Hallo zusammen,
Fragestellung: wie ist eine angemietete Garage versichert bzw. versicherbar? Teilt sich auf in zwei Bereiche. Antworten hatten wir in BG gesammelt (Danke an Barbara und FuX), ich habe mir die grundsätzlichen Rahmenbedingungen jetzt von meiner Versicherung (WGV) nochmal bestätigen lassen
1. Versicherung des Gebäudes bzw. der Schädigung Dritter
Beispiel: Fahrzeug fackelt die Garage ab, oder Öl läuft aus.
Unterscheidung verschiedener Varianten:
a) Fahrzeug ist regulär angemeldet und auch versichert -> Haftpflichtschaden, Versicherung übernimmt, SFR geht rauf
b) Fahrzeug hat Saisonkennzeichen -> egal ob innerhalb oder ausserhalb der Saison, gleich wie Fall a
c) bisher angemeldetes und versichertes Fahrzeug, welches jedoch abgemeldet worden isst -> Ruhensversicherung trägt den Schaden wie in Fall a. Zeitlimit 18 Monate nach Abmeldung. Bei Wiederanmeldung bzw. erneuter Nutzung dieses SFR wird dieser ebenfalls wie in Fall a angepaßt. Weitere Details: siehe unten.
d) nach Kauf nicht angemeldetes und damit vom Eigentümer nie versichertes Fahrzeug -> KEINERLEI Versicherungsschutz, auch nicht über eine Ruhensversicherung des Vorbesitzers
Wer also in einer Garage mit durchlässigem Boden an abgemeldeten Fahrzeugen rummacht, sollte sich genau überlegen, was passiert, wenn da Öl runtertropft
2. Versicherung von eigenem Hausrat in dieser Garage
Ist üblicherweise von der normalen Hausratsversicherung NICHT erfasst, wenn die Garage nicht auf dem gleichen Grundstück wie die eigene Wohnung ist.
Kann aber bei Versicherungen eigens versichert werden.
Vielleicht hilft es dem einen oder anderen.
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Details zur Ruhensversicherung (von FuX):
Grundvoraussetzungen für die Ruheversicherung
- Fahrzeug wird abgemeldet und soll zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden. Hier ist irrelevant wer der spätere Halter ist.
Versicherungsschutz über die Ruheversicherung besteht aber nur solange, wie sich der Wagen in dem Eigentum des Vorbesitzers befindet.
Der neue Besitzer erlangt den Versicherungsschutz erst mit Zulassung.
- Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abzustellen - dies nicht nur vorrübergehend.
Umfang der Ruheversicherung
- Für die abgemeldete Zeit (minimal 2 Wochen / maximal 18 Monate) besteht eine beitragsfreie Ruheversicherung
- Haftpflichtversicherung und Teilkasko (sofern im angemeldeten Zustand eine Kasko Vertragsbestandteil war)