieden vom BGH)
    >
    >Die Vorinstanzen fälten unterschiedliche Urteile und mal
    >meinte ein Gutachter, dass es an der versäumten Wartung lag,
    >mal nicht. Merkwürdig das.
    >
    >Fest steht am Ende:
    >Hat jemand den Wartungsintervall üerbzogen, ist dieser jedoch
    >NICHT ursächlich für den Schaden--> Garantiegeber muss
    >zahlen.
    >

    >Gruß
    >Maik
    >
    >


    Ich LIEBE das Internet !!

    Da kann ja jeder sein gefährliches Haöbwissen verbreiten wie er lustig ist. Zitate aus dem Zusammenhang nehmen ist ja noch schlimmer ! Im vorliegenden Fall ging es um eine Garantie-Klausel welche den Zusammenhang eines Motorschadens mit der versäumten Inspektion in Verbindung brachte. Dies rügten die Karlsruher Richter, nichts anderes. Es war eine Entscheidung für diesen Einzelfall.


  20. #20

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    RE: Mazda Garantie und Veränderungen am Fahrzeug

    >Mal was anderes
    >
    >Das Karlsruher Gericht erklärte im Jahr 2007 eine
    >Vertragsklausel für unwirksam, nach der ein Garantieanspruch
    >für Mängel an dem Fahrzeug entfallen sollte, wenn der
    >Käufer bestimmte Inspektionsintervalle nicht einhält. Eine
    >solche Bestimmung benachteiligt den Käufer laut
    >Bundesgerichtshof (BGH) unangemessen, weil er nach deren
    >Wortlaut auch dann leer ausgehen soll, wenn der Mangel nichts
    >mit der versäumten Wartung zu tun hat. (Az: VIII ZR 251/06
    >vom 17. Oktober 2007, entschieden vom BGH)
    >
    >Die Vorinstanzen fälten unterschiedliche Urteile und mal
    >meinte ein Gutachter, dass es an der versäumten Wartung lag,
    >mal nicht. Merkwürdig das.
    >
    >Fest steht am Ende:
    >Hat jemand den Wartungsintervall üerbzogen, ist dieser jedoch
    >NICHT ursächlich für den Schaden--> Garantiegeber muss
    >zahlen.
    >

    >Gruß
    >Maik
    >
    >


    Ich LIEBE das Internet !!

    Da kann ja jeder sein gefährliches Haöbwissen verbreiten wie er lustig ist. Zitate aus dem Zusammenhang nehmen ist ja noch schlimmer ! Im vorliegenden Fall ging es um eine Garantie-Klausel welche den Zusammenhang eines Motorschadens mit der versäumten Inspektion in Verbindung brachte. Dies rügten die Karlsruher Richter, nichts anderes. Es war eine Entscheidung für diesen Einzelfall.


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