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projekt-mx5.de

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  1. #1

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    Gutachten als PDF-Dokument gültig?

    Ich habe für meine Aluräder ein Gutachten von der Herstellerfirma geschickt bekommen. Allerdings als PDF. Es handelt sich um ein Dauerfestigkeitsgutachten mit Eintragungshinweisen.

    Ist das überhaupt so gültig? Oder benötige ich ein Original?
    Außerdem steht unter der ABE-NR. beim MX-5 NA nur "beantragt", beim 323 steht eine Nummer.

    Dann stellt sich mir noch die Frage, ob ich die Felge überhaupt zusätzlich eintragen lassen muß, denn die Größe der Felge und der Reifen ist bei mir bereits eingetragen. Nur halt eine andere Marke der Felge.

    Unser örtlicher Sachverständiger hat mir gesagt, das er Original haben möchte und ich die Felgenmarke ebenfalls neu eintragen lassen müsse. Die andere könne ich ja löschen lassen.

    Bei der Dekra habe ich jetzt noch nicht gefragt.

    Edit, ich habe grade festgestellt, daß lt. Gutachten die Reifen einen Querschnitt von 45 haben soll, aufgezogen sind aber welche mit einem Querschnitt von 40. Und nun? Muß ich die auch tauschen lassen?

  2. #2

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    RE: Gutachten als PDF-Dokument gültig?

    >Ich habe für meine Aluräder ein Gutachten von der
    >Herstellerfirma geschickt bekommen. Allerdings als PDF. Es
    >handelt sich um ein Dauerfestigkeitsgutachten mit
    >Eintragungshinweisen.
    >
    >Ist das überhaupt so gültig? Oder benötige ich ein
    >Original?

    zumindest bei herkömmlichen Gutachten genügten bei mir die -für jeden zugänglichen- pdf-Dokumente (vom Hersteller auf dessen homepage bereit gestellt) in ausgedruckter Form. Problem bei dir: es handelt sich hier wohl nicht um ein übliches Gutachten nach 19.3 StVZO bzw eine ABE und dass erklärt, warum der Prüfer gern eine Unterlage hätte, die erkennbar / unveränderbar / nachvollziehbar so vom Hersteller verfasst wurde


    >Dann stellt sich mir noch die Frage, ob ich die Felge
    >überhaupt zusätzlich eintragen lassen muß, denn die Größe
    >der Felge und der Reifen ist bei mir bereits eingetragen. Nur
    >halt eine andere Marke der Felge.

    jede Felge, die nicht Serie ist, bedarf einer Legitimation -> zB in Form einer ABE / Gutachten, Abnahmen nach 19.2 StVZO ...


    >Unser örtlicher Sachverständiger hat mir gesagt, das er
    >Original haben möchte und ich die Felgenmarke ebenfalls neu
    >eintragen lassen müsse.

    siehe oben


    >Edit, ich habe grade festgestellt, daß lt. Gutachten die
    >Reifen einen Querschnitt von 45 haben soll, aufgezogen sind
    >aber welche mit einem Querschnitt von 40. Und nun? Muß ich
    >die auch tauschen lassen?


    grundsätzlich ist auf einer Felge das / die Reifenformat(e) erlaubt, die im Gutachten / ABE ... für das jeweilige Fahrzeug genannt werden -> würde im konkreten Fall bedeuten: ja, es sind Reifen mit 45èr-Querschnitt erforderlich
    Sofern keine "technischen Gründe" entgegen stehen (zB Abrollumfang weicht zu sehr ab / unzureichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination ...), würde ich hier mal vorab mit dem Prüfer reden

  3. #3

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    RE: Gutachten als PDF-Dokument gültig?

    Vielen Dank für deine Informationen.

    Ich habe mich jetzt noch mal Aitwe und Vorbesitzer in Verbindung gesetzt.

    Bei Aitwe wurde mir gesagt, daß dieses Gutachten als PDF genügen würde. Originale könnten sie mir nicht zukommen lassen. Es hätte bisher auch nie Probleme damit gegeben.

    Der Vorbesitzer hat mir wegen dem 40er Querschnitt nur gesagt, das die Werkstatt diese Reifen bei ihm aufgezogen hat. Im Schein steht bei ihm auch 45 drin, aber der Mann von Pit Stop hat ihm gesagt, daß das egal ist, solange nichts scheuert. Die Aussage finde ich nun allerdings recht grenzwertig.

  4. #4
    Avatar von nuhun
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    RE: Gutachten als PDF-Dokument gültig?


    >aber der Mann von Pit Stop
    >hat ihm gesagt, daß das egal ist, solange nichts scheuert.


    Kann ich mir lebhaft vorstellen. Vor allem, da es noch egaler ist, solange die Kasse klingelt.

    Notorischer Ex-Schwarzfahrer. Jetzt mit Bienchen.

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