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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 38 von 38
  1. #1

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    Question Kotflügelverbreiterung bei MX-5 NA (mit Tüv)

    Hallo,
    mein Name ist Victor und ich bin zwar erst 14 Jahre alt, aber dennoch interessiere ich mich für das Thema da ich am liebsten in 1-2 Jahren mir einen MX-5 NA zulegen möchte. Warum ich mir so früh ein Auto kaufen möchte? Weil ich dann noch ca. 2 Jahre habe um die Sachen an dem KFZ zu machen die ich machen möchte.
    Und deswegen ich wollte wissen ob eine dezente Kotflügelverbreiterung gibt die man eintragen lassen kann. Mein Vater ist KFZ-Meister und würde mir dabei helfen. Selber arbeitet er jetzt beim TÜV.

    Ich weiß nicht ob es überhaupt Kotflügelverbreiterungen für den deutschen Markt gibt, aber wenn es jemand weiß dann ist diese Person wahrscheinlich/hoffentlich hier.


    Liebe Grüße,
    Victor aka. lilotus

  2. #2
    Avatar von TristanL
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    Hi!
    Willkommen im MX Forum. Freut mich, dass du dich für einen NA interessierst. Ich habe mir meinen NA auch recht früh, mit 15, gekauft um ihn fertig zu machen. Habe mir geschworen, nicht mit einem originalen Auto rumzufahren

    Um deine Frage zu beantworten: Verbreiterungen mit richtigem TÜV-Gutachten sind mir nicht bekannt. Eingetragen werden die meistens über universelle Materialgutachen per Einzelabnahme. Die Firma SPS ist bei sowas die richtige Adresse. Verbreiterungen findest du z.B. bei https://rev9autosport.com oder https://www.carbonmiata.com

    Aber Gutachten hin oder her, wenn Vatter beim TÜV ist.... da hast du doch sowieso nen Freifahrtschein was Eintragungen angeht, oder nicht?!

  3. #3

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    Re: Tristanl

    Zitat Zitat von TristanL Beitrag anzeigen
    Hi!
    Willkommen im MX Forum. Freut mich, dass du dich für einen NA interessierst. Ich habe mir meinen NA auch recht früh, mit 15, gekauft um ihn fertig zu machen. Habe mir geschworen, nicht mit einem originalen Auto rumzufahren

    Um deine Frage zu beantworten: Verbreiterungen mit richtigem TÜV-Gutachten sind mir nicht bekannt. Eingetragen werden die meistens über universelle Materialgutachen per Einzelabnahme. Die Firma SPS ist bei sowas die richtige Adresse. Verbreiterungen findest du z.B. bei https://rev9autosport.com oder https://www.carbonmiata.com

    Aber Gutachten hin oder her, wenn Vatter beim TÜV ist.... da hast du doch sowieso nen Freifahrtschein was Eintragungen angeht, oder nicht?!


    Danke für die Antwort. Ich fang jetzt schon an zu sparen. Eine Art Freifahrtschein ist mein Vater leider nicht, aber er könnte mir ein wenig helfen durchzukommen. Und mit einem stock Auto rumzufahren würde mir selber keinen Spaß machen. Sogar mein Fahrrad ist nicht mehr original
    CarbonMiata kenn ich irgendwo her. Ich werd da mal reinschauen. Ich finde die echt gut.
    Die Flares von rev9 sind zwar noch besser aber ich hab da die Befürchtung dass das nicht so klappen würde oder sind die für den deutschen Markt ausgelegt?


    Aber ich hätte noch ein paar Fragen einmal zu Felgen, Sitzen, Lenkrad, wo man gute NA findet und Körpergröße.



    Also ich habe mir schon Felgen rausgesucht. Aber ich kenn mich bei sowas gar nicht aus, was bedeuten die ganzen verschiedenen Zahlen und so.

    https://www.japanracing.de/16-Felgen...Zoll::267.html



    Und ich finde die Original Sitze nicht so hübsch und ich weiß nicht genau wie das mit Sitzen läuft. Auf was muss ich da achten, vielleicht weißt du das ja. Vielleicht welche die minimal sportlicher aussehen, aber auch nicht so extrem teuer sind.



    Die dritte Frage wäre zu meiner Größe da ich jetzt mit knapp 15 Jahren bei 1,82m schon bin und noch ein bisschen wachse. Wird das mit der Höhe knapp?

    Ich weiß das ist ein bisschen mehr als das eigentliche Thema eigentlich aber ich denke wenn ich hier schonmal unterwegs bin stell ich einfach mal alle meine Fragen.

    Apropos Lenkrad... ich weiß zwar dass viele mit einem Momo Lenkrad kommen aber ist es möglich das noch nach zu kaufen falls es nicht drin ist?


