Für Schilderrahmen (Kennzeichenverstärker, Kennzeichenhalter) gelten folgende Anforderungen:
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eine Beschriftung des Rahmens (z.B. Werbeaufschrift) ist zulässig; die Schrifthöhe und die Höhe von Abbildungen (Firmensymbole o.ä.) darf aber maximal 12 mm betragen
die Beschriftung darf nur oben oder unten, nicht aber seitlich (rechts oder links) erfolgen
erlaubt sind Rahmen mit dunkelfarbenem oder mit silbernem Untergrund (Rahmen mit schwarzer Beschriftung auf weißem Grund oder Rahmen mit anderen hellfarbenen Untergründen sind unzulässig)
der umlaufende schwarze Rand und der äußere weiße "Restrand" des Kennzeichenschildes dürfen vom Rahmen verdeckt werden, sofern der optische Eindruck des Schildes gewährleistet bleibt (z.B. durch Aufdruck entsprechend breiter Randstreifen auf den Rahmen)
der Rahmen muß fest mit der Karosserie verbunden sein, das Kennzeichenschild darf nur mittels Werkzeug aus dem Rahmen herausnehmbar sein (Schrauben durch das Schild sind dann nicht nötig)
Klaus
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