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  1. #1

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    (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    Hallo,

    ich habe letzte Woche meine Kunststoffheckscheibe beim Öffnen des Verdecks geschrottet. Da es zu kalt war ist dabei die Heckscheibe gebrochen.

    Ich habe den Schaden meiner Versicherung gemeldet. Ich habe Teilkasko ohne SB. Ein Gutachter der Dekra, von der Versicherung beauftragt, hat den Schaden besichtigt und aufgenommen.

    Jetzt kam das Gutachten. Ergebnis:

    Reparaturkosten: 989,75€, incl. MwSt.
    Wiederbeschaffungswert: 1.900,00€ (so niedrig, da unreparierter Hagelschaden)
    Restwert: 360,00€

    Jetzt habe ich eine Verständnisfrage. Wie wird da jetzt abgerechnet? Ich werde meinen Wagen auf keinen Fall für 360,00€ einem Verwerter übergeben!!

  2. #2

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    Es werden die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten abgerechnet (ich weiß jetzt nicht, ob man mit der Fahrzeugversicherung auch fiktiv abrechnen kann, wenn ja, dann Rep.-Betrag laut Gutachten ohne USt).

    WB- und Restwert werden bestimmt, um zu erkennen, ob eine Reparatur wirtschaftlich lohnt. Das wäre in Deinem Fall bis zu einem Betrag von 1540,- der Fall, darüber hinaus würde ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen. Man muß nach einem Totalschaden nicht für den Restwert verkaufen; er wird aber von der Versicherung vom WB abgezogen.

  3. #3

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    Erst mal danke für die Antwort.
    Heißt das jetzt, ich kann das Verdeck für die festgestellten Reparaturkosten (989,75€) reparieren lassen?

    Soweit ich weiß, kann man sich die Reparaturkosten, abzgl. MwSt. ausbezahlen lassen, wenn man nicht reparieren lassen will. Wäre das alternativ auch möglich?

  4. #4

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    >Heißt das jetzt, ich kann das Verdeck für die festgestellten
    >Reparaturkosten (989,75€) reparieren lassen?
    Soweit Du die Zusage der Versicherung zur Kostenübernahme hast: ja. Abgerechnet wird nach Rechnung der Werkstatt, d.h. auch wenn sich minimale Mehr- oder auch Minderkosten bei der Reparatur ergeben, gleicht das die Versicherung in Höhe der Rechnung aus. Am besten telefonierst Du dazu mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter Deines Versicherers.

    >Soweit ich weiß, kann man sich die Reparaturkosten, abzgl.
    >MwSt. ausbezahlen lassen, wenn man nicht reparieren lassen
    >will. Wäre das alternativ auch möglich?
    Das ist die "fiktive Abrechnung", die ich oben schon angeführt hatte - bin ich ehrlich gesagt überfragt, ob man das auch in der Fahrzeugversicherung machen kann. Das kann Dir Dein Versicherer aber beantworten. (kurzes Googeln scheint aber zu bestätigen, dass das geht).

  5. #5

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    >Hallo,
    >
    >ich habe letzte Woche meine Kunststoffheckscheibe beim Öffnen
    >des Verdecks geschrottet. Da es zu kalt war ist dabei die
    >Heckscheibe gebrochen.

    Hatte ich auch schon mehrere Male - normalerweise wird das von den Versicherungen als Glasschaden anerkannt (auch bei Kunststoffscheiben)... für dich wäre dass dann eine SB vom meist 150€.

  6. #6

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    >den Versicherungen als Glasschaden anerkannt (auch bei
    >Kunststoffscheiben)... für dich wäre dass dann eine SB vom
    >meist 150€.

    Er hat doch Teilkasko ohne SB

    Bei meinem Anruf bei der HUK24 in derselben Sache
    teilte der Versicherungsmitarbeiter übrigens nicht die
    Ansicht, dass eine defekte Plastik-Heckscheibe einen Glasschaden
    darstellt. Er wurde erst einigermaßen schadenübernahmewillig,
    als ich ihm schilderte, dass es sich um einen Hagelschaden
    handelt.

  7. #7

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    >bin ich ehrlich gesagt überfragt, ob man
    >das auch in der Fahrzeugversicherung machen kann.

    Ja, zweimal praktiziert. 2 Hagelschäden auf Gutachtenbasis (ohne MWSt.) mit der Versicherung abgerechnet und dann selbst reparieren lassen. Und wichtig: Bescheinigung über den beseitigten ersten Schaden ausstellen lassen, sonst wird es beim zweiten wahrscheinlich nichts mit der Versicherung.
    MX-Ersatz: KIA Proceed GT :)

  8. #8

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    die gerissene heckscheibe war bei mir mit der huk recht problemlos . leider mit selbstbeteiligung und werkstattbindung , aber der schaden wurde reguliert .

    surfer



  9. #9

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    So, es gibt Neuigkeiten bei meinem Schadensfall. Ein Gutachter stellte einen Schaden von 989€ fest. (ca. 600€ f?r die Kunststoffglasscheibe Mazda Originalteil - der Rest Sattlerarbeiten).

