Wenn ich mir eine Lufthutze in die Motorhaube machen lasse, brauche ich die doch nicht eintragen lassen oder?
Muss ich die Motorhaube dann dämmen?
Meine eine die eingesetzt wird nicht aufgesetz!
Danke schonmal.
Greetz
Jens
Wenn ich mir eine Lufthutze in die Motorhaube machen lasse, brauche ich die doch nicht eintragen lassen oder?
Muss ich die Motorhaube dann dämmen?
Meine eine die eingesetzt wird nicht aufgesetz!
Danke schonmal.
Greetz
Jens
Wenn ich mir eine Lufthutze in die Motorhaube machen lasse, brauche ich die doch nicht eintragen lassen oder?
Muss ich die Motorhaube dann dämmen?
Meine eine die eingesetzt wird nicht aufgesetz!
Danke schonmal.
Greetz
Jens
Doch. Und dazu darf sie nicht höher sein als die Scheibenwischer.
Doch. Und dazu darf sie nicht höher sein als die Scheibenwischer.
Muß als "Wenn-ich-nen-Fußgänger-überfahren-passiert-dem-nicht-mehr-als-mit-normaler-Haube"-freundlich abgenommen werden.
- Gründungsmitglied SHG 'Fleischmützen' -
Muß als "Wenn-ich-nen-Fußgänger-überfahren-passiert-dem-nicht-mehr-als-mit-normaler-Haube"-freundlich abgenommen werden.
- Gründungsmitglied SHG 'Fleischmützen' -
wenn es eingesetzt wird, kommt ja auch nix höher :V
wenn es eingesetzt wird, kommt ja auch nix höher :V
Ähm nein ich meine die kommt ja quasi unter der Motorhaube...
Hmm keine Ahnung wie das erklären soll...
Also können die ja gar nicht die Scheibenwischer verdecken...
Ähm nein ich meine die kommt ja quasi unter der Motorhaube...
Hmm keine Ahnung wie das erklären soll...
Also können die ja gar nicht die Scheibenwischer verdecken...
"Eingesetzt" im Sinne von "flach und nach innen zeigend" oder im Sinne von "nicht nur draufgeschraubt sondern Blech an Blech eingesetzt und verspachtelt"?
Egal. Durch die Öffnungen kommt auch mehr Krach nach draussen - falls du schon ESD und/oder andere Veränderungen hast, die zu einer Steigerung des Fahrgeräusches beitragen, kann es dir passieren das du für die Abnahme eine komplette Geräuschmessung durchführen mußt.
Bekommst du es eingetragen, kann dich ein mißtrauischer Polizist trotzdem abschleppen und dem Gutachter vorführen lassen falls er den Verdacht hat das es zu laut ist. Dann Stillegung, Gegengutachten mit Geräuschmessung, neuzulassung - das sind schnell ein paar Tausend Euro´s.
Es sollte dir also entweder egal sein wenn sowas passiert - oder dein Wagen sollte vorher sooooo leise sein das dir nix passieren kann.
Also lieber lassen...
Da das in die hose gehen könnte...
Schade also kann ich die jetzt wieder verkaufen... :V
"Kann", nicht "Muß" - ist aber trotzdem ein Risiko was man vorher bedenken sollte.
Mehrfache Anfragen beim TÜVüber so eine Hutze (quasi wie eine Tiefgarageneinfahrt ) brachten die Aussage, dass die nicht eingetragen werden muss, da keine Ecken und Kanten hervorstehen, die Verletzungen bedingen können. So sans, de TÜV-Beamten
Grüße
Naja ich bin ja ein Bo-X fahrer und hier sind die grünen so Spitz wie Nachbar´s Lumpi...
Hatte das spiel schon mal mit der Dekra vorführung usw da habe ich keine Lust mehr drauf...
....und da die Motorhaube aus Alu ist, ist das Aufsetzen und Gespachtels sowieso so ´ne heikle Performance und wenn es durch die zusätzliche Öffnung in der Haube zum erhöhten Geräuschpegel führt - na das läßt sich eintragen.....mein Standgeräuschpegel mußte ja auch in Brief/Zulassung geändert werden wegen des Mohr´s
[SIGPIC][SIGPIC]
>... So sans, de
>TÜV-Beamten
>
>Grüße
Würde gerade noch fehlen, daß die TÜV-Fuzzis auch noch "Beamtenstatus" hätten...
Komisch, wurde mir genau andersrum gesagt...... :V TÜV halt....
- Gründungsmitglied SHG 'Fleischmützen' -