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projekt-mx5.de

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  1. #51
    Moderator Avatar von Oli
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Ich finds assi... .

    Und zumindest die kreisrunden Reflektoren sind jetzt durch das Lasieren unwirksam .
    CU Oliver


  2. #52

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Dann wollen wir dochmal warten was der Herr Polizist gestern abend festgestellt hat und ob wir die Eintragung zu sehen bekommen.


  3. #53

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >FAKTISCH: wenn durch die Lasierung die Leuchtkraft auch nur
    >ein kleines bißchen beeinträchtigt (was durchaus naheliegt),
    >dann ist das unverantwortlich, gefährdend und sollte mit
    >Null-Toleranz beantwortet werden.
    >

    Das liegt nicht nur nahe, das ist auch so.
    Schau Dir doch nur mal das Foto an das mit Blitz gemacht wurde. Wunderbar zu sehen wie die originale Rückleuchte das Blitzlicht reflektiert und wie das Licht von der getönten Leuchte "geschluckt" wird. DAS sind nachts nur noch Funzeln!


  4. #54

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Es gibt/gab genügend
    >Serienfahrzeuge, die hatten ab Werk dunklere Rückleuchten. Und
    >die sollten wohl auch legal gewesen sein.

    Richtig! Aber dunkle/schwarze Rückleuchten sind und waren NIE einfach nur schwarz angemalt! Die waren konstruktiv immer geändert!

    >Insofern finde ich es auch ein wenig bigott von Dir, Nice,
    >Dich in dieser Art aufzuspielen, selber aber gepimpte
    >Scheinwerfer durch die Gegend zu fahren, die strenggenommen
    >genauso illegal sind.
    >

    Gepimpte Scheinwerfer sind sicherlich rechtlich gesehen auch nicht mehr in Ordnung.
    ABER: (und da sehe ich den großen Unterschied): Die Leuchtkraft wird nicht beeinträchtigt, der Gegenverkehr wird nicht gestört. Ergo keine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer.

    Ich sehe einen Riesenunterschied bei "illegalen" Umbauten ob sie nun die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden oder eben nicht.


  5. #55
    Nicedriver
    Guest

    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Nachts ist es aber nicht so schlimm wie tagsüber - stell dir mal vor das er bei einer Tour vor dir ist und an einer engen Ecke bremst.

    Oder auf der linken Spur der AB - selbst mit übergroßem Abstand deinerseits hast du keine Chance wenn jemand mit solchen Lampen vor dir bei hoher Geschwindigkeit eine Vollbremsung hinlegt.

  6. #56

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >Nachts ist es aber nicht so schlimm wie tagsüber - stell dir
    >mal vor das er bei einer Tour vor dir ist und an einer engen
    >Ecke bremst.
    >

    Muß ich mir nicht vorstellen, solche Typen hab ich oft genug vor mir wenn ich durch Mannheim fahre.....


  7. #57

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >>
    >Wer sich die Frontlampen abdunkelt, sieht selber nichts und
    >fährt nachts halt gegen einen Baum - Darwin wird's richten.
    >Wer hinten rumspielt, gefährdet bewußt unschuldige
    >Hinterherfahrer. Das ist ja mal sowas von unnötig ...

    Die Argumentation ist aber sehr einseitig.
    Ersetze mal das Wort "Baum" durch "Fußgänger", "Radfahrer"..etc.
    Ich sehe da keinerlei Unterschied, ob nun vorne oder hinten herumgespielt wird. (Ich spreche jetzt von der Beleuchtungseinrichtung des MX!! )
    Wir sind hier nunmal nicht in den USA wo man wirklich alles machen kann.
    Andererseits, wenn´s tatsächlich ordnungsgemäß eingetragen ist, ist die Leistungsfrage bei einem Unfall unstrittig, da hat er keinerlei Regreß zu befürchten.

  8. #58
    Nicedriver
    Guest

    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Noch eine Wiederholung:

    Es KANN nicht ordnungsgemäß eingetragen sein da JEDE Art von Beschichtung, ob leicht oder stark, komplett unzulässig ist.

    Es kann höchstens sein das er an Personen gerät die das entweder nicht wissen (die wenigsten Standard-Prüfer sind bei sowas fit) oder die es nicht wirklich interessiert (deren Unterschrift ist dann in der Regel nicht wirklich lesbar).


    Edit:

    Meines Wissens hat hier aber keiner seine Frontlampen in ihrer Funktion abgedunkelt.

  9. #59
    Avatar von Joker Man
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >Noch eine Wiederholung:
    >
    >Es KANN nicht ordnungsgemäß eingetragen sein da JEDE Art von
    >Beschichtung, ob leicht oder stark, komplett unzulässig ist.

    ....also, ich hab' heut' Morgen unseren Demio neu tüven lassen zwecks Verkauf am kommenden Donnerstag und hab' dabei gerade meinen GTÜ´ler, dazu, ausgefragt.

    KEIN deutscher Tüv trägt lasierte Scheinwerfer ein !

