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Thema: Tempomat NC

  1. #101
    Administrator Avatar von 280ZX
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    RE: Tempomat NC

    >Es verbleibt allerdings das offene Thema namens
    >"Betriebserlaubnis".

    Gibt es schon Neues bezüglich der Betriebserlaufnis? Wenn der NCFL den Tempomaten jetzt drinnen hat, sollte ja eine Betriebserlaubnis da sein.
    Gruss, Andre

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  2. #102
    Avatar von BJ323F
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    RE: Tempomat NC

    Sofern der FL-Tempomat kompatibel zum jenem des NC ist.
    Ich fahre Kurven aus Leidenschaft.

  3. #103
    Administrator Avatar von 280ZX
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    RE: Tempomat NC

    Ich denke schon, warum sollten sie einen Neuen bauen.
    Aber ich kann ja bestimmt davon ausgehen, dass du bei dem Thema am Ball bleibst, oder?
    Gruss, Andre

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  4. #104
    Avatar von BJ323F
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    RE: Tempomat NC

    Manchmal genügt ja die Änderung eines Teiles und somit eine neue Teilenummer, die dann nicht Teil der BE ist - ganz pingelig gesehen.

    Na sicher, ich hätte den Komfort ja auch sehr gern.
    Ich fahre Kurven aus Leidenschaft.

  5. #105
    Administrator Avatar von 280ZX
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    RE: Tempomat NC

    Sehr gut, ich bin gespannt.
    Gruss, Andre

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  6. #106

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    RE: Tempomat NC

    >>Es verbleibt allerdings das offene Thema namens
    >>"Betriebserlaubnis".
    >
    >Gibt es schon Neues bezüglich der Betriebserlaufnis? Wenn der
    >NCFL den Tempomaten jetzt drinnen hat, sollte ja eine
    >Betriebserlaubnis da sein.


    Wer sagt eigentlich, bzw. wo kann man das erfahren,
    das bei aktiviertem original Tempomat die BE erlischt ?
    Mir konnte das mein Mazda Händler, der TÜV Rheinland, die DEKRA, die GTÜ und auch Mazda in LEV nicht sagen!
    Keiner weiß Bescheid, bzw. äußert bedenken.
    HUK Sachverständiger ( Dipl Ing. ) kann ebenfalls kein "Verstoß" gegen irgendeine Versicherungsauflage entdecken, solange nur original Teile, also bauartgeprüfte Teile, verbaut wurden !
    Woher habt Ihr Eure Kenntnis das die BE erlischt.
    Warum weiß der TÜV , die Dekra , der Versicherungssachverständige usw. das nicht?
    Bitte beachtet, alles nur original MAZDA Teile verbaut und sonst nichts.

  7. #107
    Avatar von BJ323F
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    RE: Tempomat NC

    Der Tempomat, also die Verwendung der Lenkradtasten, des Bremspedalschalters sowie der Softwarekomponenten im Steuergerät, sind in Europa nicht homologiert, also gesetzlich freigegeben. Und was nicht homologiert ist, das darf nicht verwendet werden. Es sei denn, es liegt eine Einzelabnahme vor, ein Gutachten oder eine ABE. Die Komponenten sind zwar Originalteile - aber nicht in Europa homologiert. Da kann dreimal eine Mazda-Teilenummer draufstehen - sie sind nicht zur Verwendung in Europa freigegeben.

    Klar, wo kein Richter, da auch kein Henker, aber formell erlischt die BE bei einem solhen Eingriff in die Motorsteuerung. Toll finde ich das auch nicht - aber so ist meine Branche halt.
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  8. #108

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    RE: Tempomat NC

    Als ich vor knapp 10 Jahren meinen ersten Mx-5 (Miata) eingeführt habe, hatte dieser einen Tempomaten.

    Beim NA-Modell gab es in Deutschland keinen Tempomaten zu bestellen oder nachzurüsten.

