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  1. #1

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    Punkte IN Flensburg ??

    Hallo ich würde gerne meinen NBFL 1.6 mit einem offenen KN Luftfilter ausstatten.
    Da das Teil ja kein Gutachten hat und ich keine Lust auf TüVBeamte ) wollt ich doch gerne mal wissen was ich denn im schlimmsten Falle von den grünen Frenden zu erwarten hätte )
    Danke für eure Infos


    Grüssle Chillout

  2. #2

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    RE: Punkte IN Flensburg ??


    Wenn durch den Umbau deine Betriebserlaubnis erlischt - und das tut sie ...
    Und du triffst einen grünen mit schlechter Laune ....
    Dann konfisziert er an Ort und Stelle dein Auto ...
    Nicht mehr und nicht weniger !

    GRUSS
    Jens- Andreas (JAH)

    http://www.blacksabbath.de

    http://www.glasseele.de (mit MX-5 Teil)
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    *juhu* - Der goldne Roadster ist da !!!

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  3. #3

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    RE: Punkte IN Flensburg ??

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 12-Feb-03 um 22:59Uhr (GMT)]>
    >Wenn durch den Umbau deine Betriebserlaubnis erlischt - und
    >das tut sie ...
    >Und du triffst einen grünen mit schlechter Laune ....
    >Dann konfisziert er an Ort und Stelle dein Auto ...
    >Nicht mehr und nicht weniger !

    Nein, definitiv falsch. Er darf dein Auto wegen eines geringfügigen Mangels (was ein offener Luftfilter, genauso wie zu wenig Profil auf den Reifen,... ist) nicht stilllegen.
    Er kann dir entweder eine Mängelkarte ausstellen, dann musst du spätestens eine Woche später bei der Polizei vorfahren und zeigen das wieder alles in Ordnung (Originalzustand) ist, oder du bekommst ein Bussgeld mit Punkten, das hängt aber von der Laune des Beamten ab.

    Genauso ist es z.B. nicht erlaubt, das die Beamten eine Probefahrt mit einem Moped machen, um zu sehen ob es gedrosselt ist. Du musst es dann entweder bei einem Sachverständigen vorführen (der dadurch entstehende Umweg darf nicht mehr als 5 km betragen) oder du bekommst eine Mängelkarte und musst das Moped wieder vorführen, aber das nur am Rande

  4. #4

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    RE: Punkte IN Flensburg ??

    Und konfiszieren nur bei gestohlenen Teilen oder?
    ABS Botte
    http://home.t-online.de/home/Stefan.Simbeck/mymazda.JPG http://www.mx5-2000.de/bilder/gifs/sbs.gif
    Lass die Sonne rein



  5. #5

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    RE: Punkte IN Flensburg ??

    >Und konfiszieren nur bei gestohlenen Teilen oder?
    >ABS Botte

    Naja, ganz so gut kenn ich mich auch net aus, aber glaub ja, da gab es so eine Regelung

  6. #6

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    RE: Punkte IN Flensburg ??


    So in etwa ....
    Wenn der Polizeibeamte der Meinung ist das von diesem Umbau eine direkte Gefärdung für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht hat er das recht die Weiterfahrt zu unterbinden !
    Das liegt in seinem Ermessensspielraum - und bei Änderungen im Motorraum sind die recht zimperlich - da sich hier die Leistung ändert ....

    GRUSS
    Jens- Andreas (JAH)

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  7. #7

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    RE: Punkte IN Flensburg ??

    Nicht unbedingt, bei meinem offennem Luftfilter war ne Gutachterliche Bestätigung dabei inder steht
    -keine Leistungsänderung
    -keine Abgasänderung
    ABS Botte
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  8. #8

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    RE: Punkte IN Flensburg ??

    Zwischen Weiterfahrt unterbinden und konfiszieren ist allerdings ein grosser Unterschied.

