Hallo zusammen,
nachdem ich durch die Suchfunktion nicht fündig wurde hier mein kleines Anliegen:
Letztes Jahr ließ ich im Rahmen einer HU die kleine BBK einbauen und nen diversen anderen Dingen steht in der Rechnung eine "TÜV-Gebühr" iHv. 30,84 für eine technische Änderung. Soweit ich weiß muss die kleine BBK beim NA nicht eingetragen werden, sofern man das Teilegutachten immer mit sich führt. In meinem Schein wurde die nichts neues hinzugefügt. Wofür wurde dann die extra Tüv-Gebühr berechnet. Nur für die Abnahme??? Oder wurde das Eintragen vergessen?
Bevor ich in die Werkstatt gehe wollte ich einmal hier gefragt haben was es damit auf sich hat. Der Werkstattmeister kennt meine Unwissenheit und denkt sich ohnehin meistens viel aus, was nicht stimmt.
Ist es normal, dass beim erstmaligen Einbau einer kleinen BBK im Rahmen einer Hauptuntersuchung noch zusätzlich zu den TÜV-Gebühren 30,84 berechnet werden, ohne dass eine Eintragung im Schein erfolgte???
Danke u Gruß,
Reza