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    Tacho zurückstellen LEGAL !?

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 15-Mar-04 um 17:12Uhr (GMT)]Hallo Fans,

    ich hatte bei Km 68.xxx einen Motorschaden. Neuer Motor kam rein und das ganze Autoleben (zu dem Zeitpunkt war er keine 2 Jahre alt) ging von vorne los:
    Ein neues Scheckheft, 1000 Km Inspektion und jetzt in Kürze die 15 Tausender.

    Ich überlege, ob man ganz offiziell (gegen Rechnung mit Bestätigung der Arbeiten incl. Km Stand um den zurückgesetzt wurde) den Tacho zurückstellen lassen kann.

    Bei einem eventuellen Verkauf würde man dieses natürlich angeben, bzw. könnte, um potentiellen Mißbrauch zu vermeiden, den Tacho wieder um die gleiche Anzahl vorstellen.

    ES LIEGT MIR ABSOLUT FERN ZU BESCHEISSEN, WEDER DIREKT, NOCH INDIREKT !!!

    Ich hätte nur optisch gern das vor Augen, was er inspektionsmäßig erwartet.

    Weiß jemand wie das geht, wo das geht, wie ist Eure Meinung dazu???

    Live long & Prosper

    TREKKI

    P.S:
    Mit Tacho ist hier (nicht ganz korrekt) der Wegstreckenzähler gemeint.
    Es geht NICHT um Änderungen an der Geschwindigkeitsanzeige (korrekt Tacho).



  2. #2

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    Tacho zurückstellen LEGAL !?

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 15-Mar-04 um 17:12Uhr (GMT)]Hallo Fans,

    ich hatte bei Km 68.xxx einen Motorschaden. Neuer Motor kam rein und das ganze Autoleben (zu dem Zeitpunkt war er keine 2 Jahre alt) ging von vorne los:
    Ein neues Scheckheft, 1000 Km Inspektion und jetzt in Kürze die 15 Tausender.

    Ich überlege, ob man ganz offiziell (gegen Rechnung mit Bestätigung der Arbeiten incl. Km Stand um den zurückgesetzt wurde) den Tacho zurückstellen lassen kann.

    Bei einem eventuellen Verkauf würde man dieses natürlich angeben, bzw. könnte, um potentiellen Mißbrauch zu vermeiden, den Tacho wieder um die gleiche Anzahl vorstellen.

    ES LIEGT MIR ABSOLUT FERN ZU BESCHEISSEN, WEDER DIREKT, NOCH INDIREKT !!!

    Ich hätte nur optisch gern das vor Augen, was er inspektionsmäßig erwartet.

    Weiß jemand wie das geht, wo das geht, wie ist Eure Meinung dazu???

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  3. #3

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    [Update:Zuletzt bearbeitet am 15-Mar-04 um 17:12Uhr (GMT)]Hallo Fans,

    ich hatte bei Km 68.xxx einen Motorschaden. Neuer Motor kam rein und das ganze Autoleben (zu dem Zeitpunkt war er keine 2 Jahre alt) ging von vorne los:
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    Bei einem eventuellen Verkauf würde man dieses natürlich angeben, bzw. könnte, um potentiellen Mißbrauch zu vermeiden, den Tacho wieder um die gleiche Anzahl vorstellen.

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  4. #4

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    Tacho zurückstellen LEGAL !?

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    ich hatte bei Km 68.xxx einen Motorschaden. Neuer Motor kam rein und das ganze Autoleben (zu dem Zeitpunkt war er keine 2 Jahre alt) ging von vorne los:
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  5. #5

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  6. #6

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  8. #8

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  9. #9

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  10. #10

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  11. #11

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  12. #12

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  15. #15

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  16. #16

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  18. #18

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    Moin,

    ... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen Kilometerstand angeben!


    CU all & ABS
    Jan

    "... Friends.... start your engines!"
    (Alex Zanardi, 11.05.2003, German 500, Lausitzring)


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  19. #19

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    Moin,

    ... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen Kilometerstand angeben!


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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    Moin,

    ... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen Kilometerstand angeben!


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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    Moin,

    ... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen Kilometerstand angeben!


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  22. #22

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    Moin,

    ... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen Kilometerstand angeben!


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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

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  24. #24

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

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  25. #25

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

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  26. #26

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

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  27. #27

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

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  28. #28

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

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  29. #29

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    Moin,

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

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  33. #33

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    Moin,

    ... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen Kilometerstand angeben!


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  34. #34

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
    >Kilometerstand angeben!
    >

    Richtig. Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich Pflicht. Aber KM-Zähler ist nach StVZO nicht vorgeschrieben. Kann man ausbauen, verstellen oder was man sonst will. Man darf halt nur beim Verkaufen nicht den falschen Stand angeben, ist dann halt Betrug.