    Hab hier was dazu: ( bin auch mal mopped gefahren - Ausdrucken und dabeihaben sag ich nur! Offener Auspuff oder falsche Reifen steht so ziemlich für alle Teile ohne ABE)






    Erlöschen der Betriebserlaubnis durch falsche Reifen

    Ein Autofahrer fuhr seinen Pkw mit Reifen einer Größe, die nach der Eintragung in den Fahrzeugpapieren nicht erlaubt war. Angeblich wollte er die notwendige TÜV-Abnahme in den nächsten Tagen vornehmen lassen. Dies hielt das zuständige Amtsgericht nicht davon ab, ein Erlöschen der Betriebserlaubnis anzunehmen und den Autofahrer deswegen zu einer Geldbuße von 150 DM zu verurteilen.

    Nach der seit 01.01.1994 gültigen Fassung des § 19 Absatz 1 StVO erlischt die Betriebserlaubnis nur, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die 1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, 2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder 3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Keine dieser Voraussetzungen sah das Oberlandesgericht Köln in diesem Fall erfüllt. Auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer war nicht ersichtlich. Im übrigen führt nach Auffassung des Gerichts die Benutzung nicht eingetragener Reifen anderer Größen im Regelfall nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die Verwaltungsbehörde kann in derartigen Fällen jedoch das Beibringen eines Sachverständigengutachtens oder die Vorführung des Fahrzeuges auf Kosten des Fahrzeughalters anordnen, wenn Anlaß zur Annahme besteht, daß in Folge von Veränderungen die Betriebserlaubnis erloschen ist. Die Verhängung des Bußgeldes wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis war danach nicht gerechtfertigt.

    Beschluß des OLG Köln vom 07.02.1997
    Ss 11/97
    DAR 1998, 27



    Ein offener Auspuff erfüllt nicht den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, da sich durch einen offenen Auspuff ja nicht der Fahrzeugtyp ändert ! Offenes Moped bleibt ja offenes Moped. Ausserdem ist es keine Straftat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings mit 150 DM und 3 Punkte recht teuer ist. Jetzt werdet ihr wahrscheinlich sagen, Mann was für ein Klugscheisser! Nun ich bin (vielleicht zu eurem Leidwesen) ein fightender sehr toleranter Polizist, da staunt ihr was ???!!! Ich muss dazu sagen, daß die meisten bzw. so gut wie alle Polizisten im Ruhrgebiet sehr sehr kulant und tolerant sind, was einen offenen Auspuff betrifft. Ich vertrete die Meinung, wer sich vernünftig verhält und nicht mit 200 Sachen an einem Altenheim und mit Mörderkrach vorbeissemmelt, der darf auch weiterfahren ! Ausserdem erkennt ja nicht jeder Polizist (guckverlegenzurDecke) gleich einen offenen Auspuff, zumindest wenn er es nicht will. Nur ist es leider sehr bedauerlich das einige Polizisten, speziell in der Eifel, na ich sage mal, überkorrekt sind. Ich und viele meiner Kollegen ärgern uns über diese Leute, da wir ja eigentlich auch vorhaben, erstmal mit den "Sündern" ins Gespräch zu kommen. Aber nein, die ziehen sofort das volle Programm durch. Das heisst Geräuschmessung (Standgeräusch +5 db Toleranz; rechtlich natürlich zulässig), dann Mängelkarte als Folge des zu lauten Auspuffes und in den meisten Fällen dann eine Sicherstellung (bei freiwilliger Herausgabe des Topfes, ist vor Ort zu empfehlen, weil dann bekommt ihr den Topf auch schneller wieder) oder Beschlagnahme bei Widerspruch gegen die Sicherstellung...Nachteil davon....der Topf ist so oder so erstmal weg und es muss innerhalb von 3 Tagen von den Polizisten eine richterliche Bestätigung eingeholt werden über die Rechtmässigkeit der Beschlagnahme, welche auch kein Problem ist, da Richter meistens besseres zu tun haben.
    Allerdings, und nun kommt der springende Punkt, gäbe es bei einem sich auskennenden Anwalt, eine Möglichkeit zumindest die Sicherstellung und Beschlagnahmekosten (sehr hoch glaubt es mir) wieder zu kriegen. Es gibt bei allen Massnahmen die wir (Polizei) treffen, einen Grundsatz der zu beachten ist. Und zwar den Grundsatz der Verhältnismässigkeit! Beispiel: Ein Mopedfahrer mit einer viel zu lauten Flöte unterm Bock kommt aus Schleswig-Holstein in die Eifel. Fahrzeugkontrolle, Geräuschmessung, Fazit, Auspuff vor Ort abschrauben und Sicherstellung. Nun kann er natürlich nicht nach Hause fahren weil er ja keinen Topf oder kein Moped mehr hat. Es entstehen nun Kosten, die in keinem Verhältnis zur beweisenden Sache (OWI durch Geräuschveränderung) stehen. Kosten für Taxi, Bahn, Freunde die einen abholen müssen oder einen neuen Topf. Diese Meinung vertreten die meisten Kollegen mit denen ich hier (Raum Dortmund) darüber gesprochen habe. Der Topf wird zur Beweissicherung sichergestellt und einem TÜV-Prüfer vorgestellt. Der kann aber nicht mehr machen als sich den anzugucken und zu sagen "Jau der is offen". Die Geräuschmessung erfolgte ja schon vor Ort. Im Prinzip reichen zur Beweissicherung ein Foto, die Geräuschmessung und die Zeugenaussage des Polizisten.Also wenn ein Anwalt vorhanden sein sollte, der sich ein bisschen damit auskennt, dürfte es eigentlich kein Problem sein die Verhältnismässigkeit anzuzweifeln und zumindest einen Teil der Kosten zurückzukriegen. Ich schreibe das, weil ich und viele andere Kollegen verärgert über das Verhalten der Beamten in der Eifel sind !!!