    Liebe Grüße
    Victor
    Geändert von lilotus (05.02.2020 um 01:35 Uhr) Grund: hab wat vergessen

  4. #4
    Administrator Avatar von 280ZX
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    Hallo Victor,
    herzlich willkommen, finde ich gut, was du vor hast.

    Das ist eine 16 Zoll Felge mit einer Breite von 8 Zoll. 4x100 ist der Lochkreis, die Felge passt also auf den MX-5. Ich würde dir allerdings zu einer kleineren und vor allem leichteren Felge raten, das fährt sich deutlich besser. Gerne genommen wird 7x15 und darauf dann 195/50R15 Reifen. Das hat zusätzlich noch den netten Nebeneffekt, dass die Reifen in der Größe extrem günstig sind.

    Beim Sitz könntest du die (Piloten-)Sitze vom NBFL nehmen. Diese passen ohne Änderungen rein und sehen etwas sportlicher aus. Diese kann man dann noch abpolstern, dann hat man einen guten Seitenhalt und für große Menschen wie dich, gewinnt man auch noch ein paar Zentimeter mehr Platz, sodass auch du gut sitzen kannst.

    Beim Lenkrad ist halt die Frage, ob der Wagen einen Airbag hat oder nicht. SPS kann bei Airbag aber auch ein Lenkrad ohne Airbag eintragen.

    Viel Erfolg bei deinem Projekt.
    Gruss, Andre

    Drinking Enthusiast with a Car Problem

  5. #5
    Avatar von Atlan_2000
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    Moin,

    Wobei die Berichte zu den NBFL sitzen im NA sehr abweichen.
    Manche schreiben sollten passen andere, sie seien zu breit.

    Die normalen NB Sitze gehen wohl auf jeden fall.

    Gruß
    Patrick

  6. #6
    Avatar von GAFCOT
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    Der Innenraum im NB-FL ist eher schmaler wg. der Sicherheitsaufpolsterung der Türen.
    Die Sitze passen, das Problem kann bei den Gurtschlössern kommen.
    Jörg (Kürschrauber)

  7. #7

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    Zitat Zitat von 280ZX Beitrag anzeigen
    Hallo Victor,
    herzlich willkommen, finde ich gut, was du vor hast.

    Das ist eine 16 Zoll Felge mit einer Breite von 8 Zoll. 4x100 ist der Lochkreis, die Felge passt also auf den MX-5. Ich würde dir allerdings zu einer kleineren und vor allem leichteren Felge raten, das fährt sich deutlich besser. Gerne genommen wird 7x15 und darauf dann 195/50R15 Reifen. Das hat zusätzlich noch den netten Nebeneffekt, dass die Reifen in der Größe extrem günstig sind.

    Beim Sitz könntest du die (Piloten-)Sitze vom NBFL nehmen. Diese passen ohne Änderungen rein und sehen etwas sportlicher aus. Diese kann man dann noch abpolstern, dann hat man einen guten Seitenhalt und für große Menschen wie dich, gewinnt man auch noch ein paar Zentimeter mehr Platz, sodass auch du gut sitzen kannst.

    Beim Lenkrad ist halt die Frage, ob der Wagen einen Airbag hat oder nicht. SPS kann bei Airbag aber auch ein Lenkrad ohne Airbag eintragen.

    Viel Erfolg bei deinem Projekt.
    Danke erstmal für die Antwort.

    Ich habe auch eine 15 Zoll Felge schon im Auge gehabt nur ich weiß nicht ob die optisch so gut aussieht auf einem NA.
    https://www.japanracing.de/15-Felgen...Zoll::687.html

    Bei den sitzen weiß ich nicht ob ich die richtigen bei Google gefunden habe aber ich habe die hier gefunden, sind das die vom NBFL?
    https://www.picclickimg.com/d/l400/p...-NBFL-auch.jpg

    Okay das mit dem Lenkrad ist also eigentlich kein Problem.

    Danke ich freu mich schon drauf.
    Geändert von lilotus (05.02.2020 um 13:37 Uhr)

  8. #8
    Avatar von TristanL
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    Zitat Zitat von lilotus Beitrag anzeigen
    Danke erstmal für die Antwort.

    Ich habe auch eine 15 Zoll Felge schon im Auge gehabt nur ich weiß nicht ob die optisch so gut aussieht auf einem NA.
    https://www.japanracing.de/15-Felgen...Zoll::687.html

    Bei den sitzen weiß ich nicht ob ich die richtigen bei Google gefunden habe aber ich habe die hier gefunden, sind das die vom NBFL?
    https://www.picclickimg.com/d/l400/p...-NBFL-auch.jpg

    Okay das mit dem Lenkrad ist also eigentlich kein Problem.

    Danke ich freu mich schon drauf.
    Ganz subjektiv, 15 Zoll sehen besser aus

    Sind die richtigen Sitze. Wenns noch sportlicher sein sollte, bekommste für nen schmalen Kurs auch Sparco Sprint Schalensitze. Passen sehr gut in den NA rein.

