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  1. #1

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    Festigkeitsgutachten - Wird sowas noch eingetragen?

    Hallo!

    Bin da nicht mehr so im Thema; reicht es heute aus mit einem Festigkeitsgutachten und dem Teilegutachten einer 1:1 gleich großen Felge zum TÜV zu gehen. Wäre eine Felge für NC, absolut unproblematische Größe, nix besonderes. Gibt gleich große Felgen zuhauf mit Gutachten.


    Gruß
    RaZer

  2. #2
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    RE: Festigkeitsgutachten - Wird sowas noch eingetragen?

    Was fragst du uns, frag deinen Tüver !
    Da traut sich nichtmehr jeder ran, also vorher abklären.

  3. #3

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    RE: Festigkeitsgutachten - Wird sowas noch eingetragen?

    Hallo,

    nachdem sich die "üblichen Verdächtigen" bisher nicht gemeldet oder keine "sachdienlichen Hinweise" gegeben haben , bin ich aus dem Winterschlaf erwacht .

    Seit ca. 2 Jahren ist ja (wie bekannt) ein Eintrag auf Grund eines Festigkeitsgutachtens nicht mehr möglich.
    Auch ein zusätzliches Teilegutachten einer anderen Felge der gleichen Abmessungen ist für eine "legale Abnahme" nicht mehr ausreichend.

    Erklärung hierzu:
    In der Vergangenheit hat es wohl einige "Billigberger" gegeben, die für ein Festigkeitsgutachten ihre Prüflinge besonders sorgsam hergestellt haben(und damit die Tests dann auch bestanden haben); die hatten dann aber nichts mehr mit der Qualität der danach verkauften Felgen zu tun.
    So soll es dann zu einigen Unfällen durch Felgenbrüche gekommen sein.

    Auch ich hatte einige Probleme meine DZ1 eingetragen zu bekommen, da sich der Prüfer genau auf diese Aussage bezogen hatte und für den MX-5 nur ein Festigkeitsgutachten vorlag.

    Da mein Prüfer (sagen wir mal vorsichtig) etwas träge war, hat er mich auch nicht auf die zur Zeit wohl noch einzig mögliche Variante des Eintages aufmerksam gemacht.
    Hier musste dann erst der Hersteller meiner Felgen tätig werden- danach ging dann aber alles (beim gleichen Prüfer)recht schnell und reibungslos

    Wenn ein Teilegutachten des gleichen Felgentyps in den identischen Dimensionen für ein anderes Fahrzeug vorliegt, ist der Eintrag noch möglich; sonst leider nicht mehr.


    Viele Grüße vom RedBull, der sich dann wieder hinlegt.

  4. #4
    mx31
    Guest

    RE: Festigkeitsgutachten - Wird sowas noch eingetragen?

    Stimmt alles. Weil die Sache klar ist, antwortet man halt nicht immer
    zum wiederholten male auf die immer gleiche Frage...


    >Wenn ein Teilegutachten des gleichen Felgentyps in den identischen
    >Dimensionen für ein anderes Fahrzeug vorliegt

    Die Felge muß auch die gleiche Hersteller-Teilenummer eingegossen/geschmiedet haben.
    Also exakt der aus dem Teilegutachten für das andere Fahrzeug entsprechen.
    Radlast muß auch stimmen (was beim MX-5 aber meist kein Problem ist, da eher leicht).

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