Hallo,
ich habe vor (gibt dazu schon einen thread von mir), unseren "Max" auf breitere Beine mittels H&R-Spurplatten (50mm pro Achse)und tiefer mittels Eichbachfedern (30mm)zustellen. Für die H&R-Spurplatten liegt ein Gutachten, für die Tieferlegung eine ABE, wahlweise auch ein Gutachten vor. Mein Plan war, die H&R Spurverbreiterung beim TÜV vorzuführen und dann tiefer legen zu lassen ohne weiter TÜV-Vorführung, da hier ja eine ABE vorliegt. Aber: Bei einem Vorgespräch mit einem freundlichen TÜV-Mitarbeiter meinte dieser, daß bei dieser Kombination eine Einzelabnahme notwendig sei.
Frage an die Community: Hat er recht?
Aus den vorliegenden Gutachten/ABE ist kein entsprechender Hinweis oder Beschränkung entnehmbar.
Ich möcht hier nicht die grundsätzliche Kompetenz des TÜV in Frage stellen. Aber ich habe in letzter Zeit bereits 2 mal die Kollegen in Blau bei Motorradthemen überzeugen dürfen, daß Sie Vorschriften falsch angewendet haben.
Was meint Ihr dazu?
Grüsse vom Grasshopper