    Grüsse von einem fightenden Polizisten (natürlich nur im Rahmen des Erlaubten -guckverlegenzurDecke) mit einer natürlich unheimlich leisen V-Max (Supertrapp).

    © by fighters [back] [home] info@fighters-magazin.de design by Achim Schäfer


    --------------------------------------------------------------------------------

    Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt ?

    Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.
    Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen , wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlagen ,abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu ,den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
    Bei allen anderen vermeintlichen Mängel – dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen – kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach§ 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1 – 2 Wochen) zu überprüfen ist.
    Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
    Besteht Anlaß zu der Annahme , das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet , den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Meßstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ , so besteht die Verpflichtung nur , wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
    Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zur nächsten Meßstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug , welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpappiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.
    Quelle: Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München






  9. #9

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    RE: Punkte IN Flensburg ??

    Hi Frank,

    habe damals Deinen Beitrag in der "Fighters" schon gelesen und seit dem auch ein differenzierteres Bild von Deinen Kollegen. Fahre selber ´ne "leicht modifizierte" V-Max und habe selber in besagter Eifel rund um den Ring erlebt, wie die Freunde und Helfer über alles herfallen was auf zwei Rädern unterwegs ist, während uns die Fighter-Fraktion auf vier Rädern mit dem Lärm eines startenden Jets um die Ohren fuhr. In der Region wird m.E ganz klar mit zweierlei Maß gemessen. Zum Glück geht´s ja auch anders und wenn sich in Köln und Umgebung einer Deiner Kollegen für mein Mopped interessiert, dann nur weil er wissen will, woher die geilen Umbauteile sind und ob ne Max tatsächlich so abenteuerlich zu fahren ist, wie die Joghurtbecher-Knieschleifer-Fraktion behauptet. Mit den Jungs hatte ich noch nie Stress. Respekt dafür, wie Du als Polizist mit der Sache umgehst. Du weißt wenigstens worüber Du redest.

  10. #10
    Nicedriver
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    RE: Punkte IN Flensburg ??

    Die einfachste Lösung ist doch, den originalen ESD nicht wegwerfen. }>

    Zuhause mit Brülltüte - und wenn es zum Ring geht, den Originalen wieder dran. Es ist beim Bike ja nicht wirklich viel Arbeit, dafür hat man bei den Jungens seine Ruhe (und sie fangen nicht erst an was zu suchen).

    Zugegebenerweise ist das für die Leute aus der Gegend da nicht ganz praktikabel.

