Hallo zusammen,
ich weiß, das wurde schon öfters gefragt, aber die Beiträge sind z.T. schon älter und offensichtlich nicht mehr aktuell...
Hat jemand in jüngster Vergangenheit einen Überrollbügel (nicht Käfig) ohne techn. Gutachten, also in Einzelabnahme, eingetragen bekommen?
Hintergrund der Frage: Ich mache nächste Woche eine Woche Urlaub in England und lasse mir bei dieser Gelegenheit einen Bügel von TR Lane im Werk einbauen.
Nun hätte ich den natürlich auch legalisiert. Ältere Tipps hier aus dem Forum funktionieren nicht mehr, der Leiter vom TÜV Düsseldorf (hier genannt) winkte ab - Befestigung an der Gurtumlenkung ginge nicht mehr. "Früher schon, aber die Bürokratie... bla bla". Die hiesige TÜV Nürnberg äußerte sich schon vorher ähnlich.
Ich wäre gerne bereit, durch die Republik zu düsen, um das geregelt zu bekommen.
Dieser Bügel kommt rein:
<"http://www.diehuebschen.de/internet/TR_Lane_TT_4.jpg">
Danke für eure Hilfe,
Rainer