Also, allgemeine Regeln mal vorweg, ein Teil hat normalerweise entweder:
ABE:
Eine Einbauabnahme ist nicht erforderlich, die ABE (das beiliegende Dokument) muss aber immer im Wagen mitgeführt werden und ist bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzuzeigen.
Z.B.: Weisse Reflektoren
Teilegutachten:
Ein Teil mit Gutachten muss dem Tüv nach Einbau unmittelbar zur Einbauabnahme "vorgezeigt" werden. Dabei werden die im Gutachten genannten Auflagen geprüft und ein Prüfbericht erstellt. Gesetz den Fall der ist "erfolgreich" bekommt man zwei DIN A-4 Zettel in die Hand gedrückt und das Teil ist damit erstmal abgenommen.
Falls es kein Leistungs- oder Hubraumänderndes Teil war, kann man die Zettel einfach mit sich rumfahren (siehe ABE), oder bei der Zulassungsstelle gegen Gebühr in die Wagenpapiere übernehmen lassen (Achtung: dafür muss man Schein und Brief mitbringen!).
Z.B.: Frontschürze
Falls das eingetragene Teil Leistungs- oder Hubraumsteigernd war, bzw. eine Änderung im Abgasverhalten herbeiführt *muss* es der zusatändigen Zulassungsstelle zur Übernahme in die Fahrzeugpapiere vorgelegt werden! Diese benachrichtigt dann ggf. das Finanzamt (Steuer). Um die Versicherung muss man sich idR. selbst kümmern!
Z.B. Turbolader
Das wars erstmal zum Thema "normale" Abläufe bei Abnahmen. Achten muss man darauf, dass manche ABEs unter Umständen nur als Gutachten gelten (Beispiel: Momo Lenkrad 320mm durchmesser, ABE nur mit original Bereifung, sonst Gutachten) und damit abnahmepflichtig werden!