  9. #9

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    Zitat Zitat von TristanL Beitrag anzeigen
    Ganz subjektiv, 15 Zoll sehen besser aus

    Sind die richtigen Sitze. Wenns noch sportlicher sein sollte, bekommste für nen schmalen Kurs auch Sparco Sprint Schalensitze. Passen sehr gut in den NA rein.

    Okay, also dann 15 Zoll.

    Der Schalensitz von Sparco wird dann wieder teuer, sieht zwar gut aus, aber weißt du ob die auch noch komfortabel sind wenn man längere Strecken fährt.

  10. #10
    Avatar von TristanL
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    Zitat Zitat von lilotus Beitrag anzeigen
    Okay, also dann 15 Zoll.

    Der Schalensitz von Sparco wird dann wieder teuer, sieht zwar gut aus, aber weißt du ob die auch noch komfortabel sind wenn man längere Strecken fährt.
    Auto is nicht billig, vor allem wenn man es modifizieren will

    Denke schon, dass die komfortabel sind. Habe zwar keinen Sparco, sondern einen Cobra Imola Schalensitz drin und kann mich nicht beklagen.
    Warum findest du die originalen Sitze denn nicht gut? Die Pilotensitze des NA sehen doch auch gut aus.

  11. #11
    Avatar von mx31
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    Zitat Zitat von lilotus Beitrag anzeigen
    Ich habe auch eine 15 Zoll Felge schon im Auge gehabt nur ich weiß nicht ob die optisch so gut aussieht auf einem NA.
    https://www.japanracing.de/15-Felgen...Zoll::687.html
    Die sieht optisch auf dem NA schon sehr gut aus,
    wie auch einige andere aus dem Programm dieses Händlers. Sieht nach BBS- und Enkei-Nachbauten aus.

    Ich lese dort allerdings überhaupt nichts von TÜV- oder Festigkeits-Gutachten, womit das mit der Eintragung heutzutage dann leider nahezu ein Ding der Unmöglichkeit wird.

    Nochmal nachgelesen: Es gibt dort Felgen mit Festigkeitsgutachten, aber nur von 18 bis 20" in wenigen Ausführungen: Felgen mit TÜV-Gutachten

    Also eher keine Option für den MX-5 NA...

  12. #12

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    Zitat Zitat von TristanL Beitrag anzeigen
    Auto is nicht billig, vor allem wenn man es modifizieren will

    Denke schon, dass die komfortabel sind. Habe zwar keinen Sparco, sondern einen Cobra Imola Schalensitz drin und kann mich nicht beklagen.
    Warum findest du die originalen Sitze denn nicht gut? Die Pilotensitze des NA sehen doch auch gut aus.
    Ist nicht so meins also die Sitze vom Na.


    Beitrag automatisch zusammengeführt


    Zitat Zitat von mx31 Beitrag anzeigen
    Die sieht optisch auf dem NA schon sehr gut aus,
    wie auch einige andere aus dem Programm dieses Händlers. Sieht nach BBS- und Enkei-Nachbauten aus.

    Ich lese dort allerdings überhaupt nichts von TÜV- oder Festigkeits-Gutachten, womit das mit der Eintragung heutzutage dann leider nahezu ein Ding der Unmöglichkeit wird.

    Nochmal nachgelesen: Es gibt dort Felgen mit Festigkeitsgutachten, aber nur von 18 bis 20" in wenigen Ausführungen: Felgen mit TÜV-Gutachten

    Also eher keine Option für den MX-5 NA...
    Hättest du 15 Zoll felgen die so ähnlich aussehen die TüV haben?

    Und ich habe eine Videoreihe gesehen da wurden die 16 Zoller von JR benutzt mit TüV und allem drum und dran.

  13. #13
    Avatar von StageELF
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    TJ Imports konnte früher immer die JR Felgen eintragen lassen. Das ist aber mein Stand vor 4 Jahren. Ob das noch immer möglich ist müsste man erfragen.

  14. #14
    Moderator Avatar von Krischan
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    TÜV und TÜV sind mittlerweile 2 Sachen. Eintragen können viele, ob diese Eintragung dann Bestand hält, ist meist n anderes Problem.
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  15. #15
    Avatar von da_user
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    Zitat Zitat von Krischan Beitrag anzeigen
    TÜV und TÜV sind mittlerweile 2 Sachen. Eintragen können viele, ob diese Eintragung dann Bestand hält, ist meist n anderes Problem.
    Und wahrscheinlich kann man denen dann nichtmal ans Bein pissen.
    Wie sagt unser TÜV-Prüfer bei unserer Anlagenprüfung (Dauer 1 Woche + Schreibkram) immer: "Ich kann nur den Jetzt-Zustand prüfen. Die Bremse hat gerade eben funktioniert, wenn sie morgen durchgeht ändert sich daran gar nichts".

