Hallo Zusammen,
nach langem Suche habe ich mir für die Winterreifen die Alufelge
Rail Campo 656 6,5 x 16 J ausgesucht.
Rail hat mir auch die ABE zukommen lassen. Nachzulesen unter:
http://www.jubodabi.de/upload/ABE_Rail_Campo656.pdf
Nun steht hier unter anderem folgende Punkte:
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
Heißt das das ich mit den Felgen zum TÜV und sie eintragen lassen muß obwohl im Certificate of Conformity die Reifengröße 205/50 R16 87Q und die Felgengröße 16x6-1/2J angebeben ist.
Heißt das weiter das ich bauliche Veränderungen bei den Radabdeckungen durchführen muss.
Danke für eure Antworten.
Gruß Bodo