    Jetzt ist mein Verdeck nicht mehr das beste und wäre eh bald fällig zum Austausch. Ich w?rde daher lieber mit dem Geld ein komplettes Verdeck montieren lassen. Was unterm Strich sogar g?nstiger f?r die Versicherung käme. Zudem m?chte ich nicht unbedingt in mein altes Dach eine neue Kunststoffscheibe einnähen lassen.

    Ich habe jetzt Kontakt mit meiner Versicherung aufgenommen um die Schadensabwicklung abzuklären. Mir wurde daraufhin gesagt, da ich laut Vertrag eine Werkstattbindung habe mit Vertragpartnern der Versicherung, müsste ich zu ATU, oder Carglass gehen. Der Einwand, dass es sich in meinem Fall nicht um einen Frontscheibenschaden handelt, wurde "einigermaßen" ignoriert.

    Auf Anfrage, ob es nicht doch möglich wäre, eine eigene Werkstatt zu suchen, kam die Aussage, dass dies doch auch ginge, allerdings würde dann nur 80% der Schadenssumme erstattet. Das wäre jetzt f?r mich kein Problem. Ich habe auch nach einer fiktiven Abrechnung gefragt. Also Auszahlung der Schadenssumme, abzgl. der MwSt. Dies wurde allerdings abgelehnt. Mein Schaden w?rde nur reguliert werden, bei einer Reparatur mit Einreichen der Rechnung.

    Ich habe jetzt viele Urteile gelesen, was die fiktive Abrechnung angeht. Schlussendlich habe ich herausgelesen, dass mir die Versicherung, egal was im Vertrag steht, nicht vorschreiben kann, wo ich reparieren lasse, oder ob ich überhaupt reparieren lasse.

    Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht, oder kann mir näheres zur Rechtsprechung sagen?

    Im voraus vielen Dank.

  10. #10
    Avatar von Chrystalwhite
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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    Die Werkstattbindung ist ja in der Regel mit einem (geringen) Preisvorteil bei den Prämien verbunden, da Du die Klausel bei Vertragsabschluss akzeptiert hast, kann die Versicherung wohl schon die Werkstatt bestimmen.

    Aber die fiktive Abrechnung steht Dir offen und macht in Deinem Fall auch Sinn.
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  11. #11

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    Hi, erst mal danke für die Info.

    >Die Werkstattbindung ist ja in der Regel mit einem (geringen)
    >Preisvorteil bei den Prämien verbunden, da Du die Klausel bei
    >Vertragsabschluss akzeptiert hast, kann die Versicherung wohl
    >schon die Werkstatt bestimmen.

    Stimmt, das ist laut Vertrag auch so vereinbart. Damit habe ich kein Problem. War ja von mir so gewollt.


    >Aber die fiktive Abrechnung steht Dir offen und macht in
    >Deinem Fall auch Sinn.

    Kann ich mich da auf irgendwas berufen, damit ich fiktiv abrechnen kann? Z.B. eine Rechtsgrundlage.

    EDIT: Zur Not habe ich eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung

  12. #12
    Avatar von Chrystalwhite
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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    Teile denen einfach schriftlich mit, daß Du laut Gutachten fiktiv abrechnen möchtest und bittest um Überweisung des Nettobetrages in Höhe von xx auf Dein Konto xy.

    Dann warte ab, was passiert, wahrscheinlich erledigt sich das alles dann von selbst.

    Ansonsten poste mal die Antwort vom Versicherer.


    Wenn Deine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei der gleichen Gesellschaft ist, wie Deine Kfz-Versicherung, dann wird sie Dir nicht viel nutzen...
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  13. #13

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    >Wenn Deine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei der gleichen
    >Gesellschaft ist, wie Deine Kfz-Versicherung, dann wird sie
    >Dir nicht viel nutzen...

    Ne, ist ein anderer Versicherer.

  14. #14

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    >>>Aber die fiktive Abrechnung steht Dir offen und macht in
    >>Deinem Fall auch Sinn.
    >
    >Kann ich mich da auf irgendwas berufen, damit ich fiktiv
    >abrechnen kann? Z.B. eine Rechtsgrundlage.

    Da müsste doch eigentlich jedes BGH-Urteil ausreichen,
    dass eine fiktive Abrechnung mit der eigenen Teilkaskoversicherung
    für zulässig erachtet, auch wenn es in dem BGH-Urteil um
    die Klärung einer anderen Rechtsfrage (z.B. hinsichtlich
    des zu veranschlagenden Stundenlohns) geht. Beispiel (1. Google-Treffer):

    http://www.lto.de/recht/hintergruend...oversicherung/

    Ich würde die Teilkasko-Versicherung beispielhaft auf dieses
    Urteil hinweisen und um eine sachlich fundierte Begründung
    der Verweigerung der fiktiven Abrechnung bitten.

    Bitte halte uns auf dem Laufenden.

  15. #15

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    So, habe jetzt ein Schreiben an meine Versicherung geschickt, mit der Bitte um fiktive Abrechnung. Unter Berufung auf § 249, Absatz 2 BGB. Mal abwarten, was dabei heraus kommt.

