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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 14 von 14
  1. #1

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    Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    Ich bin auf die Bauanleitung auf der Seite gestoßen.
    (http://www.mx-5.de/html/mx-5-schrift...itter_bre.html)

    Habe auch inzwischen schon de n Schriftzug ausgeschnitten, der lag dann hier und mir kamen erstmal Zweifel ob das überhaupt zulässig ist seine Bremsleuchte zu verändern.

    Also mal bei Google nachgeschaut, die dritte Bremsleuchte ist seit BJ 98 in der EU Pflicht, mein Wagen ist von 99 (NB).

    Aber in der § 53 StVZO - Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
    heißt es:
    (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein.
    (4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein.

    desweiteren gibt es mehre Läden wos aowas als Aufkleber gibt, und die scheinen damit gut Geld zu machen.

    Ist das nun legal, eine Grauzone, komplett verboten oder wie siehts aus? im Zweifel werd ich sonst ma dem TÜV ne Mail schreiben, aber könnte ja sein das einer von euch schon mit soeiner Leuchte beim TÜV war und die was dazu gesagt haben

    Danke schonma für hilfreiche Antworten

    EDIT:
    Hab auf eigene Faust nochmal weiter gesucht und in nem anderen Forum folgenes gefunden:
    Zitat Anfang:

    §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. [...]

    ob die veränderte dritte bremsleuchte VORSCHRIFTSMÄßIG ist wage ich zu bezweifeln..
    dazu:

    § 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.

    (1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein [...]

    14. Bremsleuchten (§ 53 Abs. 2)

    (2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142).

    damit wären wir im bußgeldkatalog:
    Kraftfahrzeug oder Anhänger unter Verstoß gegen allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen in Betrieb genommen

    -> 5 Euro Verwarngeld und die Aufforderung das Ding zu entfernen.

    hoffe das ist richtig so...!

    Zitat Ende

    Also wenn das so stimmt und das "nur" 5 Euro kostet wärs mir das wert, aber hat da schon jemand vlt andere Erfahrungen gemacht?

  2. #2

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    RE: Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    Aufkleben und gut. Wenn was ist: Zahlen und fröhlich sein!


    Gruß Ismirdochegalhauptsachesiehtgeilaus-Jerry

  3. #3

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    RE: Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    Moin

    also ich war vor 2 Wochen mit meinem beim Tüv und der fand das sogar cool mit dem AUfkleber.

    Also drauf damit und fertig.

  4. #4

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    RE: Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    Unabhängig von der formaljuristischen Situation hat ein kleiner Aufkleber (Schriftzug o.ä.) im realen Leben noch nie gestört -- weder bei einer Kontrolle noch beim TÜV.

    Machs einfach
    Quer ist mehr.

  5. #5

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    RE: Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    Und ausserdem steht in den Gesetzestexten auch nur was von
    2 Bremslichtern, die nach § 1234 eingebaut, geprüft und NICHT verändert werden dürfen.

    Also nix von 3. Bremsleuchte..................

  6. #6
    Avatar von smily
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    RE: Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    bei 5,- ................, machs

    ich hab auf allen MXen den mx-5.de aufkleber auf der 3. bremsleuchte drauf, seit 10 jahren.
    bei den mittlerweile unzähligen tüvbesuchen, in unterschiedlichen niederlassungen, hats auch noch nie probs gegeben, ist nie aufgefallen.
    auch in polizeikontrollen nicht.
    so what...
    Gruß, Kai :-)

  7. #7
    Avatar von Tili
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    RE: Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    Hatte mir letzterdings ähnliche Gedanken gemacht.

    Allerdings nicht, was passiert wenn ich die Dritte-BL beklebe, sondern sie durch einen Gepäckträger verdecke.
    Ist der Fall, wenn ich den alten (Standart-)Träger auf den NC montiere.

  8. #8

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    RE: Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    Also bei diesen durchweg eindeutigen Antworten werde ich das Ding morgen mal montieren, danke für alle Antworten

  9. #9

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    RE: Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    Mal ne andere Frage dazu:
    In der Anleitung steht ja was von "Heizklebepistole". Ist ja eher ein Kleber, der bei Hitze auch mal gerne weich wird. Hält das bei euch im Sommer trotzdem noch oder rutscht der Schriftzug ab? (Bzw. womit habt ihr geklebt? Sekundenkleber hat immer sowas dauerhaftes )

  10. #10

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    RE: Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    also ich hab das jetz "mal eben" noch eingebaut, die 5 ist leider sehr schlecht zu erkennen da die stege sehr schmal sind, auch habe ich wohl irgendwie das etwas zu klein ausgedruckt (obwohl ich die originalvorlage genommen habe. *verwirrt*

    Zum befestigen habe ich (recht simpel) Tesafilm genommen, links und rechts von dem Pappstreifen gute 2 cm über stehen lassen und drauf. hält, wacktl und hat Luft

    Und nu heißt es warten bis die Polizei mal hinter mir fährt

  11. #11

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    RE: Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    So,
    aus eigener Erfahrung:

    Ich habe auf der dritten Bremsleuchte ebenfalls den MX-5.de-Aufkleber drauf.

    Nun verlief mein letzter TÜV-Besuch (im Frühjahr) folgendermassen:

    Ich schieb den Karren beim MAZDA-Händler in die Halle (er musste eh die Reifen umstecken) und machte mich von dannen.
    Der TÜVer kam guckte sich alles an und dann nahm das Elend seinen Lauf!

    2 Leichte Mängel wurden festgestellt - Plakette bekam ich trotzdem.
    linkes Bremslicht ging nicht. Der Schrauber hat im Beisein des TÜV'ers festgestellt, daß das Kabel 'nen Knick hatte und vor seinen Augen gelötet. Trotzdem Eintrag.
    Der zweite leichte Mangel war - der Aufkleber auf der dritten Bremsleuchte.

    Wie ihr also alle problemlos beim TÜV durch kamt kann ich mir nicht erklären. Aber leichte Mängel gehen mir an der Poperze vorbei. Die dritte Leuchte leuchtet und man nimmt sie nach wie vor sehr gut wahr! Und das ist das wichtigste.

    Somit hätten wir ja wieder ein Beispiel von TÜV'er-Willkür in Deutschland.

    Tante edith meint, daß die Rennleitung bislang keinerlei Stress gemacht hat deswegen.

  12. #12

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    RE: Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    Naja, ein "leichter Mangel" ist ja immernoch etwas man schnell reparienen kann.
    Ich weiß auch nich in wieweit das zulässig ist, die Anleitung geht ja von einem innenliegenden Stück Karton aus.
    Wenn du einen Aufkleber hast in das in TÜV-Augen vlt was anderes..

    Wer weiß das schon

  13. #13

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    RE: Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    Hi, ich hab den Karton schon zwei Jahre in der dritten Leuchte.
    Und ich war erst vor zwei Tagen damit zur Wiedervorführung bei der Dekra, da das Birnchen der Leuchte beim ersten mal kaputt war.

    Den Prüfer hat das Logo genauso wenig interresiert, wie die Polizei bis jetzt.

    Was die leichten Mängel angeht, die werden aufgeschrieben auch wenn sie noch vor Ort behoben werden.
    Die seien wichtig für die Statistik des Tüv /Dekra, hat mir der Prüfer erklärt.

  14. #14

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    RE: Ist ein Schriftzug in der dritten Bremsleuchte überhaupt zulässig?

    Heißkleb wird afair bei so rund 120° weich, das erreicht die Bremsleuchte hoffentlich nicht

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