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  1. #1

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    Wieder mal ne Twister-Frage....

    Moin,

    habe gelesen das man den Twister nicht mit Sportauspuff eingetragen bekommt.
    Ist eine komplette Anlage gemeint, oder stellt sich der TÜV schon quer wenn nur der Endschalldämpfer geändert ist?

  2. #2

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    Greetz,

    da reicht nach Aussage mehrerer TÜV- und Dekrabeamten ein Endtopf. Vielleicht klappt es ja, erst den Twister eintragen zu lassen und dann den Topf. Voraussetzung ist, dass in der Eintragung die Auflage nicht erwähnt wird.

    Grüße

  3. #3

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    Also meiner wurde von der Dekra zusammen mit einem NAP Endtopf eingetragen, war im Sommer 2003. NAP ist inzwischen einem Speed-Power Topf gewichen.

  4. #4

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    Sport-ESD reicht lt. Gutachten für die Nichteintragung. Allerdings wird's bei TÜV/Dekra nicht immer besonders eng gesehen....

    Ansonsten: mit Serientopf eintragen lassen, im Normalfall und auch im Textvorschlag aus dem Gutachten wird nur der Kaltluftschlauch als Auflage eingetragen, und dann kannse wieder auf Sport-ESD umrüsten.....

    @ midnightblue: Das ist logischerweise kein Problem gewesen, denn WIMRE ist das Gutachten mit der ESD-Auflage erst im Herbst 2003 rausgekommen.
    - Gründungsmitglied SHG 'Fleischmützen' -

  5. #5

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    Dann mal ne blöde Frage....
    Eigentlich könnte ich mir dann doch ein altes Gutachten besorgen?!?!
    Dann würde mir die lästige Schrauberei erspart bleiben- ESD ab, ESD dran- !


  6. #6

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    >Eigentlich könnte ich mir dann doch ein altes Gutachten
    >besorgen?!?!

    Wenn es Dein TÜV-Prüfer nicht merkt...

  7. #7

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    >Ansonsten: mit Serientopf eintragen lassen, im Normalfall und
    >auch im Textvorschlag aus dem Gutachten wird nur der
    >Kaltluftschlauch als Auflage eingetragen, und dann kannse
    >wieder auf Sport-ESD umrüsten.....

    Zählt hier nicht das, was im Gutachten drinsteht? Wenn im Gutachten drinsteht, dass man einen Original-ESD montiert haben muss, dann wird doch die Eintragung automatisch ungültig, oder nicht?

  8. #8

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    Nee, wenn zum gleichen Teil ein neues Gutachten erstellt wir, wird das alte ungültig. Die Frage ist nur, ob dein TÜV-Prüfer weiß, dass es ein neues Gutachten gibt !
    Allerdings sollte es sich beim Twister mittlerweile rumgesprochen haben !
    - Gründungsmitglied SHG 'Fleischmützen' -

  9. #9

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    Ich habe meine Frage glaub ich nicht richtig formuliert. Ich meinte, wenn ich mit Serienanlage zum TÜV fahre und der Twister eingetragen wird, ist ja alles ok. Danach baue ich mir einen anderen - zugelassenen - Sport-Auspuff dran. Nun erlischt doch damit automatisch die BE, da der Twister im Gutachten stehen hat, dass man den Original-ESD montiert haben muss.

    Die Frage ist doch, ob hier das Gutachten zählt oder das, was der Prüfer eingetragen hat?

    Ich denke, dass das, was der Prüfer einträgt, relativ unwichtig ist. Sonst könnte man ja z.B. auch Spurverbreiterungen, welche - wie z.B. die H&R-Scheiben - nur für gewisse Reifengrößen und ET's zugelassen sind, mit anderen Rädern (z.B. den Winterrädern) fahren ohne Probleme mit dem TÜV, der Polizei oder der Versicherung zu bekommen. Das kann ja eigentlich nicht sein, denk ich zumindest mal.

  10. #10

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Verwendung des Serien ESD möglicherweise mit eingetragen wird. Eingetragen werden SOLL auf jeden Fall der zu montierende Kaltluftschlauch inkl. Länge.

    Ich denke, es ist entscheidend, was in den Papieren eingetragen wird.
    Ansonsten könnte ich mir die gnaze Abnehmerei ja auch sparen und bei Bedarf der Rennleitung meine Gutachten zur Kontrolle geben...
    - Gründungsmitglied SHG 'Fleischmützen' -

  11. #11

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    >Ansonsten könnte ich mir die gnaze Abnehmerei ja auch sparen
    >und bei Bedarf der Rennleitung meine Gutachten zur Kontrolle
    >geben...