  16. #16

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    Zitat Zitat von lilotus Beitrag anzeigen
    Hallo,
    mein Name ist Victor und ich bin zwar erst 14 Jahre alt, aber dennoch interessiere ich mich für das Thema da ich am liebsten in 1-2 Jahren mir einen MX-5 NA zulegen möchte. Warum ich mir so früh ein Auto kaufen möchte? Weil ich dann noch ca. 2 Jahre habe um die Sachen an dem KFZ zu machen die ich machen möchte.
    Und deswegen ich wollte wissen ob eine dezente Kotflügelverbreiterung gibt die man eintragen lassen kann. Mein Vater ist KFZ-Meister und würde mir dabei helfen. Selber arbeitet er jetzt beim TÜV.

    Ich weiß nicht ob es überhaupt Kotflügelverbreiterungen für den deutschen Markt gibt, aber wenn es jemand weiß dann ist diese Person wahrscheinlich/hoffentlich hier.


    Liebe Grüße,
    Victor aka. lilotus

    wenn dein Vater beim TÜV angestellt ist, kommen doch Jahr ein und aus etliche tausende Fahrzeuge vorbei , um sich ne neue Plakette abzuholen. Von daher könnte er doch einfach mal schauen, welches Auto den gleichen Radius der Radläufe besitzt wie ein NA .Ähnlich dem eines Golf 2 und dergl.. Ich selbst habe mich letztes Jahr schon im Sommer / Frühherbst damit auseinandergesetzt, welche Kotflügelverbreiterungen es für einen NA gibt , die eintragungsfrei wären. Habe mir daraufhin mal gebrauchte Verbreiterungen von einem Golf 2 gekauft. Aber nicht um meine Breitreifenkombi damit zu legalisieren( da ist schon alles eingetragen) , sondern da im Bereich des linken Radlaufes ...Rostansätze vorhanden waren und es schwierig ist , mit dem"Speziallack...gedipt in mattmetallic" diese halbwegs gut zu lackieren.
    Aber , der Golf 2 besitzt einen anderen Radius und von daher passt dies nicht adhoc. Leider..denn die Kotflügelverbreiterungen besitzen ja auf der Innenseite die Teilenummern von VW und wären demnach eintragungsfrei. So mein Verständnis.
    Zusätzlich ist mein Hobel noch an den Radläufen gebördelt. Von daher habe ich mir mal eine ( links) Golf 2 Verbreiterungen "zurecht geschnitten " , was allerdings eine aufwendige Arbeit darstellte.
    Vom Endergebnis wäre ich zu halbwegs zufrieden. Aber wie schon anfangs geschrieben, wäre es einfacher wenn dein Vater einfach mal selbst vllt das checken könnte. Denn ich kann unmöglich mir noch andere Verbreiterung anderer Automodelle kaufen , da dies letztendlich zu teuer werden würde.
    Anbei mal ein Bild von der zugeschnittenen Verbreiterung. So könnte es aussehen.Die Verbreiterung wurde nur provisorisch mittels doppelseitigen Klebeband angebracht.



    Geändert von Freesky (11.04.2020 um 11:51 Uhr)

  17. #17
    Avatar von Chrystalwhite
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    Zitat Zitat von Freesky Beitrag anzeigen
    Leider..denn die Kotflügelverbreiterungen besitzen ja auf der Innenseite die Teilenummern von VW und wären demnach eintragungsfrei. So mein Verständnis.

    Das halte ich aber mal für ein sehr schmales Brett.....

    Viel Erfolg mit der Argumentation bei der entsprechenden Behörde.

    Vergiss das am besten ganz schnell wieder.
    93' NA, Kristallweiß, Leder, Sitzh., Koni, MAS....

  18. #18

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    Zitat Zitat von Chrystalwhite Beitrag anzeigen
    Das halte ich aber mal für ein sehr schmales Brett.....

    Viel Erfolg mit der Argumentation bei der entsprechenden Behörde.

    Vergiss das am besten ganz schnell wieder.
    Vergessen werde ich das mit Sicherheit nicht und auch nicht ganz schnell. Denn sollte dies , wie ich es mir vorstelle , doch nicht klappen, habe ich schon einen Plan B.

  19. #19
    Avatar von Chrystalwhite
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    Zitat Zitat von Freesky Beitrag anzeigen
    Vergessen werde ich das mit Sicherheit nicht und auch ganz schnell.
    Die Aussage ist aber leider komplett falsch, wie kommst Du nur darauf ?


    Welche rechtliche Bedeutung soll denn eine Teilenummer haben ?

    Bitte solch einen Blödsinn nicht in einem Forum verbreiten, nachher glaubt das noch jemand.
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  20. #20
    Moderator Avatar von Krischan
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    Zitat Zitat von Chrystalwhite Beitrag anzeigen
    Das halte ich aber mal für ein sehr schmales Brett.....