  35. #35

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
    >Kilometerstand angeben!
    >

    Richtig. Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich Pflicht. Aber KM-Zähler ist nach StVZO nicht vorgeschrieben. Kann man ausbauen, verstellen oder was man sonst will. Man darf halt nur beim Verkaufen nicht den falschen Stand angeben, ist dann halt Betrug.



  36. #36

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
    >Kilometerstand angeben!
    >

    Richtig. Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich Pflicht. Aber KM-Zähler ist nach StVZO nicht vorgeschrieben. Kann man ausbauen, verstellen oder was man sonst will. Man darf halt nur beim Verkaufen nicht den falschen Stand angeben, ist dann halt Betrug.



  37. #37

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
    >Kilometerstand angeben!
    >

    Richtig. Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich Pflicht. Aber KM-Zähler ist nach StVZO nicht vorgeschrieben. Kann man ausbauen, verstellen oder was man sonst will. Man darf halt nur beim Verkaufen nicht den falschen Stand angeben, ist dann halt Betrug.



  38. #38

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
    >Kilometerstand angeben!
    >

    Richtig. Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich Pflicht. Aber KM-Zähler ist nach StVZO nicht vorgeschrieben. Kann man ausbauen, verstellen oder was man sonst will. Man darf halt nur beim Verkaufen nicht den falschen Stand angeben, ist dann halt Betrug.



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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
    >Kilometerstand angeben!
    >

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
    >Kilometerstand angeben!
    >

    Richtig. Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich Pflicht. Aber KM-Zähler ist nach StVZO nicht vorgeschrieben. Kann man ausbauen, verstellen oder was man sonst will. Man darf halt nur beim Verkaufen nicht den falschen Stand angeben, ist dann halt Betrug.



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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
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    >

    Richtig. Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich Pflicht. Aber KM-Zähler ist nach StVZO nicht vorgeschrieben. Kann man ausbauen, verstellen oder was man sonst will. Man darf halt nur beim Verkaufen nicht den falschen Stand angeben, ist dann halt Betrug.



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    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
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    Richtig. Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich Pflicht. Aber KM-Zähler ist nach StVZO nicht vorgeschrieben. Kann man ausbauen, verstellen oder was man sonst will. Man darf halt nur beim Verkaufen nicht den falschen Stand angeben, ist dann halt Betrug.



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    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
    >Kilometerstand angeben!
    >

    Richtig. Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich Pflicht. Aber KM-Zähler ist nach StVZO nicht vorgeschrieben. Kann man ausbauen, verstellen oder was man sonst will. Man darf halt nur beim Verkaufen nicht den falschen Stand angeben, ist dann halt Betrug.



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    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
    >Kilometerstand angeben!
    >

    Richtig. Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich Pflicht. Aber KM-Zähler ist nach StVZO nicht vorgeschrieben. Kann man ausbauen, verstellen oder was man sonst will. Man darf halt nur beim Verkaufen nicht den falschen Stand angeben, ist dann halt Betrug.



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    >Moin,
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    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
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    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
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    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
    >Kilometerstand angeben!
    >

    Richtig. Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich Pflicht. Aber KM-Zähler ist nach StVZO nicht vorgeschrieben. Kann man ausbauen, verstellen oder was man sonst will. Man darf halt nur beim Verkaufen nicht den falschen Stand angeben, ist dann halt Betrug.



  48. #48

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
    >Kilometerstand angeben!
    >

    Richtig. Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich Pflicht. Aber KM-Zähler ist nach StVZO nicht vorgeschrieben. Kann man ausbauen, verstellen oder was man sonst will. Man darf halt nur beim Verkaufen nicht den falschen Stand angeben, ist dann halt Betrug.



  49. #49

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    >Moin,
    >
    >... SIW ist es völlig & absolut legal, den Tacho so
    >einzzustellen wie Du lustig bist, das Ding ist schliesslich
    >Dein Eigentum. Allerdings musst Du, wie Du ja auch schon
    >schreibst, dass Du's tun würdest - beim Verkauf des Wagens
    >den Käufer darauf hinweisen, dass der Wagen mehr gelaufen
    >hat, als auf dem Tacho steht bzw. musst den tatsächlichen
    >Kilometerstand angeben!
    >

    Richtig. Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich Pflicht. Aber KM-Zähler ist nach StVZO nicht vorgeschrieben. Kann man ausbauen, verstellen oder was man sonst will. Man darf halt nur beim Verkaufen nicht den falschen Stand angeben, ist dann halt Betrug.



  50. #50

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    RE: Tacho zurückstellen LEGAL !?

    >Tacho (also Geschwindigkeitsanzeige) ist natürlich

    Äh - stimmt: man ersetze bitte in meinem Posting vorher gedanklich "Tacho" durch "Wegstreckenmesser"...


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