    Trotzdem habe ich, bedingt durch den "Import", ein Vollgutachten machen lassen müssen
    Der Tüv-Prüfer hat den Tempomaten dann auch Brief und Schein eingetragen-

    Ich denke hier gibt es auch jede Menge Miata-Fahrer mit Tempomaten. Da hat sich auch nie einer beschwert
    bzw. ich habe hier noch jemanden gelesen, der deswegen seine BE verloren hat

  9. #109
    Avatar von BJ323F
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    RE: Tempomat NC

    Wie geschrieben - Wo kein Richter...

    Kommt jedoch jemand im Fall der Fälle auf die Idee, das es etwas zu bemängeln geben könnte..... Ich werde mir den Tempomaten nicht einbauen, hätte ihn aber gern und wünsche allen viel Spaß mit ihren Lösungen.
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  10. #110

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    RE: Tempomat NC

    >Der Tempomat, also die Verwendung der Lenkradtasten, des
    >Bremspedalschalters sowie der Softwarekomponenten im
    >Steuergerät, sind in Europa nicht homologiert, also
    >gesetzlich freigegeben. Und was nicht homologiert ist, das
    >darf nicht verwendet werden. Es sei denn, es liegt eine
    >Einzelabnahme vor, ein Gutachten oder eine ABE. Die
    >Komponenten sind zwar Originalteile - aber nicht in Europa
    >homologiert. Da kann dreimal eine Mazda-Teilenummer
    >draufstehen - sie sind nicht zur Verwendung in Europa
    >freigegeben.

    Das schreibst DU ja nun, aber wo steht das was Du hier behauptest ?
    Denn wie schon geschrieben :
    Mazda Deutschland, TÜV, Dipl. Ing. HUK, Mazda Händler, Dekra, GTÜ sagen eben nicht das was Du sagst.
    Alle sagen das man keinen Eingriff in die Motorsteuerung vorgenommen hat, sondern diese so belassen worden ist wie der Hersteller es für das jeweilige Land vorsieht.
    Sollte man z.B die Motorsteuerung manipulieren oder eine nicht herstellerspezifische Software verwenden, dann ist das ein Eingriff in die Herstellerkonfiguration.
    Auch das Bundeskraftfahrtamt kann nur eine schwammige Aussage treffen:
    Sollte das Fahrzeug anderweitig als vom Hersteller vorgesehen verwendet werden, dann sind diese Änderungen durch eine anerkenntliche Prüfstelle begutachten zu lassen.
    In Ihrem Fall wurden herstellerspezifische Teile verbaut, die für Ihr Modell vom Hersteller erhältlich sind. ( Bremsschalter, Bedieneinheit Lenkrad )
    Diese Teile sind Bestandteil dieser Modellreihe, bzw. unterliegen der Rubrik original Ersatzteil, original Zubehör und sind somit nicht "Eintragungspflichtig".
    Nähere Informationen teilt Ihnen der Fahrzeughersteller oder eine anerkannte staatliche Prüfstelle mit.

    TÜV sagt OK, Mazda DE sagt nichts dagegen, Mazda Händler sagt OK.

    @BJ323F
    Also warum schreibst Du das die BE erlischt.
    Woher hast Du diese Informationen

  11. #111
    Avatar von BJ323F
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    RE: Tempomat NC

    Die Antwort vom KBA, so sie auf korrektem Input basiert, verwundert mich sehr und ist m. E. durch Entscheidungsunfreudigkeit ausgelöst. Ich arbeite seit Jahren im Elektronikbereich der Automobilbranche und habe meine Einschätzung auf Basis der Vorschriften für Homologierungen basiert.

    Die Ausssage des KBA, es wären ja Originalteile dieser Baureihe, ist beinahe fahrlässig. Nach jenem Statement könnte ich ja auch einfach Xenonscheinwerfer in meinen NC einbauen, der ab Werk nur Halogen hat. Wären ja Originalteile! Allerdings wird irgendwo stehen, dass Xenon nur mit Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage verbaut werden darf. Ergo: Originalteil, welches ich NICHT einbauen dürfte. Anderes Beispiel: Dürfte ich UK-Scheinwerfer in D fahren? Klar, ist doch ein Originalteil, welches aber alle Verkehrs-TN blenden würde. Darf ich in D ein kurzes Differential vom 5-Gang in ein 6-Gang Auto bauen? Klar, ist doch ein Originalteil! Leider erlischt die BE, und dies ist im Forum bekannt. Und noch ein überzogenes Beispiel: Nehmen wir an, dass in Australien Kuhfänger mit Messerklingen erlaubt wären und ab Werk ausgeliefert würden.... Dürfte man Sie hier fahren, weil es ja Originalteile sind?

