Ich habe für meine Aluräder ein Gutachten von der Herstellerfirma geschickt bekommen. Allerdings als PDF. Es handelt sich um ein Dauerfestigkeitsgutachten mit Eintragungshinweisen.
Ist das überhaupt so gültig? Oder benötige ich ein Original?
Außerdem steht unter der ABE-NR. beim MX-5 NA nur "beantragt", beim 323 steht eine Nummer.
Dann stellt sich mir noch die Frage, ob ich die Felge überhaupt zusätzlich eintragen lassen muß, denn die Größe der Felge und der Reifen ist bei mir bereits eingetragen. Nur halt eine andere Marke der Felge.
Unser örtlicher Sachverständiger hat mir gesagt, das er Original haben möchte und ich die Felgenmarke ebenfalls neu eintragen lassen müsse. Die andere könne ich ja löschen lassen.
Bei der Dekra habe ich jetzt noch nicht gefragt.
Edit, ich habe grade festgestellt, daß lt. Gutachten die Reifen einen Querschnitt von 45 haben soll, aufgezogen sind aber welche mit einem Querschnitt von 40. Und nun? Muß ich die auch tauschen lassen?