    Viel Erfolg mit der Argumentation bei der entsprechenden Behörde.

    Vergiss das am besten ganz schnell wieder.
    Korrekt.
    Völliger Schwachsinn. Die Teilenummer gilt nur für den Geltungsbereich VW Golf. Und nicht irgendeinen, dahergerosteten, Mazda.
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  21. #21
    Avatar von Dan73
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    Zitat Zitat von Krischan Beitrag anzeigen
    TÜV und TÜV sind mittlerweile 2 Sachen. Eintragen können viele, ob diese Eintragung dann Bestand hält, ist meist n anderes Problem.
    Exakt, sehe ich genauso. Und die Rennleitung mit Sicherheit auch...

  22. #22

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    Zitat Zitat von Krischan Beitrag anzeigen
    Korrekt.
    Völliger Schwachsinn. Die Teilenummer gilt nur für den Geltungsbereich VW Golf. Und nicht irgendeinen, dahergerosteten, Mazda.
    eine für einen Moderator völlig unwürdige Aussage


    Beitrag automatisch zusammengeführt


    Zitat Zitat von Chrystalwhite Beitrag anzeigen
    Die Aussage ist aber leider komplett falsch, wie kommst Du nur darauf ?


    Welche rechtliche Bedeutung soll denn eine Teilenummer haben ?

    Bitte solch einen Blödsinn nicht in einem Forum verbreiten, nachher glaubt das noch jemand.


    Komplett falsch? solltest dich in Zukunft vllt mal besser informieren. Und dies als Blödsinn zu bezeichnen , ist faktisch falsch.Denn, glaubst du im Ernst , ich hätte mich nicht schon im Vorfeld bei verschieden Prüfinstituten informiert. Auch einer Eintragung mit anderen Anbauteilen verschiedener Hersteller ( z. Bsp Aussenspiegel )steht nichts im Wege und kann auch eingetragen werden . Solange diese VW Verbreiterung , die ja im eigentlichen Sinne keine echte Verbreiterung für meinen NA darstellt ordnungsgemäß und damit TÜV konform angepasst ist , wird diese auch eingetragen. Wir sehen da keine Bedenken , daß dies nicht eintragungsfähig ist.
    Plan B , wie ich schon erwähnt hatte ,wäre:
    eine Zender Kotflügelverbreiterung von einem VW Scirocco , die ich mir mal besorgt hatte :
    Diese verfügt sogar über eine KBA Nummer eingestanzt im Material. Nur ist diese eben eine echte Verbreiterung und der Radius passt auch nicht.Von daher ..forget it.
    Es existiert auch noch ein Plan C.

  23. #23
    Avatar von perfekterNA
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    Vielleicht gehen wir das ganze nochmal neutral an:

    Für alle baulichen Veränderungen am Fahrzeug muss entweder eine ABE vorliegen (eintragungsfrei), ein Teilegutachten (Abnahme beim TÜV nach §19) oder ein Einzelgutachten nach §21 erstellt werden. Ansonsten ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen. Soweit die Lage nach StVZO.

    Es existieren vermutlich Zubehörverbreiterungen (oder gar von Mazda selbst), passend für einen MX-5, die entweder eine ABE oder ein entsprechendes Teilegutachten besitzen. Mit solchen Verbreiterungen ist man wohl auf der sicheren Seite.

    Der TÜV selbst gibt auf seiner Interseite an dass auch Teilegutachten anderer Fahrzeugebauteile (also Fremdfabrikate) zum Vergleich herangezogen werden können. Ob da eine einfache Bestellnummer ausreicht kann ich nicht beurteilen, denke aber dass dies hilfreich sein kann.

    Zur Not wird es eben eine §21 Eintragung! Am besten kurz mit dem TÜV das Ganze vorab klären!

    Wichtig für unseren angesprochenen Fall sind für den TÜV wohl folgende Kriterien:

    - Material (Splitterneigung, Giftigkeit, Entflammbarkeit o.ä.) das wird durch eine Prägung mit dem Kennzeichen des Materials sicher vereinfacht.

    - Anbau: Stabile Anbringung durch Vernieten, Verschrauben o.ä. Kleben kann Probleme mit sich bringen wenn man vom Kleber kein Datenblatt präsentieren kann; keine spitzen oder scharfkantigen Teile dürfen abstehen!

    - Ferner wird geprüft welche Veränderungen der Karosseriemaße die Anbringung mit sich bringt: Die geänderte Fahrzeug Breite muss werden!

    Unter Umständen muss noch erbracht werden dass sich durch den Anbau keine Aerodynamische Veränderung ergibt die der Fahrsicherheit schaden könnte (zum Beispiel durch Erhöhung der Endgeschwindigkeit außerhalb einer gewissen Toleranz, Erhöhung des Auftriebs usw...) Wobei ich da bei Kotflügelverbreiterungen keine Schwierigkeit sehe.