    Wenn originale Scheinwerfer lasiert, beschichtet oder gar ab-/verdeckt und angebaut werden erlischt sofort die Betriebserlaubnis und die E-Prüfzeichnung erlischt ebenso !

    Er hat diesen Thread, von o.g. User, gelesen und möchte den Namen des Tüvers gerne erfahren. Des weiteren sollte uns oO5p33d1Oo doch bitte eine Kopie der Eintragung im Fahrzeugschein ablichten - er könne ja dazu den Stempel und Unterschrift des Tüvers abdecken.

    Der Anbau solcher Heckleuchten sind laut StvZo §53 im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt und nicht zugelassen. Sondern nur zu Showzwecken auf Geländen auf dessen keine StVo gelten.
    http://home.arcor.de/marcel.grabowsk...euchten/14.jpg

    Er bringt sich und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr !
    [SIGPIC][SIGPIC]

  10. #60

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    1. Habe die Bilder nicht mit Blitzlicht fotografiert.

    2. Die Reflektoren und Seitenblinker werden/wurden nicht lasiert!

    3. Leider hatte der Polizist gestern keine Zeit, da ein Einsatz war, Morgen abend wird er sich das ganz genauer angucken!!! Dann gibt es weiter Infos.

    4. Ich habe leider keinen Scanner, sonst hätte ich es gemacht!

    5. Ich habe ein paar Leute befragt die hintermir gefahren sind, die kommentare waren:

    "Bremslicht ist deutlich zu sehen" (Werde die 3.Bremsleuchte wegen der Sicherheit nicht lasieren)
    "Blinker sind sichtbar"
    "Normales Licht bei Tag nicht ganz sichtbar" (Tagsüber habe ich sowieso kein Licht an)
    "Licht Abends oder bei Nacht, sichtbar - 4 meinten sie würden hellere Birnen reinhauen (was ich auch machen werde am Wochenende)"

    Morgen wird ja die Polizei entscheiden, heisst es sie müssen demontiert werden werde ich dies selbstverständlichst tun um anderen keine Gefahr dazustellen!!!

    Würde mich genauso wie Ihr aufregen wenn ich solch einem hintenrein fahr, wenn nicht genehmigt !!!

    Grüße 5p33d1

  11. #61
    Nicedriver
    Guest

    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Hast du Jokers Post gelesen? Wo sogar die Para dazu angegeben sind?

    Was soll ein Polizist dazu sagen können?

  12. #62

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >Hast du Jokers Post gelesen? Wo sogar die Para dazu angegeben
    >sind?

    Ja ja... Erwähn mal beim "TÜV" was ein GTÜ´ler gesagt, da erntest du höchstens ein Schmunzeln. Wenn ich da recht informiert bin dürfen die GTÜ´ler doch nur Plaken kleben und eintragen wofür Gutachten vorliegen, oder?! Die hassen sich doch untereinander...Dekra,Tüv,GTÜ,SAT,DRK,RTL

    Da würd ich mal lieber zu ner TÜV-Stelle fahren, oder zwei oder drei.

    >Was soll ein Polizist dazu sagen können?

    Wenn´s der Dorfsheriff ist, hat er im Dorf die Hosen an. Den Mann muss man sich gut halten.

    Ich frag mich eh, was ihr da für ein Gefummel für macht, wenn er es eh schon eingetragen hat?!!?!? Fahrt ihr mit euren Auspuffanlagen nach 5 Jahren auch nochmal zum TÜV und fragt, ob er jetzt nicht evtl zu laut geworden sein könnte?

    Gruß
    Sandro

  13. #63
    Nicedriver
    Guest

    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >>Hast du Jokers Post gelesen? Wo sogar die Para dazu
    >angegeben
    >>sind?
    >
    >Ja ja... Erwähn mal beim "TÜV" was ein GTÜ´ler gesagt, da
    >erntest du höchstens ein Schmunzeln. Wenn ich da recht
    >informiert bin dürfen die GTÜ´ler doch nur Plaken kleben und
    >eintragen wofür Gutachten vorliegen, oder?! Die hassen sich
    >doch untereinander...Dekra,Tüv,GTÜ,SAT,DRK,RTL

    Ich habe es von einen TÜVie und einem DEKRAner aber ebenso erzählt bekommen - mir hatten Dimis rote Rl sehr gut gefallen, drum hatte ich nachgehakt.

    Ob die sich alle irren?


    >Da würd ich mal lieber zu ner TÜV-Stelle fahren, oder zwei
    >oder drei.

    Gemacht.


    >>Was soll ein Polizist dazu sagen können?
    >
    >Wenn´s der Dorfsheriff ist, hat er im Dorf die Hosen an. Den
    >Mann muss man sich gut halten.

    Jo, aber an der Stadtgrenze endet seine Befugnis - nur der US-Marshall hat mehr Rechte. (Ist so ähnlich auch bei Mods und Admins )


    >Ich frag mich eh, was ihr da für ein Gefummel für macht, wenn
    >er es eh schon eingetragen hat?!!?!? Fahrt ihr mit euren
    >Auspuffanlagen nach 5 Jahren auch nochmal zum TÜV und fragt,
    >ob er jetzt nicht evtl zu laut geworden sein könnte?

