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projekt-mx5.de

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  1. #1

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    [NCFL] statt 205/45 R17 einen 215/40 R17

    Servus beinand,

    wenn ich statt des 205/45 R17 (Serie) einen 215/40 R17 mit dem NCFL (Hamaki) auf dessen Serienfelgen fahren möchte, muss ich den Reifen eintragen lassen, oder gibt es Freigaben oder ABE dafür?

    In den Unterlagen zum Auto sind nur die erst genannten Reifen aufgeführt.

    Die Artwort vom TÜV war, sie müssten eingetragen werden mit Hilfe eines Gutachtens zu einer ähnlichen Felge mit gleichen Abmaßen. Dem mir ausgehändigten GA (genauer: Anlage 9 zum GA Nr. 55005916 zur ABE Nr. 50790) kann ich aber diesen Sachverhalt nicht entnehmen.

    Daher frage ich nun das allwissende Orakel von mx-5.de.

    (erledigt: Ist die ET der Hamaki-Felge 53 mm wie im Vergleichs-GA angegeben? Ich kann im montierten Zustand keine Kennzeichnung finden. --> Hat 55 mm)

    Vielen Dank!


    Links:
    GA: https://www.felgenshop.de/gutachten/860161
    ABE: http://admin.uniwheels.jfnet.de/abe/...-5L_17_abe.pdf

    PS: Ich habe lange hier im Forum dazu Infos gesucht, bin aber nicht fündig geworden.
    Gruß, Chris aka Grisu

  2. #2
    Avatar von BJ323F
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    RE: [NCFL] statt 205/45 R17 einen 215/40 R17

    Die Serienräder der NCs haben ET55.

    Für die Eintragung sollte die ET53 der Vergleichsfelge aus dem Gutachten egal sein, die 2 mm Differenz der ET liegen eh im Bereich jener Freigängigkeit, von welcher sich der Prüfer selbst überzeugen muss.
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  3. #3

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    RE: [NCFL] statt 205/45 R17 einen 215/40 R17

    >Die Serienräder der NCs haben ET55.

    Ok, Danke!

    >
    >Für die Eintragung

    Ist diese denn nötig?

    Das genannte GA ist ja Teil einer ABE.
    Das bedeutet doch "eintragungsfrei", wenn dort gelistete Reifen montiert sind?
    Gruß, Chris aka Grisu

  4. #4
    Avatar von BJ323F
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    RE: [NCFL] statt 205/45 R17 einen 215/40 R17

    Ich bezog die Notwendigkeit der Eintragung auf Deinen Plan, die 215/40er auf den Serienfelgen zu fahren. Für jene gibt es ja kein Gutachten für andere Reifengrößen als 205/45.
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  5. #5

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    RE: [NCFL] statt 205/45 R17 einen 215/40 R17


    >>Für die Eintragung
    >
    >Ist diese denn nötig?
    >
    >Das genannte GA ist ja Teil einer ABE.
    >Das bedeutet doch "eintragungsfrei", wenn dort gelistete
    >Reifen montiert sind?

    du hast auch die vieeeelen Auflagen zur ABE gelesen?

    und ich mag so tolle ABE`s + deren partiell kryptische Formulierungen

    "Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren(u.a.Fahrzeugschein,Zulassungsbesc heinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad es eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

    die neue Reifengröße ist bislang noch nirgendwo vermerkt + ich kann in der ABE auch nirgendwo eine Freistellung lesen. Somit müsste man eigentlich "berichtigen" oder erweitern lassen.
    Warum der obige Passus überhaupt drin steht (Befreiung von Freistellung ...) ist mir allerdings eher rätselhaft, denn die gesamte ABE enthält nirgendwo + für nix eine Freistellung.

  6. #6

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    RE: [NCFL] statt 205/45 R17 einen 215/40 R17

    Mein Logikprozessor meldet mir, dass ich den 215/40R17 auf der Felge, für die diese ABE ausgestellt ist, ohne Eintragung und Änderung der Papiere fahren darf.

    Ob das auf die Mazda-Felge übertragen werden kann, ist die Frage, die sich stellt.


    Input für meinen Logikprozessor:

    Auf Seite 3 der Anlage 9 des GA zur ABE ( ) steht der 215/40R17 mit der von den schmaleren 205er Reifen abweichenden Auflage A12 (keine Schneeketten) (1).

    Gemeinsam haben die Größen 205/40, 205/45 und 215/40 die Auflagen A07, A21, A99 und S03.

    Beim 215/45 (und nur bei diesem) steht die Auflage _A01_, d.i. die Abnahme durch einen SV.


    In der ABE steht:
    "Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
    der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
    (FZV) nicht erforderlich."

    (1)
    https://abload.de/img/2016-10-14_12h04_12r3xhf.png
    Gruß, Chris aka Grisu

  7. #7
    Avatar von BJ323F
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    RE: [NCFL] statt 205/45 R17 einen 215/40 R17

    Stellt sich nicht - keine ABE für 215/40 auf der Mazda-Felge, daher Eintragung nötig.
    Ich fahre Kurven aus Leidenschaft.

  8. #8

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    RE: [NCFL] statt 205/45 R17 einen 215/40 R17

    >keine ABE für 215/40 auf der
    >Mazda-Felge, daher Eintragung nötig.


    Ok, angekommen.
    Danke!
    Gruß, Chris aka Grisu

  9. #9
    Avatar von BJ323F
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    RE: [NCFL] statt 205/45 R17 einen 215/40 R17

    Ist ja nichts wildes. Mit dem Vergleichsgutachten sollte die Eintragung kein Problem darstellen. Ggf. vorher mit dem TÜV sprechen.
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  10. #10
    Avatar von BJ323F
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    RE: [NCFL] statt 205/45 R17 einen 215/40 R17

    Ist ja nichts wildes. Mit dem Vergleichsgutachten sollte die Eintragung kein Problem darstellen. Ggf. vorher mit dem TÜV sprechen.
    Ich fahre Kurven aus Leidenschaft.

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