Hi,
Ich bin vor ein paar Tagen aus Hitzegruenden mit geschlossenem Verdeck gefahren. Ich habe bei mir das große Windschott etwas tiefergelegt installiert, so dass man das Schott drinlassen kann, wenn man das Verdeck schließt.
Mich hat daraufhin die Polizei angehalten und mir mitgeteilt, das das Schott bei geschlossenem Verdeck eine unerlaubte Sichtbehinderung darstellt. Bei einem Unfall zahlt keine Versicherung.
Hat hier jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht? Stimmt das wirklich?
Jörn