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  1. #1
    Avatar von Joker Man
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    Allgemeines zum Thema Bodenfreiheit - bitte lesen !

    So, hier wieder eine Zusammenstellung, diesmal zum Thema Bodenfreiheit:

    Bodenfreiheit bei Tieferlegung

    Welche minimale Bodenfreiheit ist bei der Fahrwerkstieferlegung eines Pkw zulässig ?

    In der StVZO gibt es keine expliziten Vorschriften über die Bodenfreiheit von Fahrzeugen. Damit sind

    die allgemeinen Vorgaben des § 30 StVZO in Verbindung mit
    den allgemein anerkannten Regeln der Technik und
    den heutigen Standards aus Fahrzeugtechnik und
    Straßenbau
    anzuwenden.
    Es ergibt sich, dass im verkehrsüblichen Fahrbetrieb beim Überfahren einer Bodenwelle, eines Schlagloches, eines abgesenkten Bordsteines oder beispielsweise einer Prüfgrube, Hebebühne oder anderer Hindernisse keine Beschädigung an Fahrzeugen und Verkehrseinrichtungen (in Parkhäusern, Auffahrten, Baustellen usw.) eintreten darf.

    Als Orientierung sehen sachverständige Gremien beim Bundesverkehrsminister für Verkehr folgende Angaben (VdTÜV- Merkblatt 751):
    Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.

    Unter diesen Voraussetzungen wird davon ausgegangen, dass keine Beschädigungen - im üblichen Verkehr - eintreten dürfen.
    Abweichungen in begründeten Einzelfällen sind u.U. möglich. Dessen ungeachtet haben jedoch in solchen Fällen sowohl Fahrer als auch Fahrzeughalter die Verantwortung für den verkehrsicheren Betrieb des Fahrzeugs.
    Eine beschädigte Ölwanne beispielsweise kann zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch austretendes Öl auf der Fahrbahn führen. Der Fahrer hat dafür Sorge zu tragen, dass beim Fahren keine Beschädigungen auftreten.

    Quelle: http://www.dekra.de

    In Österreich gilt das hier:

    Die Bodenfreiheit von 11 cm wurde mit Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, Zahl: 190500/8-II/B/5/00 vom 03.08.2000 endgültig in Kraft gesetzt.

    Darin wird festgestellt, daß eine geringere Bodenfreiheit als 11 cm nicht zulässig ist. Nach erfolgter Tieferlegung muß eine Schwelle mit einer Höhe von 11 cm und einer Breite von 80 cm mit dem mit Fahrer besetztem Fahrzeug mittig berührungslos überfahren werden können, wobei Karosserieteile aus elastischem Material unberücksichtigt bleiben. Für diese Teile gilt eine
    Mindestbodenfreiheit von 8 cm.

    Bei Schraubfahrwerken muß am Stoßdämpfer bei der Stellung, bei der die Bodenfreiheit von 11 cm gegeben ist, eine eindeutig sichtbare, unlösbare oder nur mit erheblichem Aufwand entfernbare Sicherung angebracht sein, die ein tieferstellen verhindern soll (z.B. Klemmring mit Abreißschraube).

    Quelle: http://www.vwclubgsdf.at/tuev.html
    [SIGPIC][SIGPIC]

  2. #2
    MX511
    Guest

    RE: Allgemeines zum Thema Bodenfreiheit - bitte lesen !

    Ist doch mal eine klare Ansage. Danke!

    Werde ich morgen spaßeshalber mal überprüfen.

    Tief ist ja schon schön. Aber an jedem Bodenhaken, an jeder Parkhaus-Rampe hängen zu bleiben ist auf Dauer auch ziemlich nervig. Er soll ja auch fahren....

  3. #3

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    RE: Allgemeines zum Thema Bodenfreiheit - bitte lesen !

    Wieviel Bodenfreiheit hat den ein original MX5 (NB)? Und im gegensatz dazu wieviel hat ein mit Federn tiefergelegter?

  4. #4

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    RE: Allgemeines zum Thema Bodenfreiheit - bitte lesen !

    Ok!

    Somit ist mein Alfa trotz Abnahme durch das TÜV-Technologiezentrum Lambsheim mal glatte 4cm zu tief, denn von der Wagenheberaufnahmekante bis zur Straße sinds noch glatte 7cm...


  5. #5

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    RE: Allgemeines zum Thema Bodenfreiheit - bitte lesen !

    11cm ? Glaub nicht das ich die habe ...

    Gute Info , muss ich direkt bei Tageslicht mal prüfen !

  6. #6

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    RE: Allgemeines zum Thema Bodenfreiheit - bitte lesen !

    > sinds noch glatte 7cm...
    5cm sinds bei mir, und ich könnte noch runter Aber unser Tüv sagt über seinen Hobel muß ich drüber kommen, schleif schleif und drüber - passt
    Aber nette Info, trotzdem werd ich nicht gescheiter

  7. #7

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    RE: Allgemeines zum Thema Bodenfreiheit - bitte lesen !

    Bei mir sind es 65 mm ,aber der Tüvi sagte sieht ja gut aus der Kleine, genug luft in den Radhäusern (Ist ja kein Wunder bei 8,5 x15 und 195/45 ) An Bodenfreiheit hat er wohl nicht gedacht,geschweige den nachgeschaut

  8. #8

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    RE: Allgemeines zum Thema Bodenfreiheit - bitte lesen !

    Kann es sein das der Wagen an den Wagenheberseiten tiefer ist als mittig?
    Schliesslich muss der Wagen ja "nur" mittig über einen querliegenden, 80cm-Balken fahren, der 11cm hoch ist.

    @SnoopyMX5:

    Es heißt aber >berührungslos< überfahren können... also nix mit schleif schleif passt

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