    Was die Polizei bei ner Kontrolle sagt, iss ja net so wichtig Ich würde gerne wissen, was im Falle eines Unfalls passiert, wenn die Versicherung sich auf ein Gutachten beruft, das von der Eintragung (und dem tatsächlichen Einbau) abweicht.

  12. #12

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    Also wenn der Twister lt. Gutachten nur in Verbindung mit dem Serientopf eingetragen werden kann, dann trägt der Prüfer das auch so ein. Wortlaut z. B. "nur in Verbindung...." oder er trägt ein "Auflagen s. Gutachten", dann muss man das Gutachten mit im Auto führen.
    Wenn jetzt ein Sportauspuff hinzukommt, muss der Prüfer die bereits eingetragenen Dinge mit berücksichtigen. Trägt er den Sportauspuff ein und in deinem Fahrzeugschein steht noch "nur in Verbingung mit Serienauspuff" dann kannst du die Eintragung vergessen. Im Falle des Falles (z. B. Verischerungsschaden) siehts schlecht für dich aus. Der Prüfer dürfte die Eintragung also so nicht vorgenommen haben.

    Steht in deinem Schein aber nichts mit Auflagen oder sonstiges und er trägt den Sportauspuff zusätzlich ein, dann ists ok und du wirst keine Probleme haben!!!
    So ist es ja auch mit Einzelabnahmen. Ein Gutachter (nicht TÜV-Prüfer)hat immer einen gewissen Ermessungsspielraum und kann Dinge eintragen die nach einem Gutachten eigentlich nicht mehr funzten. Aber eine Einzelabnahme lässt sich ein Gutachter halt auch gut bezahlen.

    Zu deinem letzten Abschnitt:
    Es ist sogar sehr wichtig was der Prüfer/Gutachter einträgt. Aber ein TÜV-Prüfer kann nur das eintragen, was im Gutachten steht. Ein Gutachter kann auch mehr eintragen, wenn er das Fahrzeug individuell prüft. Z. B. mit den H&R-Spurverbreiterungen.......wenn diese für bestimmte Reifen und Felgen zugelassen sind und du dann Winterräder oder andere Felgen drauf machst, die nicht im zugelassenen Bereich sind, dann erlischt die Betriebserlaubnis deines Autos. D. h., bevor du die Winterräder drauf machst, müsstest du die Spurverbreiterungen wieder demontieren.

    Gruß
    Fantasy

  13. #13

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    Besser hätte man es nicht sagen können !
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  14. #14

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    Stimmt. Zur Ergänzung noch ein Beispiel von meinen Fahrzeugen:

    Bei einem ist eine Rad/Reifen-Kombination eingetragen,die so laut ABE NICHT für diesen Typ vorgesehen ist; also Irrtum des Prüfers oder der Zulassungsstelle. Da ich das Fahrzeug gebraucht gekauft habe, kann mich die ABE nicht interessieren - bei einer Überprüfung durch die "Rennleitung" sieht diese ja auch nur den Fahrzeugschein.

    Außerdem bleiben Einträge im Brief bzw. im Schein erhalten,selbst wenn ein Rückbau erfolgt (Außer relevant für Steuereinstufung bzw Versicherung/Typklasse). Z.B. wenn bei einem Importfahrzeug eine Ausnahmegenehmigung für rote Fahrtrichtungsanzeiger hinten erteilt wurde, bleibt diese erhalten,selbst wenn du in der Zwischenzeit europäische,gelbe eingebaut hast (die ja ein Prüfzeichen haben und keinen Eintrag brauchen).

    Gruß,Harald

  15. #15

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    >Wenn jetzt ein Sportauspuff hinzukommt, muss der Prüfer die
    >bereits eingetragenen Dinge mit berücksichtigen. Trägt er den
    >Sportauspuff ein und in deinem Fahrzeugschein steht noch "nur
    >in Verbingung mit Serienauspuff" dann kannst du die Eintragung
    >vergessen. Im Falle des Falles (z. B. Verischerungsschaden)
    >siehts schlecht für dich aus. Der Prüfer dürfte die Eintragung
    >also so nicht vorgenommen haben.

    Das klingt logisch - was ist aber, wenn der Sportauspuff eine EG-Betriebserlaubnis hat und somit nicht vorgeführt werden muß?

    >dann erlischt die Betriebserlaubnis deines Autos. D. h., bevor
    >du die Winterräder drauf machst, müsstest du die
    >Spurverbreiterungen wieder demontieren.

    Das hab ich ja gemeint

  16. #16

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    RE: Wieder mal ne Twister-Frage....

    Wenn nicht eingetragen ist, dass du den Twister nur mit Serien-ESD verwenden darfst, ist das egal !
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