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  1. #1

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    NC: TÜV bringt mich um den Verstand

    Hallo Leute brauche dringend Hilfe und einen Kompetenten TÜVler
    Ich versuche gerade krampfhaft meine Felgen auf meinen neuen NC-FL eintragen zu lassen.
    Ich habe die Räder von meinem alten NC behalten und nun auf den neuen NC-FL geschraubt.
    Ist auch alles das gleiche und das Rad ist mit den geleichen Reifen montiert.
    Technische Raddaten:
    Felge Rial Nogaro 8 x 18 ET40
    Reifen Hankock EVO 215 x 40 x 18

    So nun zum Problem:
    An der Vorderachse schaut das Rad ein wenig raus ( war beim NC auch so )
    Das Profil wird noch von der Kotflügelkante verdeckt ( war beim Vorgänger auch so )
    Nun meint der TÜV allerdings, das komplette Rad muss vom Kotflügel verdeckt sein.
    Ich sagte, warum war bei dem Vorgänger auch nicht.
    Daraufhin sagte das TÜVmänlein, dann hätte man das auch nicht eintragen dürfen.
    Und nun kommt der absolute Oberhammer:
    Dieses kleine fiese TÜVmänlein hat doch bei einem Kunden die HU genau aus diesem Grund abgebrochen und zeigte mir und dem verdutzten HU Kunden ( Fremdfahrzeug) demonstrativ, das so etwas bei Ihm nicht mehr geduldet wird.
    Auf Nachfrage von dem HU Kunden, wo denn das stehen würde und das es doch Bestandsschutz für älter Gutachten und Fahrzeuge geben würde, sagte diese kleine 64 jährige Witzfigur nur:
    "Bei mir nicht" !


    Such nun im Raum Ruhrgebiet ( E - EN - W - BO - DO - D - RE ) einen gewissenhaften TÜV Mensch mit "Augenmaß" der mir die Räder wieder einträgt.
    Kann jemand helfen ???



  2. #2

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    RE: NC: TÜV bringt mich um den Verstand

    Versuchs mal in Bottrop oder eine der anderen Stationen in deiner Nähe.

    TÜV Nord
    Bottrop 1
    46240 Bottrop
    Brabus-Allee 30

    http://www.tuev-nord.de/tnm2009_web/...spx?bl_code=NW


  3. #3

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    RE: NC: TÜV bringt mich um den Verstand

    Soviel ich weis muss nur das Profil abgedeckt sein,so steht es zumindest bei den Beschreibungen für die Spurverbreiterungen.Sonst müssten heir aber einige ihr Auto still legen. Na Du sagst es &4,der hat doch sonst keine Erfolgserlebnisse.)))))))))))LG Erich

  4. #4

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    RE: NC: TÜV bringt mich um den Verstand

    Vielleicht hilft dir das weiter

    http://www.alukomplettrad.eu/radabdeckung.htm

  5. #5

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    RE: NC: TÜV bringt mich um den Verstand

    Vielleicht hilft dir das weiter

    http://www.alukomplettrad.eu/radabdeckung.htm

  6. #6

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    RE: NC: TÜV bringt mich um den Verstand

    >Vielleicht hilft dir das weiter
    >
    >http://www.alukomplettrad.eu/radabdeckung.htm


    Danke für Eure Antworten.
    Genau das beschriebene in dem Link kenne ich und habe mich darauf verlassen.
    Auch das Gutachten sagt im Grunde das aus was Inhaltlich auch in diesem Link angegeben ist.
    Leider sieht das die TÜVniete aber ganz anders.
    Er beharrt darauf, dass nun das ganze Rad, und nicht nur das Profil abgedeckt sein muss ( 30°/50° )
    Das war bei der letzten Eintragung August 2010 nicht der Fall.
    Angeblich gibt es dort eine neue Rili in der das genau so dokumentiert wurde.
    Diese konnte Er aber nicht finden und mir zeigen.
    Mein "Einspruch" gegen dieses Rili war wie folgt:
    aktuelles Gutachten des Felgenhersteller sagt nur aus , das eine ausreichende Laufflächenabdeckung im Bereich von 150 mm oberhalb der Mittenzentrierung um 30° nach vorne und 50° nach hinten gegeben sein muss.

    Das interessiert den TÜVopa aber nicht, der beharrt halt auf seine, momentan nicht auffindbare und aus
    seinem Gedächtnis interpretierte, neue Richtlinie.

    Ich könnt
    und kotzen auch !

  7. #7

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    RE: NC: TÜV bringt mich um den Verstand

    >Vielleicht hilft dir das weiter
    >
    >http://www.alukomplettrad.eu/radabdeckung.htm


    Danke für Eure Antworten.
    Genau das beschriebene in dem Link kenne ich und habe mich darauf verlassen.
    Auch das Gutachten sagt im Grunde das aus was Inhaltlich auch in diesem Link angegeben ist.
    Leider sieht das die TÜVniete aber ganz anders.
    Er beharrt darauf, dass nun das ganze Rad, und nicht nur das Profil abgedeckt sein muss ( 30°/50° )
    Das war bei der letzten Eintragung August 2010 nicht der Fall.
    Angeblich gibt es dort eine neue Rili in der das genau so dokumentiert wurde.
    Diese konnte Er aber nicht finden und mir zeigen.
    Mein "Einspruch" gegen dieses Rili war wie folgt:
    aktuelles Gutachten des Felgenhersteller sagt nur aus , das eine ausreichende Laufflächenabdeckung im Bereich von 150 mm oberhalb der Mittenzentrierung um 30° nach vorne und 50° nach hinten gegeben sein muss.

    Das interessiert den TÜVopa aber nicht, der beharrt halt auf seine, momentan nicht auffindbare und aus
    seinem Gedächtnis interpretierte, neue Richtlinie.

    Ich könnt
    und kotzen auch !

  8. #8

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    RE: NC: TÜV bringt mich um den Verstand

    Hi Sabine,

    vielleicht meint Dein bockiger TÜV-Onkel jene EU-Richtlinie, wegen der User "Level79" letztes Jahr auch viel Freude hatte.

    http://forum.mx-5-sportive.com/dc/dc...e=search#64454

    (Hoffe, die Verlinkung zum Beitrag funktioniert, bin da noch nicht so firm...)

    Grüße aus Kiel

    Michael

  9. #9

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    RE: NC: TÜV bringt mich um den Verstand

    Hi Sabine,

    vielleicht meint Dein bockiger TÜV-Onkel jene EU-Richtlinie, wegen der User "Level79" letztes Jahr auch viel Freude hatte.

    http://forum.mx-5-sportive.com/dc/dc...e=search#64454

    (Hoffe, die Verlinkung zum Beitrag funktioniert, bin da noch nicht so firm...)

    Grüße aus Kiel

    Michael

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