    Nein, die war schon immer zu laut. Aber die gefährden wohl auch kaum jemanden.

  14. #64
    Nicedriver
    Guest

    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Ich habe da mal was aus einen anderen Forum rausgesucht - der Gutste ist nicht nur ein Wald und Wiesen-Prüfer:


    "walpurgis 682 Posts
    Region: XX Alt | Gepostet 04.01.2004, 22:06 Uhr von walpurgis |

    Zitat:
    Das war mal !!!

    Das war noch nie, sondern "gefährliche Verbreitung von Halbwissen." (nicht übel nehmen)

    An bauartgenehmigungspflichtigen Fahrzeugteilen darf man nix, aber auch garnix verändern. Genauso tabu ist im Übrigen die Verwendung bauartgenehmigungspflichtiger Teile ohne Bauartgenehmigung (Prüfzeichen). Sogar der Vertrieb ist verboten.

    Im Einzelnen handelt es sich dabei um folgende Teile:

    1. Heizungen in Kraftfahrzeugen, ausgenommen elektrische Heizungen sowie Warmwasserheizungen, bei denen als Wärmequelle das Kühlwasser des Motors verwendet wird (§ 35 c);

    1a. Luftreifen (§ 36 Abs. 1 a);

    2. Gleitschutzeinrichtungen (§ 37 Abs. 1 Satz 2);

    3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas;

    4. (aufgehoben)

    5. Auflaufbremsen (§ 41 Abs. 10), ausgenommen ihre Übertragungseinrichtungen und Auflaufbremsen, die nach den im Anhang zu § 41 Abs. 18 genannten Bestimmungen über Bremsanlagen geprüft sind und deren Übereinstimmung in der vorgesehenen Form bescheinigt ist;

    6. Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von

    a) Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z. B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),

    b) Ackerschienen (Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,

    c) Zugeinrichtungen an land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck entsprechende Arbeit leisten können, wenn sie zur Verbindung mit den unter Buchstabe b genannten Einrichtungen bestimmt sind,

    d) Abschlepp- und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen,

    e) Langbäumen,

    f) Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen angebracht werden;

    7. Scheinwerfer für Fernlicht und für Abblendlicht sowie für Fern- und Abblendlicht (§ 50);

    8. Begrenzungsleuchten (§ 51 Abs. 1 und 2, § 53b Abs. 1);

    8 a. Spurhalteleuchten (§ 51 Abs. 4);

    8b. Seitenmarkierungsleuchten (§ 51 a Abs. 6);

    9. Parkleuchten, Park-Warntafeln (§ 51 c);

    9 a. Umrißleuchten (§ 51 b);

    10. Nebelscheinwerfer (§ 52 Abs. 1);

    11. Kennleuchten für blaues Blinklicht (§ 52 Abs. 3);

    12. Kennleuchten für gelbes Blinklicht (§ 52 Abs. 4);

    12 a. Rückfahrscheinwerfer (§ 52 a);

    13. Schlußleuchten (§ 53 Abs. 1 und 6, § 53b);

    14. Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2);

    15. Rückstrahler (§ 51 Abs. 2, § 51 a Abs. 1, § 53 Abs. 4, 6 und 7, § 53 b, § 66 a Abs. 4 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 der Straßenverkehrs-Ordnung);

    16. Warndreiecke und Warnleuchten (§ 53 a Abs. 1 und 3);

    16 a. Nebelschlußleuchten (§ 53 d);

    17. Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchten) (§35 d Abs. 3, § 53 b Abs. 5, § 54);

    17 a. Tragbare Blinkleuchten und rot-weiße Warnmarkierungen für Hubladebühnen (§ 53b Abs. 5);

    18. Lichtquellen für bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen, soweit die Lichtquellen nicht fester Bestandteil der Einrichtungen sind (§ 49 a Abs. 6, § 67 Abs. 10 dieser Verordnung, § 22 Abs. 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung);

    19. Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz - Einsatzhorn - (§ 55 Abs. 3);

    20. Fahrtschreiber (§ 57 a);

    21. Beleuchtungseinrichtungen für amtliche Kennzeichen (§ 60);

    22. Lichtmaschinen, Scheinwerfer, Schlußleuchten, rote, gelbe und weiße Rückstrahler, Pedalrückstrahler und retroreflektierende Streifen an Reifen oder in den Speichen für Fahrräder (§ 67 Abs. 1 bis 7 und 11);

    23. (aufgehoben)

    24. (aufgehoben)

    25. Sicherheitsgurte und andere Rückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen;

    26. Leuchten zur Sicherung hinausragender Ladung (§ 22 Abs. 4 und 5 der Straßenverkehrs-Ordnung)"



    Vieleicht solltest du das deinem Polizisten und dem Prüfer mal unter die Nase halten - vielleicht hilft das ja bei der Klärung.




