>wie ich im Forum gelesen habe , fahren hier diverse NC`s mit
>unterschiedlicher Reifengröße, bei gleicher Felgengröße
>herum. Da dadurch bedingt ändert sich Abrollumfang, muss da
>keine Tacho Angleichung gemacht werden.
Ich war deshalb beim TÜV und habe mit dem verantwortlichen Herrn (der, der im Falle des Falles auch die Abnahme machen würde) gesprochen.
Wenn ich seine Aussagen und die hier im Forum gegenüberstelle, dann stimmt da einiges nicht...
Eine scharfe Grenze beim Abrollumfang gibt es nicht! Wenn der begründete Verdacht besteht, der Umfang könnte sich deutlich ändern (üblicherweise bei "rechnerisch" mehr als +/-2%), dann muss eine Tacho ÜBERPRÜFUNG durchgeführt werden. Wenn die dann negativ ausfällt (da haben wir nicht über die Toleranzen gesprochen), dann muss eine TACHOANGLEICHUNG durchgeführt werden.
Darüber hinaus muss ein (Vergleichs-) Gutachten für die Reifen/Felgen Kombi vorliegen und natürlich die Freigängigkeit überprüft werden.