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  1. #1

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    RE: ABE - Eintragen - Ersatzteil - Umbau ???????????

    Also, allgemeine Regeln mal vorweg, ein Teil hat normalerweise entweder:

    ABE:

    Eine Einbauabnahme ist nicht erforderlich, die ABE (das beiliegende Dokument) muss aber immer im Wagen mitgeführt werden und ist bei einer Kontrolle auf Verlangen vorzuzeigen.
    Z.B.: Weisse Reflektoren

    Teilegutachten:

    Ein Teil mit Gutachten muss dem Tüv nach Einbau unmittelbar zur Einbauabnahme "vorgezeigt" werden. Dabei werden die im Gutachten genannten Auflagen geprüft und ein Prüfbericht erstellt. Gesetz den Fall der ist "erfolgreich" bekommt man zwei DIN A-4 Zettel in die Hand gedrückt und das Teil ist damit erstmal abgenommen.
    Falls es kein Leistungs- oder Hubraumänderndes Teil war, kann man die Zettel einfach mit sich rumfahren (siehe ABE), oder bei der Zulassungsstelle gegen Gebühr in die Wagenpapiere übernehmen lassen (Achtung: dafür muss man Schein und Brief mitbringen!).
    Z.B.: Frontschürze
    Falls das eingetragene Teil Leistungs- oder Hubraumsteigernd war, bzw. eine Änderung im Abgasverhalten herbeiführt *muss* es der zusatändigen Zulassungsstelle zur Übernahme in die Fahrzeugpapiere vorgelegt werden! Diese benachrichtigt dann ggf. das Finanzamt (Steuer). Um die Versicherung muss man sich idR. selbst kümmern!
    Z.B. Turbolader

    Das wars erstmal zum Thema "normale" Abläufe bei Abnahmen. Achten muss man darauf, dass manche ABEs unter Umständen nur als Gutachten gelten (Beispiel: Momo Lenkrad 320mm durchmesser, ABE nur mit original Bereifung, sonst Gutachten) und damit abnahmepflichtig werden!

  2. #2
    MX511
    Guest

    RE: ABE - Eintragen - Ersatzteil - Umbau ???????????

    Danke für Deine Ausführungen.

    Für "Insider" und bei neu gekauften Teilen und unterstellt man bekommt die richtigen Papiere dazu ist das soweit ok.

    Nehmen wir mal die weissen Reflektoren: Laie glaubt, es ist eine Beleuchtungseinrichtung. Im Gutachten steht aber nur, dass es sich nicht um eine Beleuchtungseinrichtung handelt und dass keine Bedenken gegen die Anbringung des (nicht vorgeschriebenen) Teiles besteht.

    Ein Kühlergrill hat in der Regel keine Papiere. Warum?

    Ein Stoßdämpfer hat auch keine Papiere, aber ein Stabi. Der Stabi aber nur, wenn er nicht von Mazda ist. Warum?

    Ein Gewindefahrwerk muß zwar sofort dem TüV vorgestellt, aber nicht sofort in die Papiere eingetragen werden. Ein Bügel und Stahlflex müssen aber sofort abgenommen und eingetragen werden. Warum?

    Und warum sind Stahlflex eintragungspflichtig, Dämpfer aber nicht?

    Wenn jemand mit dem Wagen nicht so verwachsen ist, wie viele hier, hat er doch 0 Chance, da durchzublicken. Als Fahrzeughalter ist er aber für alles verantwortlich - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Ich finde, es ist fast nicht zumutbar, dass ein "Laie" da durchsteigt.
    Und wenn ein Packer vergißt, die Papiere beizulegen, ist er ganz verloren!

  3. #3

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    RE: ABE - Eintragen - Ersatzteil - Umbau ???????????

    Da hast du schon Recht, das ist etwas undurchsichtig. Eine pauschale Antwort kann ich dir da leider auch nicht drauf geben. Auf der sicheren Seite bist du, wenn du einfach bei Zweifeln bei deinem örtlichen Tüv fragst. Am besten persönlich und mit genug Material, um denen zu seigen, was du vorhast.