    Aber in jedem Falle, ob Bike oder Auto:

    "LOUD PIPES SAVE LIVES"

  11. #11

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    RE: Punkte IN Flensburg ??

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 13-Feb-03 um 10:37Uhr (GMT)]>MX 5 10th anniversary mit BIG BLAST III plus verändertem Kompressor

    Hallo Frank !

    Ich fahre auch eine Anni.
    "BIG BLAST III" - ich nehme an, das ist die klangvolle Umschreibung
    eines Kompressor-Kits ? - welcher Hersteller ?
    Was heisst veränderter Kompressor ? - kleineres Riemenrad ?

    Grüsse, Subsonic

  12. #12

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    RE: Punkte IN Flensburg ??

    Hi Leute,

    jetzt habe ich aber wohl für Verwirrung gesorgt, tut mir leid!
    Erstmal:

    Die Texte, die ich da eingegeben habe, sind nur Zitate, daher muß ich das Kompliment von Erik leider an den Verfasser weiterreichen.
    Die Verwechslung tut mir leid, ich hätte es kenntlicher machen sollen, daß es ein zitat ist!

    Und die "BIG BLAST III" ist eine Kompressor-fanfare, an die ich einen Fiamm Kompressor (ohne ABE) rangehängt habe. Ganz schön laut.
    Diese Verwirrung war aber gewollt. ( man vergebe mir, )


    Diesen Schriebsel hatte ich immer bei mir - es ist wirklich nützlich, wenn man mal in eine Kontrolle kommt (was mir nie passiert ist).

  13. #13

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    RE: Punkte IN Flensburg ??

    Glaubt ihr wirklich daß, das das einzigste problem bei einem Offenen Luftfilter ist?
    Mal erlich die polizei hält dich höchstens an und sagt dir das du das ding abbauen mußt! (später)
    Aber stellt euch mal vor ihr habt einen Unfall, Euere Versicherung wird sich freuen über eueren Luftfilter
    Dann dürft ihr selber zahlen
    Und das schlimmste ist wenn das Unfallopfer eine Behinderung erleidet
    dann dürft ihr richtig zahlen... also von daher...
    Mached was ihr wolled

  14. #14

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    RE: Punkte IN Flensburg ??

    [Update:Zuletzt bearbeitet am 15-Feb-03 um 14:35Uhr (GMT)]>Aber stellt euch mal vor ihr habt einen Unfall, Euere
    >Versicherung wird sich freuen über eueren Luftfilter
    >Dann dürft ihr selber zahlen


    Wenn das Bauteil (in diesem Fall der Luftfilter) laut Gutachter
    nicht der Auslöser des Unfalls war und auch nicht den Unfallhergang
    beeinflusst hat wirst Du nichts selber zahlen müssen.

    Das ist mein Kenntnisstand.

    Ich weiss allerdings nicht in wie Weit Ermessensspielräume hier noch zum Tragen kommen können.

    Subsonic




  15. #15

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    RE: Punkte IN Flensburg ??


    >Und die "BIG BLAST III" ist eine Kompressor-fanfare, an die
    >ich einen Fiamm Kompressor (ohne ABE) rangehängt habe. Ganz
    >schön laut.

    Tss ... und ich hatte mich schon gewundert wie mir etwas derartiges hätte entgehen können ...

    Subsonic

  16. #16

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    RE: Punkte IN Flensburg ??

    Da ein Luftfilter die Leistung ändert wird die Versicherung sich sicherlich drüber freuen.
    Ich mach das net.

  17. #17

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    RE: Punkte IN Flensburg ??

    BTW, vielleicht hole ich mir nächstes Jahr (wenn die Leistung einfach nicht mehr reicht) einen Kompressor - für den motor. Ideal wäre einer, der die PS-Zahl nicht allzusehr anhebt, sondern nur auf vielleicht 170 / bzw regelbar per Windrad (dann aber ein Turbo). Mit 210 PS dauerhaft hätte ich Angst, daß mir der Motor einen frühzeitigen Tod stirbt.

    Muss ich nochmal ausbaldowern. }>

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