In einem anderen Thread hatte ich schon mal gefragt, ob sich jemand schon mal an Mazda gewendet hatte. Das habe ich nun gemacht.
Heute eine Antwort bekommen.
In der angehängten pdf-Datei steht:
[Zitat Anfang]
Sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. September diesen Jahres.
Bezüglich Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass folgende Bereifung für Ihren
Mazda MX-5 mit Fahrgestellnummer JMZNC188200213487 zulässig ist:
Zulässige Bereifung:
205/45 R17 84W,17x7J offset 55 as option
205/50R16 87V,16x6-1/2J or 16x6-1/2JJ offset 55
Regarding tyres and wheels, the deference between normal and winter is only speed symbol. Minimum speed symbol for winter is Q.
Gerne wird Ihnen Ihr Mazda-Partner vor Ort bezüglich der Bereifung Ihres Mazda MX-5 behilflich sein. Wir freuen uns daher schon jetzt Sie bei einem unserer Mazda Partner begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mazda Motors (Deutschland) GmbH
[Zitat Ende]
So, und nun kommt die entscheidene Frage:
Bedeutet "offset 55", dass auch der 55er Querschnitt erlaubt ist?
Reicht das Schreiben um damit beim TÜV vorstellig werden zu können?
Winterfelgen habe ich von Borbet 16x6-1/2 und ET50!!, und klar, dort ist natürlich nur der 50er-Querschnitt als zulässige Größe drin.
Wie sieht Eure Einschätzung aus?
Gruß Ulf