  15. #65
    Avatar von Joker Man
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >>Hast du Jokers Post gelesen? Wo sogar die Para dazu
    >angegeben
    >>sind?
    >
    >Ja ja... Erwähn mal beim "TÜV" was ein GTÜ´ler gesagt, da
    >erntest du höchstens ein Schmunzeln.

    ....na ich hoffe *er* liest Deinen Beitrag dazu

    >Wenn ich da recht
    >informiert bin dürfen die GTÜ´ler doch nur Plaken kleben und
    >eintragen wofür Gutachten vorliegen, oder?! Die hassen sich
    >doch untereinander...Dekra,Tüv,GTÜ,SAT,DRK,RTL

    Ich weiß allerdings nicht wie dies bei Deinem Tüv gehandhabt wird aber meine GTÜ-Prüfstelle arbeitet wunderbar zusammen mit dem Tüv Saarland und ich glaube kaum das da irgendwo ein Hass unterliegt !

    ....mach Dir mal nicht ins Hemd - alle unterliegen sie der selben Verordnung und alle müssen sich daran halten egal ob dies nun der Haupt-Tüv ist oder GTÜ, DEKRA, etc.

    Mein GTÜ´ler sendet mir noch per Email den genauen Auszug darüber was gesetzlich in der StVZo §53 über baurechtlich veränderte Fahrzeug-Scheinwerfer steht.
    Und das ist nicht, nach Deiner *Hören-Sagen-Unwissenheit* zu beurteilen sondern das ist laut StVo fest verankert und von Tüv, GTÜ, DEKRA, etc., bei Fahrzeugprüfungen zu befolgen.

    Deutsche Tüvprüfer machen ihre Ausbildung wohl nicht in Polen !

    Wenn die schwarz lasierten Heckleuchten wirklich eingetragen sind war der Prüfer entweder besoffen oder bestochen.

    Ich habe noch einiges mehr erfahren was an Teilen im/am PKW nicht erlaubt ist - und wir alle haben es trotzdem an/in unseren MXen.
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  16. #66
    Avatar von raveblue
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau


    >Ich habe noch einiges mehr erfahren was an Teilen im/am PKW
    >nicht erlaubt ist - und wir alle haben es trotzdem an/in
    >unseren MXen.
    >

    Du sprichst von ETWAS, was wir ALLE in unseren MXchen haben und was nicht legal sein soll. Wasn das?

  17. #67
    Avatar von raveblue
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau


    >Ich habe noch einiges mehr erfahren was an Teilen im/am PKW
    >nicht erlaubt ist - und wir alle haben es trotzdem an/in
    >unseren MXen.
    >

    Du sprichst von ETWAS, was wir ALLE in unseren MXchen haben und was nicht legal sein soll. Wasn das?

  18. #68
    Avatar von Joker Man
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >
    >>Ich habe noch einiges mehr erfahren was an Teilen im/am PKW
    >>nicht erlaubt ist - und wir alle haben es trotzdem an/in
    >>unseren MXen.
    >>
    >
    >Du sprichst von ETWAS, was wir ALLE in unseren MXchen haben
    >und was nicht legal sein soll. Wasn das?

    ....das gehört nicht in DIESEN Thread.
    Die Admins würden mich steinigen
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  19. #69
    Avatar von Joker Man
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >
    >>Ich habe noch einiges mehr erfahren was an Teilen im/am PKW
    >>nicht erlaubt ist - und wir alle haben es trotzdem an/in
    >>unseren MXen.
    >>
    >
    >Du sprichst von ETWAS, was wir ALLE in unseren MXchen haben
    >und was nicht legal sein soll. Wasn das?

    ....das gehört nicht in DIESEN Thread.
    Die Admins würden mich steinigen
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  20. #70
    Avatar von raveblue
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Dann inbox es halt

    Und falls Du auf die Scheinwerfer ansprichst: Ich steinige Dich nicht - bin ja auch kein Admin

  21. #71
    Avatar von raveblue
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Dann inbox es halt

    Und falls Du auf die Scheinwerfer ansprichst: Ich steinige Dich nicht - bin ja auch kein Admin

  22. #72

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >1. Habe die Bilder nicht mit Blitzlicht fotografiert.
    >

    Ja ne, ist klar!

    http://home.arcor.de/marcel.grabowsk...leuchten/9.jpg

    Die Reflektoren leuchten von alleine oder was? Und die helle Reflektion auf der Stoßstange, wie erklärst Du mir die? Die Sonne oder was?


    >3. Leider hatte der Polizist gestern keine Zeit, da ein
    >Einsatz war, Morgen abend wird er sich das ganz genauer
    >angucken!!! Dann gibt es weiter Infos.

    Spar Dir den Polizisten, zeig uns die Eintragung.
    >
    >4. Ich habe leider keinen Scanner, sonst hätte ich es
    >gemacht!

    Du hast ne´ Digicam! Fotografier die Eintragung und stell das Foto hier rein!

    >
    >5. Ich habe ein paar Leute befragt die hintermir gefahren
    >sind, die kommentare waren:
    - 4 meinten sie würden
    >hellere Birnen reinhauen (was ich auch machen werde am
    >Wochenende)"

    Hellere Birnen sind nicht zulässig! Wäre die Lasierung eingetragen würde der Umbau auf hellere Birnen die Eintragung nichtig machen!
    Merkste was?


