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  1. #1

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    TÜV Abnahme nach 19.2

    Ich war gestern beim meinem Tuning Händler.
    Und fragte in nach dem Twister Luftfilter. Ich habe ihm gesagt das der nach § 19.3 mit Serien ESD abgenommen werden müßte. Gleichzeitig fragte ih ihn, ob es eine Chance gibt das Ding auch mit dem ATH ESD abnehmen zu lassen. Er meinte ja, da kann man was drehen, Das wäre dann eine Abnahme nach § 19.2 und er kannt da ein paar Prüfer die machen das schon.

    Was ist den nun §19.2 und ist das realistisch ? Bevor ich fast 1000 Euro für dei beiden Dinger ausgebe ?

  2. #2

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    RE: TÜV Abnahme nach 19.2

    Wie kommen denn die 1000€ zusammen???

  3. #3

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    RE: TÜV Abnahme nach 19.2

    Twister + ATH + TÜV.. steht da doch

  4. #4

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    RE: TÜV Abnahme nach 19.2

    Twister ganz schlechter Preis 150 euro
    Ath schlechter preis 600
    und 250 eintragung??? :V
    Alles klar wie lange soll das eingetragen bleiben!

  5. #5

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    RE: TÜV Abnahme nach 19.2

    Hi

    >Was ist den nun §19.2 ...

    Schau mal hier rein:

    http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#19

    Da gibts den ganzen §19 (Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis). Die anderen Paragraphen natürlich auch...


  6. #6

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    RE: TÜV Abnahme nach 19.2

    Hi,

    Abnahme nach §19.2 bedeutet nichts anderes als eine Einzelabnahme. In den alten Bundesländern beim TÜV, in den neuen bei der Dekra. Wenn es allerdings keine Unterlagen gibt wird das nix. Auch der aaS braucht um sowas eintragen zu können ein Abgasgutachten. Denn alles was das Abgasverhalten verschlechtern könnte ist nicht zulässig, auch nicht bei ner Einzelabnahme.

    Gruß Lars

  7. #7

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    RE: TÜV Abnahme nach 19.2

    naja inkl einbau wohl Dann kommts hin.

  8. #8

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    RE: TÜV Abnahme nach 19.2

    Meines Wissens nach werden Sportluftfilter seit dem 01.01.2005 nicht mehr in Verbindung mit nem SportESD eingetragen.

    Greetz

    XBM

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