  16. #16

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    Ich habe so meine Zweifel, ob der 249 BGB auf eine Fahrzeugversicherung passt - da fehlt es für mich am deliktischen SE...

    Was fiktive Abrechnung angeht, mal Auszüge aus der AKB meiner Vericherung (HUK24, bitte mit den AKB der eigenen Versichrung abgleichen):

    zur fiktiven Abrechnung:
    "Wird das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht
    repariert oder können Sie nicht durch eine Rechnung die vollständige
    und fachgerechte Reparatur nachweisen, zahlen wir die erforderlichen
    Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des um den
    Restwert verminderten Wiederbeschaffungswerts."

    zur Werkstattbindung bei fiktiver Abrechnung:
    "Wird das Fahrzeug auf Ihren Wunsch hin nicht repariert, leisten wir so,
    als ob die Reparatur des Fahrzeugs durch die Ihrem Wohnsitz nächstgelegene Werkstatt aus unserem Werkstattnetz erfolgt wäre."

    Da der Gutachter vermutlich Lohnkosten, Originalteile und UPE einer markengebunden Werkstatt angesetzt hat, wird das wahrscheinlich auf den Betrag heruntergekürzt, den ATU und Konsorten nehmen würden, unter Verwendung von Identteilen (eben halt so, wie die Partnerwerkstatt der Versicherung auch tatsächlich reparieren würde). Du kannst ja mal die nächstgelegene Partnerwerkstatt raussuchen und die einen Kostenvoranschlag abgeben lassen, um da eine Hausnummer zu kriegen.

    Sorry, das so sagen zu müssen, aber das ist ein anschauliches Beispiel, wie einen diese paar Euro Rabatt für die Werkstattbindung im entscheidenden Moment in den Allerwertesten beißen.

  17. #17
    Avatar von Chrystalwhite
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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens


    >Sorry, das so sagen zu müssen, aber das ist ein anschauliches
    >Beispiel, wie einen diese paar Euro Rabatt für die
    >Werkstattbindung im entscheidenden Moment in den
    >Allerwertesten beißen.


    Danke.

    Das predige ich in meinem Umfeld seit Ewigkeiten. Vor allem auch, weil der Preisvorteil für den Versicherten wirklich gering ist.

    Für den Versicherer sieht das schon anders aus.

    Der Versicherer sagt der Partnerwerkstatt zu, x Stunden Werkstattauslastung im Jahr zu garantieren, im Gegensatz bekommt er einen geminderten Stundensatz.

    Wenn die Partnerwerkstatt kräftig investiert und Personal eingestellt hat und turnusmäßig eine neue Vertragslaufzeit abgeschlossen wird, dann wird der Stundensatz vom Versicherer gern noch mal gedrückt....

    Die Werkstatt kann dann nur mitziehen oder hat ein Problem.

    Ergo wird dann versucht, so zu sparen, daß sich die Arbeit auch noch zu dem nochmals verringerten Stundensatz rechnet, meist zu Lasten der Qualität.

    Die Versicherer verkaufen dem Kunden das ganze dann auch noch so, daß er Geld spart und sich um nichts kümmern muss....


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  18. #18

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    ich würde die Versicherung fragen, wieviel € ich bekomme wenn ich den Schaden selber repariere...
    und dann weiter sehen
    ach und was ich da gerade sehen

    Wiederbeschaffungswert: 1900€
    minus
    Reparaturkosten: 989,75€
    ergibt mei mir Restwert 910,25€

    und nicht Restwert: 360,00€

  19. #19

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    Ich lasse mir spasseshalber mal noch jeweils ein Angebot von Carglass und A.T.U machen. Diese zwei wurden mir als Partnerwerkstätten von meiner Versicherung genannt. Allerdings habe ich da meine Zweifel, ob die das machen/können.


  20. #20

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    RE: (NA) Frage zur Abwicklung eines Teilkaskoschadens

    >ergibt mei mir Restwert 910,25€
    >und nicht Restwert: 360,00€

    Der Restwert ist nicht die Subtraktion von WB und Reparaturkosten, sondern der (geschätzte) Marktwert (wie in: Preis, der sich aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage ergibt), den das nicht reparierte, beschädigte/verunfallte Fahrzeug aktuell hat - und das ist im konkreten Fall für den TE sehr positiv und erfreulich, das der Restwert um soviel niedriger als das Ergebnis Deiner Rechnung ist.

    Ferner ist der WB nicht im strengen Sinne der Wert des eigenen Fahrzeugs unmittelbar vor der Beschädigung, sondern der (wiederum meist geschätzte) finanzielle Aufwand, innerhalb der Wiederbeschaffungsdauer (üblicherweise zwei Wochen) ein gleichwertiges Fahrzeug anzuschaffen - und gerade bei Cabrios kann der saisonal durchaus unterschiedlich sein...

    Der "normale" Ablauf bei Gutachtern, die von der Versicherung beauftragt werden, ist normalerweise, den Restwert möglichst hoch und den WB möglichst niedrig anzusetzen, um eher auf Totalschaden (und damit für die Versicherung günstiger) abrechnen zu können.

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