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  1. #1

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    (NBFL) Spurverbreiterung (TÜV-Gutachten) + Eibachfedern (ABE) = Einzelabnahme?

    Hallo,

    ich habe vor (gibt dazu schon einen thread von mir), unseren "Max" auf breitere Beine mittels H&R-Spurplatten (50mm pro Achse)und tiefer mittels Eichbachfedern (30mm)zustellen. Für die H&R-Spurplatten liegt ein Gutachten, für die Tieferlegung eine ABE, wahlweise auch ein Gutachten vor. Mein Plan war, die H&R Spurverbreiterung beim TÜV vorzuführen und dann tiefer legen zu lassen ohne weiter TÜV-Vorführung, da hier ja eine ABE vorliegt. Aber: Bei einem Vorgespräch mit einem freundlichen TÜV-Mitarbeiter meinte dieser, daß bei dieser Kombination eine Einzelabnahme notwendig sei.

    Frage an die Community: Hat er recht?

    Aus den vorliegenden Gutachten/ABE ist kein entsprechender Hinweis oder Beschränkung entnehmbar.

    Ich möcht hier nicht die grundsätzliche Kompetenz des TÜV in Frage stellen. Aber ich habe in letzter Zeit bereits 2 mal die Kollegen in Blau bei Motorradthemen überzeugen dürfen, daß Sie Vorschriften falsch angewendet haben.

    Was meint Ihr dazu?

    Grüsse vom Grasshopper

  2. #2
    Ralf65
    Guest

    RE: (NBFL) Spurverbreiterung (TÜV-Gutachten) + Eibachfedern (ABE) = Einzelabnahme?

    Ich fahre die gleiche Kombination auf der Anni, Eintragung der 25er Platten war über die beiliegenden Papiere von H&R völlig problemlos.

    Tipp:
    Einfach mal eine andere Prüfstelle aufsuchen, die Prüfer unterscheiden sich *deutlich* in Tagesform und Flexibilität

  3. #3

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    RE: (NBFL) Spurverbreiterung (TÜV-Gutachten) + Eibachfedern (ABE) = Einzelabnahme?

    Hi,

    danke für das erste prompte Feedback.

    Nochmals nachgefragt: War bei Deiner Spurplatteneintragung Deine Anni bereits tiefergelegt?

    Meine Fragestellung zielt auf folgendes hinaus: Ich möchte verhindern, daß ich zuerst eine Spurplatteneintragung vornehmen lasse, dann tieferlege (ohne TÜV, weil ABE)und dann beim nächsten regulären TÜV-Termin das ganze nochmals per kostenpflichtiger Einzelabnahme prüfen lassen muss......

    Grasshopper

  4. #4

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    RE: (NBFL) Spurverbreiterung (TÜV-Gutachten) + Eibachfedern (ABE) = Einzelabnahme?

    Deine Annahme dass der TÜVer falsch liegt entspricht wohl den Gegebenheiten.

    Bei mir wurde vor grauer Urzeit identisches durchgeführt. Zeitgleich!

    Es lagen zwei Gutachten vor (meine damaligen Eibachs hatten "nur" Gutachten) und beides wurde zeitgleich (in meinem Fall wars die Dekra)im Rahmen der vorliegenden Gutachten abgenommen. Also natürlich keine Einzelabnahme! Warum auch, wo doch Gutachten vorliegen und in keinem der beiden geschrieben steht, dass eine weitere Modifikation (an Fahrwerk/Felgen/Reifen) miteinander nicht möglich wäre bzw nur im Rahmen von Einzelabnahmen

    Da deine Federn eine ABE haben (die keinen Verweis trägt dass diese nicht gilt sofern andere als Serienfelgen oder Reifen verwendet werden - analog wären hier auch die Spurverbreiterungen zu sehen)solltest du lediglich die Spurverbreiterungen eintragen müssen!
    Zudem hat die Spurverbreiterung eigentlich keinen Zusammenhang mit der Tieferlegung, da die Spurverbreiterungen immer im voll eingefederten Zustand auf Freigängigkeit überprüft werden. Dieser sog. Endpunkt der Einfederung ändert sich nicht! Der Weg bis dahin wird nur etwas kürzer sofern die Eibachs verbaut sind

  5. #5
    Ralf65
    Guest

    RE: (NBFL) Spurverbreiterung (TÜV-Gutachten) + Eibachfedern (ABE) = Einzelabnahme?

    Bei mir war erst die Tieferlegung mit Eibach vorhanden und eingetragen, dann wurden irgendwann später die Spurplatten montiert.

    Ich war wegen der Eintragung der Verbreiterungen zuerst bei einem Prüfer, der das nicht eintragen wollte. Und das, obwohl er noch gar nicht in die Papiere gesehen hatte. Bin dann zu einer anderen Prüfstelle gefahren, dort war alles "easy-going".

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