Hallo,
ich hab da mal eine Frage.
Ich habe Spurplatten mit Gutachten, und plane den NB um etwa 30mm tiefer zu legen. Fahrwerk hat auch ein Gutachten.
Muss ich das beim TÜV eintragen lassen, oder reicht es wenn ich die Gutachten dabei habe.
Oder macht man üblicherweise beides?
Wie sieht es mit den Gutachten im benachbarten Ausland (Österreich) aus.
Ich hatte bei meinem Mopped die Schalldämpfer eintragen lassen, weil es wohl in Ö Probleme mit den Gutachten gibt.
Gruß Ralf