    Wie Du selbst schreibst, hat niemand "NEIN", gesagt, allerdings auch niemand "JA", wie befinden uns also in einer auslegungsfähigen Grauzone. Mit dem Tempomaten wird man vermutlich unbehelligt fahren können, solange man nicht in einen Unfall verwickelt wird und ein Gutachter einem dezent ein Strickchen zu drehen weiß. M. E. wäre dies kein Problem.

    Ich hätte den Tempomaten auch gern und wüsste wie man ihn einbaut. Ich tue es jedoch nicht, weil mir ein mögliches Riskio zu groß wäre. Zudem neige ich nicht dazu, mir Rechtslagen zurecht zu interpretieren.

    Björn
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  12. #112

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    RE: Tempomat NC

    Das Thema Kraftfahrtbundesamt muss ich noch mal konkretisieren.
    Also auf meine Frage zu der Aktivierung des originalen Tempomaten
    ( habe auch alles ausführlich erklärt, wie, was und womit ich das gemacht habe , habe mich allerdings als KFZ Mechaniker ausgegeben ) in einem MX-5 Typ NC bekam ich folgende Antwort:
    Ist der Tempomat vom Hersteller bereits im Steuergerät vorhanden, also "virtuell" und werden ausschließlich bauartgenehmigte original Teile, in Ihrem Fall Mazda original Ersatz-, Zubehör-, oder Ergänzungsteile, alle versehen mit einer Herstellerteilenummer und alle Teile entsprechen der aktuellen oder vorangegangenen Serienfertigung für diesen Modelltyp, Betriebserlaubnis muss für diesen Modelltyp, Fahrzeugtyp vorhanden sein, dann ist unter Auflage der Bauartgenehmigung, eine "fachgerechte" Montage vorausgesetzt, keine Einschränkung der BE festzustellen.
    Hier handelt es sich lediglich um eine "Ausstattungsvariante"
    Die Kriterien zum Erhalt der BE durch den von Ihnen "aktivierten" Tempomaten, ist dem gesonderten Typengenehmigungsverfahren zu entnehmen.
    ( Hier wird in diesem Fall die genaue Funktion der Ausstattungsvariante und deren Sicherheitselemente aufgezeigt )
    Die liegt dem KBA vor und stimmt mit den von Ihnen angegebenen Angaben überein.
    Es handelt sich hier bei nicht um Mazda spezifische Elemente, sondern um die allgemeine Funktionsweise der Sicherheitseinrichtungen, gültig für alle Kraftfahrzeuge mit dieser Ausstattung.
    Bsp:
    rüstet eine Fahrzeughändler diese Ausstattungsvariante für einen Kunden mit den genannten original Teilen eines Herstellers nach, so unterliegt diese Ausstattungsvariante dem Typengenehmigungsverfahren.
    Es bedarf jedoch kein gesondertes Typengenehmigungsverfahren, sondern es tritt das herstellerspezifische Typengenehmigungsverfahren in Kraft.

    In Ihrem Fall sind Sie sich nicht sicher das es überhaupt ein Typengenehmigungsverfahren für diese Ausstattungsvariante gibt.
    Nach den von Ihnen gemachten Angaben gibt es ein Typengenehmigungsverfahren ( die Motorsteuerung bzw. dessen "Software" wurde nicht geändert, manipuliert oder sonst wie verändert)jedoch nicht die Ausstattungsvariante seitens des Hersteller.
    Somit ist trotz dieser Ausstattungsvariante die BE nicht zu entziehen, da die Hardware/Software des Motorsteuergerätes nicht verändert wurde.

