Darf ich, nachdem ich ein Sportfahrwerk mit den breiten Sommerfelgen habe eintragen lassen,
im Winter auf die schmaleren Standartfelgen wechseln, oder muss ich die Kombination
auch noch mal extra eintragen lassen?
Die gleiche Frage stellt sich mir für Spurplatten.
Noch eine Zusatzfrage: Wenn der Prüfer bei der Abnahme des Fahrwerks andere "illegale" Teile,
die aber nichts mit dem Fahrwerk zu tun haben, (FK, VSD-Ersatzrohr) entdeckt kann er dann
die Eintragung des Fahrwerks verweigern oder eine Vorführung beim TÜV o.ä. erzwingen?