    Kann man mit meiner Aussage leben? Dann sollten sich die Gemüter hier wieder etwas beruhigen....

  24. #24

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    Zitat Zitat von perfekterNA Beitrag anzeigen
    Vielleicht gehen wir das ganze nochmal neutral an:

    Für alle baulichen Veränderungen am Fahrzeug muss entweder eine ABE vorliegen (eintragungsfrei), ein Teilegutachten (Abnahme beim TÜV nach §19) oder ein Einzelgutachten nach §21 erstellt werden. Ansonsten ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen. Soweit die Lage nach StVZO.

    Es existieren vermutlich Zubehörverbreiterungen (oder gar von Mazda selbst), passend für einen MX-5, die entweder eine ABE oder ein entsprechendes Teilegutachten besitzen. Mit solchen Verbreiterungen ist man wohl auf der sicheren Seite.

    Der TÜV selbst gibt auf seiner Interseite an dass auch Teilegutachten anderer Fahrzeugebauteile (also Fremdfabrikate) zum Vergleich herangezogen werden können. Ob da eine einfache Bestellnummer ausreicht kann ich nicht beurteilen, denke aber dass dies hilfreich sein kann.

    Zur Not wird es eben eine §21 Eintragung! Am besten kurz mit dem TÜV das Ganze vorab klären!

    Wichtig für unseren angesprochenen Fall sind für den TÜV wohl folgende Kriterien:

    - Material (Splitterneigung, Giftigkeit, Entflammbarkeit o.ä.) das wird durch eine Prägung mit dem Kennzeichen des Materials sicher vereinfacht.

    - Anbau: Stabile Anbringung durch Vernieten, Verschrauben o.ä. Kleben kann Probleme mit sich bringen wenn man vom Kleber kein Datenblatt präsentieren kann; keine spitzen oder scharfkantigen Teile dürfen abstehen!

    - Ferner wird geprüft welche Veränderungen der Karosseriemaße die Anbringung mit sich bringt: Die geänderte Fahrzeug Breite muss werden!

    Unter Umständen muss noch erbracht werden dass sich durch den Anbau keine Aerodynamische Veränderung ergibt die der Fahrsicherheit schaden könnte (zum Beispiel durch Erhöhung der Endgeschwindigkeit außerhalb einer gewissen Toleranz, Erhöhung des Auftriebs usw...) Wobei ich da bei Kotflügelverbreiterungen keine Schwierigkeit sehe.

    Kann man mit meiner Aussage leben? Dann sollten sich die Gemüter hier wieder etwas beruhigen....
    So eine Aussage hätte ich mir von einem Moderator gewünscht.
    Keine Sorge ich bin ganz ruhig. Deswegen habe ich heute erst auf inakzeptabele Äusserungen geantwortet und nicht sofort. Wir wollten frohe und friedvolle Ostern verbringen und hatten dies auch. Gerade in dieser , etwas schwierigen Zeit, wegen der Coronakrise, beobachtete ich Personen , die sehr leicht gereizt sind und hypernervös reagieren.

    Der wichtigste Punkt ist der , wie du @ perfekter NA ,schon erwähnst:

    " Ferner wird geprüft welche Veränderungen der Karosseriemaße die Anbringung mit sich bringt: Die geänderte Fahrzeug Breite muss werden!"

    nimmt man die Originalkotflügelverbreiterungen des Golf 2 und hält diese 1:1 an das hintere Seitenteil mit den Radläufen , verbreitert sich die Originalbreite eines NA nur unwesentlich. Ich denke , da bewegt man sich schon im Toleranzbereich, was auch im Toleranzmanagement von Karosserien und deren Teile verankert ist
    Bearbeitet man , so wie ich , die Verbreiterung , resultiert daraus keine signifikante Gesamtbreitenzunahme meines NA. Von daher sehen die TÜV Prüfer auch keine Schwierigkeiten , dies einzutragen.
    Ebenso sind diese VW Teile ja damals auch schon hinsichtlich aller Parameter ( wie Splitterneigung , Entflammbarkeit etc) geprüft und zertifiziert worden , was auch auf der Innenseite der VW Verbreiterungen ersichtlich ist. Zusätzlich zu den Art. Nr. sind div. Zeichen eingestanzt. Quasi ne ABE.
    Geändert von Freesky (14.04.2020 um 14:59 Uhr)

  25. #25
    Avatar von perfekterNA
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    Ich kann mich noch gut an meine Golf 1 und Golf 2 Zeit erinnern, die Dinger die es damals bei GTI und GTD serienmäßig gab wurden gerne zum Nachrüsten bei den "Normalo Golfs"verwendet.
    Leider hatten die einen kleinen Makel: An der Auflagefläche haben die minimal gescheuert. Machte man die Dinger nach ein paar Monaten wieder ab konnte man einen unschönen Rand entdecken der sich in den Lack eingearbeitet hatte. Es empfahl sich daher dort ein doppelseitiges Klebetape zu verwenden.