  4. #4

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    RE: ABE - Eintragen - Ersatzteil - Umbau ???????????

    >Danke für Deine Ausführungen.
    >
    >Für "Insider" und bei neu gekauften Teilen und unterstellt man
    >bekommt die richtigen Papiere dazu ist das soweit ok.
    >
    >Nehmen wir mal die weissen Reflektoren: Laie glaubt, es ist
    >eine Beleuchtungseinrichtung. Im Gutachten steht aber nur,
    >dass es sich nicht um eine Beleuchtungseinrichtung handelt und
    >dass keine Bedenken gegen die Anbringung des (nicht
    >vorgeschriebenen) Teiles besteht.
    >
    >Ein Kühlergrill hat in der Regel keine Papiere. Warum?

    Weil er den Straßenverkehr bzw die Verkehrstauglichkeit nicht beeinflusst ( es sei denn er hat scharfe Kanten dann isser eh nicht legal )

    >
    >Ein Stoßdämpfer hat auch keine Papiere, aber ein Stabi. Der
    >Stabi aber nur, wenn er nicht von Mazda ist. Warum?

    Der Stoßdämpfer wird gegen die Serie ausgetauscht, ein Stabi ist ein Zusatz zum Fahrwerk das in dem Fall keine Absegnung des Autoherstellers hat.

    >Ein Gewindefahrwerk muß zwar sofort dem TüV vorgestellt, aber
    >nicht sofort in die Papiere eingetragen werden. Ein Bügel und
    >Stahlflex müssen aber sofort abgenommen und eingetragen
    >werden. Warum?

    Ein GW Fahrwerk muss genauso umgehend eingetragen werden wie die anderen Sachen auch, allerdings kann dir keiner vorschreiben am gleichen Tag zum Straßenverkehrsamt zu fahren.

    >Und warum sind Stahlflex eintragungspflichtig, Dämpfer aber
    >nicht?

    Sie ändern die Bremswirkung so das sie von der Serie abweicht, ausserdem kann man mit so einem Umbau viel Schaden anrichten.

    Dämpfer s.o.

    >Wenn jemand mit dem Wagen nicht so verwachsen ist, wie viele
    >hier, hat er doch 0 Chance, da durchzublicken. Als
    >Fahrzeughalter ist er aber für alles verantwortlich -
    >Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    >

    Das ist korrekt. Aber wer übers tuning nachdenkt sollte nicht blauäugig durch die Gegend laufen.

    >Ich finde, es ist fast nicht zumutbar, dass ein "Laie" da
    >durchsteigt.

    Man kann sich ja informieren, was übrigends eine Bürgerpflicht ist

    >Und wenn ein Packer vergißt, die Papiere beizulegen, ist er
    >ganz verloren!
    >

    Jein, wenn das Teil ne KBA Nummer hat kann das jeder TÜV in seinen Papieren ( EDV ) nachlesen.

    Greetz

    XBM

  5. #5
    MX511
    Guest

    ABE - Eintragen - Ersatzteil - Umbau ???????????

    Zwei mal in einer Stunde die Frage ob Koni eine Eintragung brauchen - dies dokumentiert eine weit verbreitete Unsicherheit, was wann wie zu handhaben ist.

    Gibt es eine allgemeingültige Regel, nach der man mit "Menschenverstand" ableiten kann, ob ein Teil als Ersatzteil oder als Umbau oder als Zubehör oder als was weiß ich gehandhabt werden muß? Lernt man sowas heute in der Fahrschule?

    Ein Serien-ESD ist ein Ersatzteil, ein anderer ESD hat ABE und ein dritter muß eingetragen werden; eine Serienfeder ist ein Ersatzteil, ein Stabi von FM muß eingetragen werden, ein Koni ist aber wieder ein Ersatzteil.

    Klar, man kann sich schlau machen - wenn man eine Ahnung hat. Was macht aber ein(e) unbedarfte(r) Autonutzer(in)?????

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