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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Rene (Gast)
    Guest

    TÜV-Besuch bei neuen Felgen

    Hallo,

    habe heute für unseren "Kleinen" (NA) neue Felgen und Reifen bekommen (7J15, 195/50). Zu den Felgen mit den Reifen gab es eine ABE. Im Schein sind nur die Orig.größen eingetragen (185/60).

    Muß ich nun trotz ABE noch zum TÜV und das Ganze eintragen lassen?

    In der ABE stand noch etwas, daß von einem Gutachter die ordnungsgemäße Montage zu begutachten ist -> Ist das wirklich notwendig?

    Danke & Gruß
    Rene

  2. #2
    Matthias
    Guest

    RE: TÜV-Besuch bei neuen Felgen

    Hi Rene,
    wenn Deine "ABE" wirklich eine "ABE" ist und das steht noch in den Papieren (Allgemeine Betriebserlaubnis!!!!!), dann brauchst Du nichts eintragen oder begutachten zu lassen. Es genügt, die ABE (im Handschuhfach) mitzuführen.

    Dann gibt es auch Felgen mit einem TÜV-Bericht. Die mußt Du von einem Blaukittel nach der Montage begutachten lassen und bekommst eine entsprechende Bescheinigung. Wenn in dieser Bescheinigung steht, daß eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht notwendig ist, dann reicht es aus, diese Bescheinigung (im Handschuhfach) mitzuführen.

    Matthias
    *der eigentlich ungern solche Beiträge schreibt, weil er die deutsche Vorschriftswut abgrundtief hassen tut*


  3. #3

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    RE: TÜV-Besuch bei neuen Felgen

    Hi!

    >In der ABE stand noch etwas, daß von einem Gutachter die >ordnungsgemäße Montage zu begutachten ist

    Du solltest mal nachsehen, was für ein Papier du da nun genau hast. Sollte es in der Tat eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) sein, musst du nur diese zusätzlich zu deinem Fahrzeugschein mitführen. Aus ihr muß aber ersichtlich sein, daß sie für einen MX-5 gilt und nicht etwa für ein anderes Fahrzeig (VW Golf o.ä.).

    Wenn jedoch erwähnt wird, daß die ordnungsgemäße Montage zu begutachten ist handelt es sich vermutlich nicht um eine ABE sondern um einen Prüfbericht. Der sagt, daß die Felge/Reifen _grundsätzlich_ auf einem MX-5 zulässig ist, die sachgemäße Verwendung jedoch von einem Prüfer bestätigt (abgenommen) werden muß. Dazu fährst du zu TÜV oder Dekra, lässt eine Anbaubestätigung ausstellen (die wirkt dann wie eine ABE und muß mitgeführt werden) oder du lässt die Felgen in den Brief fest eintragen. Das ist etwas teurer, aber du hast keinen zusätzlichen Papierkram.

    Gruß,
    Florian

    http://www.hasibether.de/miata/signatur.gif

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