    Anmerkung:
    Ausstattungsvarianten unterliegen wegen Ihrer Vielfalt nicht der HU, dieses ist auch nicht möglich.
    Welche Bauartgruppen bei der HU untersucht werden, teilt Ihnen Ihre Prüfstelle mit.
    Jeder staatlich anerkannte Prüfer ist berechtigt die HU zu verweigern und / oder das Fahrzeug Vorort still zulegen, wenn dieser der Meinung ist dass das Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.


    Hier kann ich nur wieder schreiben das mir bis heute keine Mensch, keine Behörde, kein Gesetzesentwurf, eine Aussage bezüglich erlöschen der BE geben kann.
    Alle, ausnahmslos alle befragten Menschen hätten keine Bedenken bei der Nutzung einer originalen Ausstattungsvariante.
    Da es genau für diesen Fall keinen Regelung gibt, ist diese auch nicht zu untersagen.

    ( Sollte aber das Steuergerät manipuliert, geändert oder sonst wie verändert worden sein, so erlischt unter Umständen die BE für das Fahrzeug.
    Hier könnte man aber per Einzelabnahmen, Einzelgutachten die BE zurück erlangen )

    @ BJ323F für Xenonleuchten gibt es z. B. einen Regelung !
    ( Scheinwerferreinigungsanlage und autom. Scheinwerfer Leuchtweitenregulierung - Sensoren an der Hinterachse und ggf. Sensoren an der Vorderachse - ( oder andersherum ) zur Steuerung der Lwr sind zwingend ab Baujahr 2000 vorgeschrieben um die BE zu wahren.
    Bei Fahrzeugen vor Baujahr 2000 ist das nicht vorgeschrieben


    Nur mal zu Verdeutlichung ein anders Beispiel zu der "mangelhaften" gesetzlichen Regelung:
    Fahrzeuge die mit sogenannten "Notlaufrädern", egal ob durch den Reifen mit verstärkter Reifenflanke oder einem Stützring verfügen, müssen mit einer "Reifenfülldruckanzeige" versehen sein.
    Dies Anzeige darf auch als Warnleuchte verbaut werden.
    Sie MUSS innerhalb einer festgelegten Zeit, max. 60 Sekunden, einen kritischen Reifendruck, der vom Fahrzeughersteller vorgegeben ist, den Fahrzeugführer über den "bedrohlichen" Reifendruck warnen.
    dabei muss NICHT der betroffenen Reifen angezeigt werden.
    Es ist vollkommen ausreichend wenn die Lampe für einen bis alle am Fahrzeug vorhandene Reifen warnt.

    Nun kam hierzu meine Masterfrage :
    Was muss das System denn bei einem Ausfall / Fehlfunktion machen ???
    Antwort: NICHTS !!!
    Keine Mensch hat hier einen Vorgehensweise beschrieben.
    Keinen gesetzliche Regelung ist für diesen Fall vorhanden.

    Als ich nachfragte:
    Aber es muss doch so ein System bei diesen Rädern vorhanden sein ? sagte man mir :
    Ja das muss vorhanden sein!

    Es muss doch den Fahrer bei plötzlich oder schleichenden Luftverlust warnen ?
    Ja das System muss den Fahrer bei plötzlich oder schleichenden Luftverlust warnen !

    Das System muss doch den Fahrer bei einem defekt oder Ausfall warnen oder informieren?

    Nein, das ist gesetzlich nicht vorgesehen !!!

    Meine letzte Frage hierzu:
    Wer hat denn diese Gesetze verfasst???

    Das Kraftfahrtbundesamt überwacht nur die gesetzlichen Regelung, es erstellt selbstständig keine gesetzliche Regelung!

    Das habe ich hier nur mal geschrieben, damit der eine oder andere versteht, das unsere Gesetzgebung, die Konformitätserklärungen usw. nicht alles erfassen können.
    Vermutlich wird sich auch dieser "aktivierte" Tempomat in einer "Grauzone" befinden, jedoch ist das nicht illegal oder es erlöscht die BE.
    Solange mir das keiner aufzeigen kann, solange ist das auch nicht verboten.
    Auch erlöscht deswegen noch lange nicht die BE.

