Hallo zusammen,
Frage an die Rechtscracks unter euch.
Es haben ja schon einige den Serienendtopf mehr oder minder abgeändert.
Wie ist nun die rechtliche Lage: Ich nehme das Endrohr direkt am Topf ab und schweisse ein selbstgebautes (gebogenes) VA-Doppelendrohr direkt am Topf an mit entsprechender Vergrößerung der Öffnung.
Wäre wirklich interessant, von Euch zu hören wo die Erlaubnisgrenzen liegen bzw. wo es dann wirklich "kriminell" wird.
Grüße
Penderwydd