>Und nein; es geht nix durcheinander. Die Garantie übernimmt aufgrund
>der Laufleistung wenn überhaupt nur 60% der Materialkosten,
>Lohnkosten würden komplett übernommen. Dann würde ich aber immer
>noch auf mehr als 2000 Euro sitzen bleiben. Deswegen muss ich den
>Händler wahrscheinlich verklagen!
OK, Du möchtest also den Händler über seine Gewährleistungspflicht in Anspruch nehmen, weil der - wenn Du nachweisen kannst, dass der Sachmangel schon beim Kauf bestanden hat - einen mangelfreien Gebrauchtwagen wiederherstellen muss. Und somit kommt es für Dich zu einem besseren Ergebnis als bei Inanspruchnahme der Garantieversicherung. Dann sieht die Sache anders aus.
Das würde ich mir aber noch mal überlegen. Der Versicherung musst Du 2.000 Euronen zahlen und bekommst einen ATM, der neuwertig ist. Selbst wenn es Dir gelingt, den Händler in Anspruch zu nehmen, dann muss der den Motor nur wieder zum Laufen bringen. Der wird im Zweifel mit gebrauchten Teilen arbeiten, den Kopf nur planen usw.
Auch wenn es hart ist, da würde ich im Zweifel die 2.000 Euro lieber bezahlen. Zumal Du Dir den Rechtstreit mit ungewissem Ausgang sparst! Nachher bleibst Du auch noch auf den Kosten des Gutachtens sitzen....
Gruß aus Bonn, Stefan
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Zwei zukünftige Klassiker:
93er Canada-Miata, schwarz, Erstbesitz seit 26.01.1993
96er 993 Carrera 2, schwarz, Zweitbesitz seit 1.10.2003