    Wie sieht dein Kotflügel hinten aus? Kanten umgelegt bzw gebördelt oder geflext? (ich hoffe ersteres! )
    Vorne kann man muss man aufpassen dass die Halterung des Innenkotflügels weit zurück gebogen wird sonst schleift das dort sehr schnell (wie auch am Innenkotflügel selbst!)

  26. #26

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    Wegen der "Scheuerproblematik" würde ich , sodenn ich sie verbaue, einen Keder unterlegen. Ähnlich eines VW Käfers, gibts im Netz solche Universalkeder.
    Hinten sind die Kanten gebördelt. Wenn , würde die Verbreiterung nur an der HA , montiert werden. Da müsste man aber beide Seiten machen. Denn nur links angebracht, würde es ein bisschen seltsam aussehen.

    Es war auch nur ein kleiner Rostansatz am Radlauf vorhanden, störte mich aber . Ebenso wenn man garnichts dagegen unternimmt, setzt sich das leider fort. Wäre es ein normaler Lack , würde ich alles per smart repair Lackierung instandsetzen.

  27. #27

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    Es gab von Postert ein Bodykit für den NA. Ab und zu taucht mal ein gebrauchtes auf ebay-kleinanzeigen auf. Wimre sehen die Kotflügelverbreiterungen ohne die dazu gehörigen Stoßstangen allerdings dann bescheiden aus.

  28. #28

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    Lt T.E und meinem Anspruch sollen sie sogar bescheiden, schmal und dezent aussehen. Die Frage wäre halt:
    wann tauchen solche Teile mal im Netz auf ? Und wenn sie dann immer noch zu breit wären, was ich ja befürchte , bräuchte man wiederum ein Teilegutachten.
    Diese wären ja auch noch akzeptabel und werden mittels Klebeband fixiert.Sind von REV9 OE , aber aus USA ...hmm

    https://rev9autosport.com/rev9-oe-st...er-flares.html


  29. #29
    Avatar von Chrystalwhite
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    Zitat Zitat von Freesky Beitrag anzeigen
    Komplett falsch? solltest dich in Zukunft vllt mal besser informieren. Und dies als Blödsinn zu bezeichnen , ist faktisch falsch.Denn, glaubst du im Ernst , ich hätte mich nicht schon im Vorfeld bei verschieden Prüfinstituten informiert. Auch einer Eintragung mit anderen Anbauteilen verschiedener Hersteller ( z. Bsp Aussenspiegel )steht nichts im Wege und kann auch eingetragen werden . Solange diese VW Verbreiterung , die ja im eigentlichen Sinne keine echte Verbreiterung für meinen NA darstellt ordnungsgemäß und damit TÜV konform angepasst ist , wird diese auch eingetragen. Wir sehen da keine Bedenken , daß dies nicht eintragungsfähig ist.
    Plan B , wie ich schon erwähnt hatte ,wäre:
    eine Zender Kotflügelverbreiterung von einem VW Scirocco , die ich mir mal besorgt hatte :
    Diese verfügt sogar über eine KBA Nummer eingestanzt im Material. Nur ist diese eben eine echte Verbreiterung und der Radius passt auch nicht.Von daher ..forget it.
    Es existiert auch noch ein Plan C.

    Oben schreibst Du, dass die Verbreiterung dank der VW-Teilenummer eintragungsfrei ist.

    Darunter versteht man, dass etwas nicht eingetragen werden muss


    Jetzt schreibst Du plötzlich, von eintragungsfähigen Teilen.


    Was meinst Du denn nun ?
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  30. #30
    Moderator Avatar von Krischan
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    Zitat Zitat von Chrystalwhite Beitrag anzeigen
    Oben schreibst Du, dass die Verbreiterung dank der VW-Teilenummer eintragungsfrei ist.

    Darunter versteht man, dass etwas nicht eingetragen werden muss


    Jetzt schreibst Du plötzlich, von eintragungsfähigen Teilen.


    Was meinst Du denn nun ?
    Er weiß es selber nicht, daher wird erstmal im Roundhouse Kick beleidigt und Quatsch verbreitet.
    I6 ITB S50B30

  31. #31

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    Und warum zerlegt ihr Victor jetzt seinen Thread mit so ner Blödsinnsdiskussion

  32. #32

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    Zitat Zitat von Krischan Beitrag anzeigen
    Er weiß es selber nicht, daher wird erstmal im Roundhouse Kick beleidigt und Quatsch verbreitet.

    Fragt sich nur wer wen zuerst beleidigt hat. Da musst du dich mal zuerst an die eigene Nase greifen.