  23. #73

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >1. Habe die Bilder nicht mit Blitzlicht fotografiert.
    >

    Ja ne, ist klar!

    http://home.arcor.de/marcel.grabowsk...leuchten/9.jpg

    Die Reflektoren leuchten von alleine oder was? Und die helle Reflektion auf der Stoßstange, wie erklärst Du mir die? Die Sonne oder was?


    >3. Leider hatte der Polizist gestern keine Zeit, da ein
    >Einsatz war, Morgen abend wird er sich das ganz genauer
    >angucken!!! Dann gibt es weiter Infos.

    Spar Dir den Polizisten, zeig uns die Eintragung.
    >
    >4. Ich habe leider keinen Scanner, sonst hätte ich es
    >gemacht!

    Du hast ne´ Digicam! Fotografier die Eintragung und stell das Foto hier rein!

    >
    >5. Ich habe ein paar Leute befragt die hintermir gefahren
    >sind, die kommentare waren:
    - 4 meinten sie würden
    >hellere Birnen reinhauen (was ich auch machen werde am
    >Wochenende)"

    Hellere Birnen sind nicht zulässig! Wäre die Lasierung eingetragen würde der Umbau auf hellere Birnen die Eintragung nichtig machen!
    Merkste was?


  24. #74

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >Ich frag mich eh, was ihr da für ein Gefummel für macht, wenn
    >er es eh schon eingetragen hat?!!?!?

    Ehrlich gesagt glaube ich NICHT, daß die Leuchten eingetragen sind, nicht beim TÜV in LU! Ich kenne die Jungs und glaube wirklich nicht, daß bei DIESEM TÜV sowas auf normalen Weg eingetragen wird.

    Ich arbeite in einem Autohaus und wir bringen alle unsere Autos dorthin zur Abnahme. Die Jungs sind scharf und streng.

    Und solange ich keine Eintragung hier vorgesetzt bekomme glaube ich auch nicht an diese!


  25. #75

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >Ich frag mich eh, was ihr da für ein Gefummel für macht, wenn
    >er es eh schon eingetragen hat?!!?!?

    Ehrlich gesagt glaube ich NICHT, daß die Leuchten eingetragen sind, nicht beim TÜV in LU! Ich kenne die Jungs und glaube wirklich nicht, daß bei DIESEM TÜV sowas auf normalen Weg eingetragen wird.

    Ich arbeite in einem Autohaus und wir bringen alle unsere Autos dorthin zur Abnahme. Die Jungs sind scharf und streng.

    Und solange ich keine Eintragung hier vorgesetzt bekomme glaube ich auch nicht an diese!


  26. #76

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Also wenn ich mir den § 53 STVZO ansehe (hier noch zum Nachlesen http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php) dann hätte der Prüfer mit seiner Eintragung nicht dagegen verstoßen, es müßten halt nur rote Reflektoren angebracht werden.

    Soviel zu diesem §.

    ABER: ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das ein bauartgeprüft und zugelassenen Teil (E-prüfzeichen) verändert werden darf. Das dürfte dann in irgendwelchen anderen gesetzlichen Grundlagen stehen, bzw. in den Erläuterungen zu § 53 STZVO.
    Wenn ich Zeit hab such ich da mal hinterher.

    Ich denke mal, er wird die Rückleuchten eh demnächst nur zu Showzwecken nutzen...

  27. #77

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Also wenn ich mir den § 53 STVZO ansehe (hier noch zum Nachlesen http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_53.php) dann hätte der Prüfer mit seiner Eintragung nicht dagegen verstoßen, es müßten halt nur rote Reflektoren angebracht werden.

    Soviel zu diesem §.

    ABER: ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das ein bauartgeprüft und zugelassenen Teil (E-prüfzeichen) verändert werden darf. Das dürfte dann in irgendwelchen anderen gesetzlichen Grundlagen stehen, bzw. in den Erläuterungen zu § 53 STZVO.
    Wenn ich Zeit hab such ich da mal hinterher.

    Ich denke mal, er wird die Rückleuchten eh demnächst nur zu Showzwecken nutzen...

  28. #78

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Es gilt bei solchen Sachen nicht nur die StVZO sondern auch die Fahrzeugteileverordnung (FzTV)

    Jedes Teil bekommt für das Prüfergebnis einen Bericht und das entsprechende Prüfzeichen (§7 Prüfzeichen)

    Durch die Prüfstellen bekommt die Firma auf Antrag die Bauartgenehmigung.(§4)

    Wenn man das jetzt modifiziert entspricht es nicht dem Muster bei der Prüfung, demzufolge kann das Prüfzeichen nicht mehr gültig sein.

