Hi zusammen,
im M-Forum wird gerade über ein Verfallsdatum der Gasdruckdämpfer der Motorhaube einiger Modelle diskutiert. Diese sind Bestandteil des "aktiven Fußgängerschutzes" und müssen ca. alle 5 Jahre ersetzt werden (rund 100 Euro, aufgedrucktes Haltbarkeitsdatum). Mit abgelaufenen Dämpfern gibt es formal keine HU.
WIr hatten hier ja kürzlich die Diskussion darüber, daß ein Unfall mit AUslösung des aktiven Fußgängerschutzes beim ND mit Gutachterwert ca. 7k Euro recht nahe an einen wirtschaftlichen Totalschaden kommt. Hat der ND auch solche "Verbrauchsmaterialien" verbaut, deren Nichtaustausch einem Bestehen der HU zuwiderlaufen würde?