    Und wer immer noch nicht begreifen kann , daß Verbreiterungen , die sich im Toleranzbereich von ein paar mm bewegen und von der Gesamtbreite eines KFZ`s nicht signifikant abweichen , eintragungsfrei sein können ( Ermessen eines Prüfers) ..tja dem ist nicht zu helfen.
    Hast du allerdings Verbreiterungen , die mehrere Zentimeter Breite besitzen , benötigst du ein Teilegutachten.
    Ist doch nicht schwer zu begreifen.
    Ebenso hast meinen Mixxer , meine kleine "bezaubernde Jeannie" schwer verärgert, indem du sie als " irgendeinen, dahergerosteten Mazda bezeichnet hast.Dies vergisst sie dir nie
    Von daher hat sie mir mitgeteilt , daß du deinem "cheffe" mitteilen kannst, daß die Mitgliedschaft damit beendet ist.

  33. #33
    Avatar von Chrystalwhite
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    Zitat Zitat von kamphausen Beitrag anzeigen
    Und warum zerlegt ihr Victor jetzt seinen Thread mit so ner Blödsinnsdiskussion
    Weil man so eine haarsträubend falsche Aussage nicht so stehen lassen kann, sonst glaubt das noch jemand.
    93' NA, Kristallweiß, Leder, Sitzh., Koni, MAS....

  34. #34

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    Zitat Zitat von Chrystalwhite Beitrag anzeigen
    Weil man so eine haarsträubend falsche Aussage nicht so stehen lassen kann, sonst glaubt das noch jemand.
    Dann kann man das auch sachlich tun, anstelle einfach mit dem dicksten verfügbaren Megafon breit in den Stall zu rülpsen. Auch dann nicht, wenn man Recht hat.
    Quer ist mehr.

  35. #35
    Avatar von HansHansen
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    Weil mir gerade danach ist, back to topic:

    Gibt es eigentlich irgendwelche verlässlichen Kriterien, ab wann ich mit meinen zusätzlich aufgebrachten Teilen den Kram begutachten lassen muss?

    Ich meine, jahrelang hat doch kein Hahn danach gekräht, wenn sich jemand an seinen Benz aus der Chrom-Ära diese Radlaufchrom-Zierblenden drangespaxt hat.
    Chromzierleisten zum Aufkleben gäbe es auch, eine Zeitlang hat man auch diese schwarzen Türkantenschoner gesehen, teilweise komisch eckig geformt mit Katzenaugen dran.

    Kommt mir so vor, als wäre das eine Grauzone. Selber würde ich wohl beim TÜVer des geringsten Misstrauens mal nachfragen, wenn ich beispielsweise so Dingers aus dem VW-Regal dran hätte.
    Ich meine, was wird den TÜVer interessieren? Soll nicht scharfkantig splittern und eventuell interessiert ihn sogar die Entflammbarkeit.
    Da würde ich erwarten, dass er bei VW-Teilen sagt, okay, die dürften den Forderungen genügen.
    Sonstiges Zeug aus dem Zubehör, da wäre wahrscheinlich ein Materialgutachten hilfreich.

    Falls sich die Fahrzeugbreite ändert, sehe ich auch ein, sollte man vielleicht eintragen lassen.

    Aber so richtig eindeutige Verordnungen scheint's da eher nicht zu geben, oder?

    Grüße
    HansHansen

  36. #36
    Avatar von Chrystalwhite
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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Dann kann man das auch sachlich tun, anstelle einfach mit dem dicksten verfügbaren Megafon breit in den Stall zu rülpsen. Auch dann nicht, wenn man Recht hat.
    Habe ich nicht. (Meiner Meinung nach)
    93' NA, Kristallweiß, Leder, Sitzh., Koni, MAS....

  37. #37
    Avatar von HansHansen
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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Dann kann man das auch sachlich tun, anstelle einfach mit dem dicksten verfügbaren Megafon breit in den Stall zu rülpsen. Auch dann nicht, wenn man Recht hat.
    Ich sag einfach mal so:

    Es soll hier durchaus Foristen mit der Fähigkeit geben, auch mal zu sagen, okay, da lag ich wohl falsch, danke für die Aufklärung.

    Andere haben das dringende Bedürfnis, es danach so hinzudrehen: "Aber irgendwie hatte ich dann doch recht".

    Mit der Zeit kennt man seine Pappenheimer.
    Respekt muss man sich erarbeiten, Mitleid gibt’s gratis.

    Daher kann man in Einzelfällen - muss ja hier nicht zutreffen - schon mal verstehen, wenn gewissen Pappenheimern etwas rustikaler contra gegeben wird.

    /stänkermode off/

    Grüße
    HansHansen

  38. #38

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    Zitat Zitat von Chrystalwhite Beitrag anzeigen
    Habe ich nicht. (Meiner Meinung nach)
    Dich habe ich auch weniger gemeint.
    Quer ist mehr.

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