Die Überschrift sagt es ja schon fast. Ich habe heute endlich meinen 91 er Miata durch den TÜV und zugelassen .(War in D nie zugelassen, lief auf einen US Armee Angehörigen in D.)
TÜV war soweit kein Prob. kostet nur die Kleinigkeit von 260,00(zweihundertsechsig). Der Hammer ist die Staßenverkehrsbehörde.
Das Zulassen mit Schildern kostet 230,00 (zweihundertdreizig)
davon allein 150 für Ausnahmegenehmigung Leuchtweitenregulierung.
D.H in richtigem Geld 1000,00DM.beides zusammen. Deshalb meine Frage, soviel ich weiß war 1991 die LWR keine Pflicht.Laut Leiter St.v.Z.B gilt aber als erstzulassung 2009.daher Ausnahmegenehmigung. Im Brief steht allerdings 1991.
Was ist davon zu halten?
Was gilt ?
Ist die Gebühr überhaupt rechtens ?
Ich bin auf eure Meinung gespannt.