    Die Aussage von "BJ323F" ist nur eine persönliche Vermutung und nicht hinterlegt, zumindest konnte er mir bis heute keinen schriftlichen Beweis dafür liefern.

    Dabei ist es nun unerheblich ob BJ323F recht hat oder nicht, es geht einzig um die gesetzliche Regelung und nicht um "wer hier recht hat "
    Die gesetzliche Regelung kann hier nicht angewendet werden, da solche Dinge (noch) nicht bedacht sind.

    Darum verstößt man ja auch nicht gegen eine gesetzliche Regelung die dann zum erlöschen der BE führen könnte.

    BJ323F hat es ja auch schon selbst geschrieben,
    Wo kein Kläger, da kein Richter.
    Hier kann man ja nicht klagen, weil es keine Regelung gibt, gegen die man verstößt.
    Das antwortete mir auch der TÜV Ing. als ich den Tempomaten eintragen lassen wollte:
    "Wie soll ich was Eintragen wenn es nichts zum eintragen gibt ?" !!!

    Bei dem TMPS ( Reifendruckkontrolle) finde ich unsere gesetzliche Regelung sogar äußerst mangelhaft.





  13. #113
    Avatar von BJ323F
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    RE: Tempomat NC

    .
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  14. #114
    Avatar von BJ323F
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    RE: Tempomat NC

    Nochmal zur Sachlage: Das KBA hat in diesem Fall nicht die Autorität, eine Freigabe zu erteilen. Diese kann ausschließlich von Mazda als Hersteller erteilt werden oder vom TÜV im Rahmen einer Einzelabnahme. Ohne Zweifel wird man einen TÜV-Prüfer finden, der den Tempomat einträgt, auf Basis welcher Motivation auch immer....... Ohne Eintragung erlischt die BE aber definitiv.

    Mir geht es mit diesen Hinweise nicht darum, midimo's Umrüstung schlecht zu reden, schließlich hätte ich den Tempomaten auch gern in meinem NC.
    Ich möchte lediglich vermeiden, dass sich jemand den Tempomat nachrüstet, ohne sich der potenziellen Konsequenzen bewußt zu sein. Diese muss jeder Interessierte für sich bewerten.

    Grüße, Björn
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  15. #115
    Moderator Avatar von Krischan
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    RE: Tempomat NC

    Sobald ein Tempomat in der BE Enthalten ist (was man übers KBA rausfinden kann) ist eine Nachrüstung, jederzeit und auch ohne Werkstatt, legal. Ist er nicht enthalten, weist man den Einbau mit Originalteilen (Rechnung vom Händler hilft weiter) nach und kann dann über eine 21er eine Eintragung erwirken.

    Den Prüfer will ich sehen, der das ablehnt.
    I6 ITB S50B30

  16. #116
    Avatar von BJ323F
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    RE: Tempomat NC

    > Sobald ein Tempomat in der BE Enthalten ist (was man übers KBA rausfinden kann) ist eine Nachrüstung, jederzeit und auch ohne Werkstatt, legal.

    Korrekt. Leider ist der Tempomat in der BE des NC (vor-FL) nicht enthalten.

    > Ist er nicht enthalten, weist man den Einbau mit Originalteilen (Rechnung vom Händler hilft weiter) nach und kann dann über eine 21er eine Eintragung erwirken.

    Was ist eine "21er"? Die simple Möglichkeit der Eintragung von Teilen, die keine BE in D haben???

    Danke, Björn
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  17. #117
    Moderator Avatar von Krischan
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    RE: Tempomat NC

    Einzelabnahme nach §21 STZVO. Darf im Westen nur der TÜV, im Osten die DEKRA.
    I6 ITB S50B30

  18. #118
    Avatar von BJ323F
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    RE: Tempomat NC

    Danke, ich kannte die "21" nicht.

    Wie ich schon schrieb - man wird garantiert einen Prüfer finden, der den Tempomaten einträgt. Solange dieser jedoch nicht eingetragen ist, hat das Fzg. keine BE.