    Zitat: "Abweichungen vom genehmigten Typ sind nur zulässig, wenn die Bauartgenehmigung durch einen entsprechenden Nachtrag ergänzt wird"

    Klingt gut oder




  29. #79

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Es gilt bei solchen Sachen nicht nur die StVZO sondern auch die Fahrzeugteileverordnung (FzTV)

    Jedes Teil bekommt für das Prüfergebnis einen Bericht und das entsprechende Prüfzeichen (§7 Prüfzeichen)

    Durch die Prüfstellen bekommt die Firma auf Antrag die Bauartgenehmigung.(§4)

    Wenn man das jetzt modifiziert entspricht es nicht dem Muster bei der Prüfung, demzufolge kann das Prüfzeichen nicht mehr gültig sein.

    Zitat: "Abweichungen vom genehmigten Typ sind nur zulässig, wenn die Bauartgenehmigung durch einen entsprechenden Nachtrag ergänzt wird"

    Klingt gut oder




  30. #80

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    1. Ich habe definitiv ohne Blitzlicht fotografiert!

    2. Ich warte ab was der Polizist sagt!


    Grüße 5p33d1


  31. #81

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    1. Ich habe definitiv ohne Blitzlicht fotografiert!

    2. Ich warte ab was der Polizist sagt!


    Grüße 5p33d1


  32. #82
    Avatar von raveblue
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Wenn Du nichts zu verbergen hast, dann fotografier doch mal das TÜV-Gutachten (oder was das sonst ist) und stell es hier ein.

    Dann hat die liebe Seele endlich Ruhe

  33. #83
    Avatar von raveblue
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Wenn Du nichts zu verbergen hast, dann fotografier doch mal das TÜV-Gutachten (oder was das sonst ist) und stell es hier ein.

    Dann hat die liebe Seele endlich Ruhe

  34. #84

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Mich würden mal Vergleichsfotos interessieren :

    - Dämmerung ohne direkte Sonne am Auto mit Abblendlicht/Bremslicht/Blinkern

    - o.g. bei stockdunkler Nacht

    -> Achtung Wortspiel Beginn <-

    Solche Fotos wären Nice - und nicht nur für ihn ...

    -> Achtung Wortspiel Ende <-

  35. #85

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Mich würden mal Vergleichsfotos interessieren :

    - Dämmerung ohne direkte Sonne am Auto mit Abblendlicht/Bremslicht/Blinkern

    - o.g. bei stockdunkler Nacht

    -> Achtung Wortspiel Beginn <-

    Solche Fotos wären Nice - und nicht nur für ihn ...

    -> Achtung Wortspiel Ende <-

  36. #86

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Ihr solltet nicht nur an die Nacht denken.

    Ich habs oben ja schon mal erwähnt... bei Nebel wirds richtig lustig

  37. #87

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Ihr solltet nicht nur an die Nacht denken.

    Ich habs oben ja schon mal erwähnt... bei Nebel wirds richtig lustig

  38. #88

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Also gefällt mir leider überhaupt nicht (evtl. noch bei Schwarz).
    Und ob das im Falle eines Falles wirklich mit der StVo konform geht ist auch noch so eine Sache

    Ich hätte es schon aus rein optischen Gründen bei Sambagold nicht gemacht.
    Erinnert mich irgendwie an diese Alienaugen aus diversen SciFi-Serien.

    Die geschwärzten Scheinwerfer von Schlicki z.B. sehen echt groovy aus - halt passend zum schwarzen Auto.
    Bei Sambagold würden die z.B. auch nicht mehr wirken!

  39. #89

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Also gefällt mir leider überhaupt nicht (evtl. noch bei Schwarz).
    Und ob das im Falle eines Falles wirklich mit der StVo konform geht ist auch noch so eine Sache

    Ich hätte es schon aus rein optischen Gründen bei Sambagold nicht gemacht.
    Erinnert mich irgendwie an diese Alienaugen aus diversen SciFi-Serien.

    Die geschwärzten Scheinwerfer von Schlicki z.B. sehen echt groovy aus - halt passend zum schwarzen Auto.
    Bei Sambagold würden die z.B. auch nicht mehr wirken!

  40. #90

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau


    >....na ich hoffe *er* liest Deinen Beitrag dazu

    so ist das im Leben... wenn man mal ehrlich ist, wird man direkt gesteinigt


    >Ich weiß allerdings nicht wie dies bei Deinem Tüv gehandhabt
    >wird aber meine GTÜ-Prüfstelle arbeitet wunderbar zusammen mit
    >dem Tüv Saarland und ich glaube kaum das da irgendwo ein Hass
    >unterliegt !

    Hass ist da vielleicht das falsche Wort... Nehmen wir Konkurrenzdenken.
    Alle wollen/müssen ihre Plaken loswerden.
    Wäre ja so, als würde dir der Mediamarkt-Mitarbeiter sagen, du sollst
    dein Radio bei Saturn holen.

    >....mach Dir mal nicht ins Hemd - alle unterliegen sie der
    >selben Verordnung und alle müssen sich daran halten egal ob
    >dies nun der Haupt-Tüv ist oder GTÜ, DEKRA, etc.

    ...mein Hemd ist trocken- Nur sind die Befugnisse/Möglichkeiten anders, wird er dir aber bestimmt auch erzählen können.


