Hallo Community,
ich habe mir (ohne Schleichwerbung zu machen) auf reifen.com die Ronal 42 Felgen in der Größe 7X16 ET40 und als Reifen ein paar Vredestein Sportrac 3 FSL 205/50 R16 87V ausgesucht.
In dem Gutachten zu den Felgen gibt es den Hinweis, dass diese vom TÜV-Sachverständigen abgenommen werden müssen und dass ggf. ein paar Umbaumaßnahmen gemacht werden "könnten". Der Support von reifen.com meinte es ist unwahscheinlich, dass dies eintrifft, konnte es aber nicht vollständig ausschließen.
Glaubt/Wisst ihr, ob das notwendig ist oder kann ich die Felgen und Reifen bedenkenlos drauf ziehen lassen?
Anbei nochmal die näher Infos zu den entsprechenden Punkten im Gutachten:
Gutachten: http://docs.reifen.com/gutachten/ron...4-5-67-40-.pdf
Entscheidend sind 11A; 22I; 24C; 24D
11A: Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
22I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24C: Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D: Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.