    ___________________________

    Schön, dass wir nach 12 Monaten endlich alle einer Meinung sind. Ich fasse also das Fazit zusammen:
    Die Nachrüstung des Tempomaten führt unumstößlich zum Erlöschen der BE. Findet man einen Prüfer, der den Tempomaten per Einzalabnahme einträgt, so hat das Fahrzeug wieder eine BE.

    Björn
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  19. #119

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    RE: Tempomat NC

    >Nochmal zur Sachlage: Das KBA hat in diesem Fall nicht die Autorität, eine Freigabe zu erteilen.
    >Diese kann ausschließlich von Mazda als Hersteller erteilt werden oder vom TÜV im Rahmen einer Einzelabnahme.
    >Ohne Zweifel wird man einen TÜV-Prüfer finden, der den Tempomat einträgt,
    >auf Basis welcher Motivation auch immer....... Ohne Eintragung erlischt die BE aber definitiv.

    >Mir geht es mit diesen Hinweise nicht darum, midimo's Umrüstung >schlecht zu reden, schließlich hätte ich den Tempomaten auch gern in >meinem NC.
    >Ich möchte lediglich vermeiden, dass sich jemand den Tempomat >nachrüstet, ohne sich der potenziellen Konsequenzen bewußt zu sein. >Diese muss jeder Interessierte für sich bewerten.

    >Grüße, Björn





    Hallo Bjoern,
    auch wenn Du mich steinigst, aber das ist nicht richtig was Du geschrieben hast.
    Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug erteilt ausnahmslos das KBA
    Mazda kann eine Betriebserlaubnis für Ihre Fahrzeuge beim KBA beantragen.
    Mazda kann keine BE`s entziehen oder erteilen !
    Der TÜV kann keine BE`s entziehen, allerdings das Fahrzeug umgehend still legen.
    Heute wurde übrigens der Tempomat in den Fahrzeugbrief ( Zulassungsbescheinigung I ) eingetragen.

    "Fahrzeug wird mit Geschwindigkeitsregelanlage betrieben, Hersteller: Fahrzeughersteller"

    COOL oder ?
    Vor allem der Hersteller ist ja hoch interessant.
    Wer ist nochmal der Fahrzeughersteller ???

    Der Prüfer hat sich eigentlich leicht überreden lassen, nachdem man Ihm sagte was dort einzutragen wäre.
    Nun darfst Du mal raten wer dem TÜV Weisungen geben darf.
    Richtig das KBA

    Die Kosten hier für sind noch unabsehbar, oder weiß jemand von Euch was eine neue Zulassungsbescheinigung II kostet ?
    TÜV waren 28,00 Euro für zwei Telefonate und zwei bis drei Minuten schreiben.

    So habe das nun noch schnell vor unserem kleinen Ausflug geklärt.

  20. #120
    Avatar von BJ323F
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    RE: Tempomat NC

    Hallo Sabine,

    korrekt, BEs erteilt das KBA, jedoch nur auf Antrag und niemals aus eigenem Antrieb heraus. Deshalb sind auch jegliche Statemants des KBA nichtig, die nicht auf einer existierenden BE basieren.

    BEs entzieht der TÜV nicht, auch korrekt. BEs erlöschen automatisch und ohne Handlung dritter, wenn am Fzg. eine Änderung durchführt. Es sei denn, eine ABE liegt vor., was hie rnicht der Fall war, also erlosch Deine BE bereits beim Einbau der erste Komponente.

    Vernünftig ist es von Dir, dass Du Dir den Tempomaten hast eintragen lassen!!!!!

    Grüße, Björn
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  21. #121

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    RE: Tempomat NC

    Hallo Bjoern,
    naja so ganz stimmt das auch nicht.
    Also wenn Du die Bedieneinheit oder den Bremslichschalter verbaust, erlischt auf keinen Fall die BE.