    >Mein GTÜ´ler sendet mir noch per Email den genauen Auszug
    >darüber was gesetzlich in der StVZo §53 über baurechtlich
    >veränderte Fahrzeug-Scheinwerfer steht.
    >Und das ist nicht, nach Deiner *Hören-Sagen-Unwissenheit*
    >zu beurteilen sondern das ist laut StVo fest verankert und von
    >Tüv, GTÜ, DEKRA, etc., bei Fahrzeugprüfungen zu befolgen.

    Frag lieber, ob er dir mal nen Würth-Kalender abdrückt
    Ist er "Sachverständiger"?

    >Deutsche Tüvprüfer machen ihre Ausbildung wohl nicht in Polen
    >!

    Warum auch, ist ja kein Kindergeburtstag, hab ich mal gehört.

    >Wenn die schwarz lasierten Heckleuchten wirklich eingetragen
    >sind war der Prüfer entweder besoffen oder bestochen.

    Alles Vorurteile.

    >Ich habe noch einiges mehr erfahren was an Teilen im/am PKW
    >nicht erlaubt ist - und wir alle haben es trotzdem an/in
    >unseren MXen.

    Ich hab das Chromgedöns nicht verbaut- Die Blendgranaten!


  41. #91

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau


    >....na ich hoffe *er* liest Deinen Beitrag dazu

    so ist das im Leben... wenn man mal ehrlich ist, wird man direkt gesteinigt


    >Ich weiß allerdings nicht wie dies bei Deinem Tüv gehandhabt
    >wird aber meine GTÜ-Prüfstelle arbeitet wunderbar zusammen mit
    >dem Tüv Saarland und ich glaube kaum das da irgendwo ein Hass
    >unterliegt !

    Hass ist da vielleicht das falsche Wort... Nehmen wir Konkurrenzdenken.
    Alle wollen/müssen ihre Plaken loswerden.
    Wäre ja so, als würde dir der Mediamarkt-Mitarbeiter sagen, du sollst
    dein Radio bei Saturn holen.

    >....mach Dir mal nicht ins Hemd - alle unterliegen sie der
    >selben Verordnung und alle müssen sich daran halten egal ob
    >dies nun der Haupt-Tüv ist oder GTÜ, DEKRA, etc.

    ...mein Hemd ist trocken- Nur sind die Befugnisse/Möglichkeiten anders, wird er dir aber bestimmt auch erzählen können.


    >Mein GTÜ´ler sendet mir noch per Email den genauen Auszug
    >darüber was gesetzlich in der StVZo §53 über baurechtlich
    >veränderte Fahrzeug-Scheinwerfer steht.
    >Und das ist nicht, nach Deiner *Hören-Sagen-Unwissenheit*
    >zu beurteilen sondern das ist laut StVo fest verankert und von
    >Tüv, GTÜ, DEKRA, etc., bei Fahrzeugprüfungen zu befolgen.

    Frag lieber, ob er dir mal nen Würth-Kalender abdrückt
    Ist er "Sachverständiger"?

    >Deutsche Tüvprüfer machen ihre Ausbildung wohl nicht in Polen
    >!

    Warum auch, ist ja kein Kindergeburtstag, hab ich mal gehört.

    >Wenn die schwarz lasierten Heckleuchten wirklich eingetragen
    >sind war der Prüfer entweder besoffen oder bestochen.

    Alles Vorurteile.

    >Ich habe noch einiges mehr erfahren was an Teilen im/am PKW
    >nicht erlaubt ist - und wir alle haben es trotzdem an/in
    >unseren MXen.

    Ich hab das Chromgedöns nicht verbaut- Die Blendgranaten!


  42. #92
    Avatar von Joker Man
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau


    >Hass ist da vielleicht das falsche Wort... Nehmen wir
    >Konkurrenzdenken.

    ....wozu ?? Der Eine macht das Gleiche wie der Andere nur der Eine darf etwas mehr als der Andere. Dafür beschwert sich ab und an der Eine weil er noch mehr tun muss als der Andere.
    Das hat aber nix mit Tüv und/oder GTÜ zum Tun - das verfassen die *Alten* weiter oben .

    >Alle wollen/müssen ihre Plaken loswerden.

    ....ob der Eine oder Andere heute seine Plaken los wird oder ´nen Monat später iss' Beiden völlig wurscht. Früher oder später müssen alle da gewesen sein .

    >>....mach Dir mal nicht ins Hemd - alle unterliegen sie der
    >>selben Verordnung und alle müssen sich daran halten egal ob
    >>dies nun der Haupt-Tüv ist oder GTÜ, DEKRA, etc.
    >
    >...mein Hemd ist trocken- Nur sind die
    >Befugnisse/Möglichkeiten anders, wird er dir aber bestimmt
    >auch erzählen können.

    ....na die Weisheit ist schon alt

    >Frag lieber, ob er dir mal nen Würth-Kalender abdrückt
    >Ist er "Sachverständiger"?

    ....auch.

