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  1. #1

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    Eintragung der kleinen BBK beim NA

    Hallo zusammen,

    nachdem ich durch die Suchfunktion nicht fündig wurde hier mein kleines Anliegen:

    Letztes Jahr ließ ich im Rahmen einer HU die kleine BBK einbauen und nen diversen anderen Dingen steht in der Rechnung eine "TÜV-Gebühr" iHv. 30,84 € für eine technische Änderung. Soweit ich weiß muss die kleine BBK beim NA nicht eingetragen werden, sofern man das Teilegutachten immer mit sich führt. In meinem Schein wurde die nichts neues hinzugefügt. Wofür wurde dann die extra Tüv-Gebühr berechnet. Nur für die Abnahme??? Oder wurde das Eintragen vergessen?

    Bevor ich in die Werkstatt gehe wollte ich einmal hier gefragt haben was es damit auf sich hat. Der Werkstattmeister kennt meine Unwissenheit und denkt sich ohnehin meistens viel aus, was nicht stimmt.

    Ist es normal, dass beim erstmaligen Einbau einer kleinen BBK im Rahmen einer Hauptuntersuchung noch zusätzlich zu den TÜV-Gebühren 30,84 € berechnet werden, ohne dass eine Eintragung im Schein erfolgte???

    Danke u Gruß,
    Reza

  2. #2

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    RE: Eintragung der kleinen BBK beim NA

    Die kleine BBK muss eingetragen werden. Es gibt beim Kauf das Teilegutachten. Auf dieser Grundlage trägt dir der Tüv das ein. In der TÜV Bescheinigung steht dann meist: Beim nächsten Besuch der Zulassungstelle im Fahrzeugschein eintragen lassen.

    Edit: die 30,-€ werden sicher für die Abnahme der BBK sein. Du müsstest dann einen Schein von der Prüfstelle bekommen haben. Der Fzg. Schein wird nur bei der Zulassungstelle geändert.

  3. #3

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    RE: Eintragung der kleinen BBK beim NA

    Vielen Dank. Habe nachgeschaut. Unterlagen habe ich bekommen. Dort wird mir aufgegeben das Teilegutachten mitzuführen. Also ok: Die 34,- € waren für die Abnahme und eine Eintragung in den Kfz Schein erfolgt nur durch eine Zulassungsstelle.

    Das hat Licht ins Dunkel gebracht. Danke!!

    LG
    Reza

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