    Aaaabbbbeeeerrrrr, es wurden ja auch zwei Kabel zum Motorsteuergerät verlegt.
    ( Die zwei Kabel an Masse, darf man getrost vernachlässigen )
    Hier konnte man beim TÜV in der Tat auch ansetzen.
    Zwar ist der TÜV bis zuletzt der Meinung, das auch dies vollkommen "unnötig" wäre, jedoch habe ich vermutlich zu oft genervt und den guten Mann zu sehr bedrängt.
    Der wollte den Tempomaten eigentlich nicht eintragen, weil der wohl überhaupt nicht wusste wie er was eintragen soll. ( Textbaustein )
    Hier half aber eine Rücksprache beim KBA.
    Natürlich ist der Eintrag in die Fahrzeugpapiere vollkommen "sinnfrei" und sollte eigentlich nur zur rechtlichen Absicherung dienen.
    Aber auch das kann man sich von der Backe putzen, da der TÜV das umgehend und ohne Angabe von Gründen wieder austragen kann, auch wenn das Fahrzeug dort nicht vorstellig ist.

    Naja, nun steht es erstmal im Brief und ich muss mir einen neuen Fahrzeugschein besorgen.


    Ach ja lieber TÜV Rheinland, ich habe da ja noch zwei andere Sachen, also werde ich Euch noch fleißig weiter nerven


  22. #122

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    RE: Tempomat NC

    Letztes Update zu diesem "leidigen" Thema.

    Das nachrüsten, aufrüsten mit einem Tempomat, Mazda Deutschland spricht hier von "Homologation", mit den original Mazda Teilen führt nicht zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
    Dies teilte mir MMD heute per Emailantwort auf meine Anfrage mit.

    Es ist bereits beim erteilen der BE durch das KBA auf diese Homogolation geprüft worden.
    Das heißt, die beantragte BE für das Fahrzeug wurde bereits mit der Tempomatversion freigegeben.
    Das teilte mir MMD ( Frau M. W. ) bereits telefonisch mit.


    Ferner schreibt MMD aber auch :
    ...Betriebserlaubnis des Fahrzeugs durch den von Ihnen vorgenommenen Umbau nicht erlischt.
    Wir weisen darauf hin, dass dieser Umbau in einer von Mazda nicht genehmigten Weise verändert wurde und die Herstellergarantie auf alle Bauteile, die mit der Umrüstung in Zusammenhang stehen, erlischt....


    Hier sollte sich in Sachen Garantiefragen jeder interessierte mal Gedanken machen.
    Gemeint mit Garantieverlust ist allerdings das Motorsteuergerät.
    Somit hatte das KBA und auch unser TÜV Rheinland am Ende doch recht und die BE ist inkl. der Tempomatversion vom KBA erteilt worden.

    Naja, in meinem Fall kann ich nun sagen, da der Tempomat nun auch vom TÜV Rheinland eingetragen wurde :

    DOPPELT HÄLT BESSER !!!


    PS :
    wenn jemand diese Email benötigt, werde ich diese gerne versenden.

  23. #123
    Avatar von BJ323F
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    RE: Tempomat NC

    Danke für diese Info, neu für mich!
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  24. #124
    Avatar von BJ323F
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    RE: Tempomat NC

    .
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  25. #125

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    RE: Tempomat NC

    Allerletztes Update zu der rechtlichen Seite des Tempomaten

    Nach vehementen nachbohren und etlichen anderen Details die mir mal so aufgefallen sind, hat MMD heute nochmals reagiert und hat den Inhalt der ersten Email aufgehoben.
    Sie haben heute nochmal überlegt was Sie da überhaupt gemacht haben und kamen nun zu dem Schluss, das die BE doch erlischt, wenn man die Aktivierung nicht beim TÜV eintragen lässt.
    MMD ist nicht unbedingt bekannt was die eigentlich an Produkten haben, was Sie machen dürfen und vor allem wie die rechtliche Lage für versteckte, z.B. Software Modifikationen ist.