    >>Wenn die schwarz lasierten Heckleuchten wirklich eingetragen
    >>sind war der Prüfer entweder besoffen oder bestochen.
    >
    >Alles Vorurteile.

    ....klar Vorurteile aber anders kann sich´s hier niemand richtig vorstellen bevor keine Kopie der Eintragung hier gezeigt wird.

    >>Ich habe noch einiges mehr erfahren was an Teilen im/am PKW
    >>nicht erlaubt ist - und wir alle haben es trotzdem an/in
    >>unseren MXen.
    >
    >Ich hab das Chromgedöns nicht verbaut- Die Blendgranaten!

    ....um das Interior gehts nicht .

    Ausserdem Sandro warum soll ich mich mit Dir *zoffen* ?
    Ich hab meinen Teil dazu gegeben und gut iss´es.
    Warten wir ab was die Bullen sagen.
    [SIGPIC][SIGPIC]

  43. #93
    Avatar von Joker Man
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau


    >Hass ist da vielleicht das falsche Wort... Nehmen wir
    >Konkurrenzdenken.

    ....wozu ?? Der Eine macht das Gleiche wie der Andere nur der Eine darf etwas mehr als der Andere. Dafür beschwert sich ab und an der Eine weil er noch mehr tun muss als der Andere.
    Das hat aber nix mit Tüv und/oder GTÜ zum Tun - das verfassen die *Alten* weiter oben .

    >Alle wollen/müssen ihre Plaken loswerden.

    ....ob der Eine oder Andere heute seine Plaken los wird oder ´nen Monat später iss' Beiden völlig wurscht. Früher oder später müssen alle da gewesen sein .

    >>....mach Dir mal nicht ins Hemd - alle unterliegen sie der
    >>selben Verordnung und alle müssen sich daran halten egal ob
    >>dies nun der Haupt-Tüv ist oder GTÜ, DEKRA, etc.
    >
    >...mein Hemd ist trocken- Nur sind die
    >Befugnisse/Möglichkeiten anders, wird er dir aber bestimmt
    >auch erzählen können.

    ....na die Weisheit ist schon alt

    >Frag lieber, ob er dir mal nen Würth-Kalender abdrückt
    >Ist er "Sachverständiger"?

    ....auch.

    >>Wenn die schwarz lasierten Heckleuchten wirklich eingetragen
    >>sind war der Prüfer entweder besoffen oder bestochen.
    >
    >Alles Vorurteile.

    ....klar Vorurteile aber anders kann sich´s hier niemand richtig vorstellen bevor keine Kopie der Eintragung hier gezeigt wird.

    >>Ich habe noch einiges mehr erfahren was an Teilen im/am PKW
    >>nicht erlaubt ist - und wir alle haben es trotzdem an/in
    >>unseren MXen.
    >
    >Ich hab das Chromgedöns nicht verbaut- Die Blendgranaten!

    ....um das Interior gehts nicht .

    Ausserdem Sandro warum soll ich mich mit Dir *zoffen* ?
    Ich hab meinen Teil dazu gegeben und gut iss´es.
    Warten wir ab was die Bullen sagen.
    [SIGPIC][SIGPIC]

  44. #94
    Nicedriver
    Guest

    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Ich auch nicht.

    Komm Thomas, erzähl. Wenn es nicht paßt lösch ich es später.

  45. #95
    Nicedriver
    Guest

    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    Ich auch nicht.

    Komm Thomas, erzähl. Wenn es nicht paßt lösch ich es später.

  46. #96
    Avatar von Joker Man
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >Ich auch nicht.
    >
    >Komm Thomas, erzähl. Wenn es nicht paßt lösch ich es später.

    Michel ich lass Dich bis morgen schmoren weil ich hab' jetzt Hunger und geh' essen
    [SIGPIC][SIGPIC]

  47. #97
    Avatar von Joker Man
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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >Ich auch nicht.
    >
    >Komm Thomas, erzähl. Wenn es nicht paßt lösch ich es später.

    Michel ich lass Dich bis morgen schmoren weil ich hab' jetzt Hunger und geh' essen
    [SIGPIC][SIGPIC]

  48. #98
    Nicedriver
    Guest

    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    OK. Guten Appetit.

  49. #99
    Nicedriver
    Guest

    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    OK. Guten Appetit.

  50. #100

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    RE: Schwarz lasierte Rückleuchten - Bilder, Einbau

    >1. Ich habe definitiv ohne Blitzlicht fotografiert!

    Das ist eine Lüge, und das ist oben bereits stichhaltig bewiesen. Auch wenn Du es nicht wahr haben willst, der Blitzreflex auf der Stoßstange und die Reflexionen von Nummernschild und linkem Reflektor sind nur durch Blitzlicht aus der Kameraposition oder Marsmenscheneinfluß stichhaltig erklärbar.

    >2. Ich warte ab was der Polizist sagt!

    Wennze meinst. Nur hat der Polizist hier gar nix zu sagen. Im Zweifel wird er eine Untersuchen durch einen Sachverständigen anordnen -- und das ist dann vermutlich wieder ein TÜV-Mensch.
    Quer ist mehr.

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