    Darum nochmal an alle,
    der TÜV, das KBA und MMD haben eigentlich keinen Ahnung wenn es um die Freigabe von einigen Dingen am Automobil geht.
    Hier kann man als Fahrer nur eins machen, was allerdings rechtlich auch vollkommen irrelevant ist.
    Man kann sich den Tempomaten per Sondereintragung beim TÜV in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.
    Das ist aber kein Garant für eine Haftungsfreistellung bei einem Schaden.
    Denn auch ein TÜV Gutachter darf sich irren und ist rechtlich nicht in Haftung zu nehmen.
    Der einzige der haftet ist immer der Fahrer und der Halter eines KFZ
    Auch kann der TÜV Gutachter ohne das Fahrzeug erneut zu sehen oder ohne Angaben von Gründen die Eintragung Rückgängig machen.
    Hierfür reicht ein einfaches Anschreiben an den Halter der zum Zeitpunkt der Eintragung in den Fahrzeugpapieren stand.
    Das gilt für alle Eintragungen und nicht nur für Einzelabnahmen oder Sondereintragungen.
    Die deutsche Gesetzgebung ist hier unergründlich und vollkommen nichts sagend.


    PS : auch diese Email kann jeder bei Bedarf von mir oder nun auch vom Björn bekommen.

  26. #126
    Avatar von BJ323F
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    Offizielle Nachrüstlösung von Mazda erwogen

    Liebe NC'ler,

    Mazda erwägt eine offizielle Nachrüstlösung, lest bitte folgenden Thread:

    http://www.mx-5-sportive.com/dc/dcbo...id=57444&page=

    Grüße, Björn
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  27. #127

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    RE: Tempomat NC

    Ich wollte den Tempomat Thread ( über eine all in One Mazda Lösung ) nicht kaputt schreiben.
    Ich denke das es so einfach nicht gehen wird.
    Um das letztendlich vollkommen korrekt hinzubekommen, müssten im Kombiinstrument 2 LED eingelötet werden.
    Desweiteren müsste die Tachoscheibe ( Folie im Kombiinstrument ) ausgetauscht werden, da die original verbaute keine symbolische Darstellung für den Tempomaten besitzt.

    Da hätte ich direkt mal eine Frage, wo bekommt man eigentlich solche Tachoscheiben her ?
    Kennt jemand eine Bezugsquelle ?

  28. #128

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    RE: Offizielle Nachrüstlösung von Mazda erwogen

    In einem anderen Bereich dieses Forums

    ( http://forum.mx-5-sportive.com/dc/dc...44&page=#62321 )

    wurde ich gefragt was der Einbau des originalen Mazda MX-5 Tempomaten gekostet hat.
    Der Einbau wurde von uns selbst vorgenommen und darum kann ich nur die Materialien aufzeigen.
    Bremslichtschalter von einem Mazda 6 Bauj. 2006 mit Tempomat = 18,00 Euro
    Bedienelemente vom Miata = 280 Euro
    Kabel, Kleinteile, Kabelbinder = 10 Euro
    Der Einbau dauert ca. 2 - 3 Stunden nach der Anleitung die ich mal gepostet habe.
    Hinzu kommen, wenn gewünscht, TÜV und Umschreibgebühren.

    Ich habe die Einbauanleitung mal zum Abruf bereitgestellt.
    Man kann die Einbauanleitung hier abrufen :

    http://www.file-upload.net/download-...X5-NC.pdf.html

  29. #129

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    RE: Offizielle Nachrüstlösung von Mazda erwogen

    super, vielen Dank
    werde das gleich morgen meinem Händler in Auftrag geben.

  30. #130

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    RE: Offizielle Nachrüstlösung von Mazda erwogen

    Gibt es inzwischen eigentlich irgend etas Neues zu deisem Thema?

    Übrigens hab ich als Antwort auf die Frage nach dem Anschluss des Original Bedienzels bei ZEMCO folgende Antwort bekommen:

    für den MX-5 ab Bj. 2006 benötigen Sie den AP 900C, T-Kabelbaum 190-5000210 und ein Bedieneil Ihrer Wahl oder das original Bedienteil vom MX-5,
    wenn dieses 2 oder 4 Anschluss-Kabel hat.

    Würde das dann passen?

    mws

  31. #131

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    RE: Offizielle Nachrüstlösung von Mazda erwogen

    Was möchtest Du denn zu diesem Thema noch hören ???

    Für den Zemco Tempomaten sei gesagt: Das original Mazda Lenkrad Bedienteil hat zwei Adern zum Steuern des Tempomaten.

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