Close
projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 10 von 10
  1. #1

    Registriert seit
    20.05.2020
    Ort
    31174
    Beiträge
    14
    Danke Dank erhalten 0  Bedankt 0

    Question US Beleuchtung TÜV Ausnahmeregelung?

    Hallo Mx 5 Freunde,

    bei meinem 91er Miata ist noch alles so als wäre er gestern importiert worden. Soll heißen die Beleuchtung ist noch Ami Style, also ist die dritte Bremsleuchte zusammen mit dem Standlicht an und wird beim Bremsen nur etwas heller.
    Zu dem sind die seitlichen Reflektoren (so wie es bei EU Modellen ist) richtige Blinker. Reicht es hier einfach die Birnen raus zu drehen? Oder kann das villeicht sogar so bleiben?
    Für die nicht vorhandene Höhenverstellung gibt es ja Ausnahmeregelungen so weit ich weiß.Die Frage ist ob das auch jeder TÜV Prüfer weiß
    Eine Nebelschlussleuchte muss meines Wissens nachgerüstet werden. Oder gibt es auch hier eine andere Möglichkeit?
    Gibt es sonst noch Sachen die ich vergessen habe und umgerüstet werden MÜSSEN für den TÜV?

    Grüße
    Steffen

  2. #2
    Avatar von HansHansen
    Registriert seit
    21.02.2005
    Ort
    DE-Süd
    Beiträge
    7.467
    Danke Dank erhalten 741 in 542 Posts  Bedankt 881
    Ehrlich gesagt, ich bin nicht ganz schlau draus geworden:
    Hat das Auto schon eine deutsche Zulassung oder musst Du zur Voll-Abnahme?

    Nebelschlussleuchte muss sein. Falls Du die Heckschürze nicht ausschneiden willst:
    Linken Abschlepphaken demontieren und dort die NSL befestigen.
    Ich hab schon mal so eine Konstruktion gesehen, da genügte das Lockern einer Schraube,
    dann konnte man die Leuchte unsichtbar unter die Schürze schwenken.
    Sieht zumindest auf Treffen besser aus, Straßenverkehr mal außen vor ...

    Durch das Baujahr ist die dritte Bremsleuchte nicht vorgeschrieben, da könnte man auf einen Europa-Heckdeckel umrüsten.
    Ansonsten hätte ich gesagt, ist die Leuchte vorhanden, dann muss sie korrekt funktionieren.

    Leuchtweitenregulierung: Hier würde ich drauf hinarbeiten, dass in den Papieren eine Sondergenehmigung eingetragen wird.
    Ist ja kein Lastenträger, der NA.

    Eventuell wäre es eine Idee, den TÜV in einer Werkstatt machen zu lassen, die auf US-Autos spezialisiert ist.
    Ich habe die Befürchtung, wenn man als Privatmann zum TÜV fährt, dann sieht es meistens schlecht aus mit Extrawürsten.

    Soweit mein Senf.

    Grüße
    HansHansen

  3. #3
    Avatar von perfekterNA
    Registriert seit
    26.06.2007
    Ort
    Köln, N
    Beiträge
    4.401
    Danke Dank erhalten 259 in 148 Posts  Bedankt 154
    Ab dem Stichtag 1.1.1991 benötigt das Fzg NSL sowie Hohenverstellung.
    Ist das Datum des Baujahres älter geht es auch ohne, Man kann sich das auch in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen.

    Was stillgelegt werden muss sind die Seitenmarkierungsleuchten. (Offiziell...u.U. stört sich aber niemand daran)
    Nur,....Blinken tun die in US nicht! Ebenso ist die dritte Bremsleuchte ausschließlich für Bremslicht. Vermutlich wurde da nachträglich rumgestrickt.

    Ferner musst du dir die Scheinwerfer anschauen, da darf nur asymmetrisches Abblendlicht rauskommen. US Fahrzeuge haben symmetrisches Licht.
    Die kombinierten Blink und Standlichter vorne müssen umgebaut werden.
    Seitliche Blinker im Kotflügel finden sich nur bei europäischen Fzgen, muss aber nicht nachgerüstet werden.
    Vermutlich hat dein Wagen auch DRL also Daytime Running Lights..., eventuell muss das auch stillgelegt werden.(kann sein dass das aber nur die Kanadier drin haben)

  4. #4
    Avatar von HansHansen
    Registriert seit
    21.02.2005
    Ort
    DE-Süd
    Beiträge
    7.467
    Danke Dank erhalten 741 in 542 Posts  Bedankt 881
    Zitat Zitat von perfekterNA Beitrag anzeigen
    Die kombinierten Blink und Standlichter vorne müssen umgebaut werden.
    Wenns meiner wäre, würde ich hier versuchen, die US-Einheiten soweit umzubauen, dass der TÜVer zufrieden ist.
    Bei den Euro-Blinkern stören sich ja viele an den gelben Streuscheiben.
    Das könnte man eventuell vermeiden, wenn der TÜVer halbwegs tolerant ist.

    Oder liege ich falsch?

    Grüße
    HansHansen

  5. #5

    Registriert seit
    20.05.2020
    Ort
    31174
    Beiträge
    14
    Danke Dank erhalten 0  Bedankt 0
    Ja das Auto hat schon einen Deutsche Zulassung aktuell aber kein TÜV. Ich weiß aber nicht ob er in dem Zustand in dem er jetzt ist auch damals gefahren wurde.
    Ich habe mal in den alten Fahrzeugbrief geguckt. Da steht schon mal was von Ausnahmeregelung LWR drin. Kann das einfach in den neuen Brief/Schein übernommen werden wenn ich den alten mit beim TÜV vorlege?
    Ich werde heute eventuell mal Bilder com Fahrzeug und dann ggf. auch vom Brief machen dann könntet ihr vll besser helfen.
    Des weiteren ist mir bei Begutachtung der Papiere aufgefallen das dort 91KW drinn steht. Soweit ich weiß gab es so einen Motor aber nicht. Kann es sein das dass beim Import falsch eingetragen wurde?
    Kann ich damit Probleme bekommen? Oder ist mein kleiner dadurch jetzt villeicht sogar eine Rarität?
    Grüße

  6. #6

    Registriert seit
    14.12.2015
    Ort
    D-44...
    Beiträge
    568
    Danke Dank erhalten 137 in 92 Posts  Bedankt 46
    Da hats für die Gutachten der Miata-Importe irgendwo mal eine Vorgabe gegeben, die die Leistung mit 91 kW/6700 angab, statt der offziellen 85 kW/6500, ist aber in beiden Fällen der gleiche Motor. Meiner hat auch 91 kW eingetragen. Das kann ab und an mal Probleme machen. Mein Vorbesitzer hat z.B. deswegen den KLR nicht eingetragen bekommen, bei mir ging das (andere Zulassungsstelle) dann ohne Probleme.

    LWR ist im Prinzip schon ab EZ 1.1.1990 Pflicht, Ausnahmegenehmigungen aber üblich, die sollte auch in der ZB1 drinstehen. Bei mir steht interessanterweise diese Ausnahme nicht drin, hat bei der HU nicht interessiert (wahrscheinlich ist der Prüfer auch davon ausgegangen, dass die erst ab 91 Pflicht wurde, meiner ist EZ 05/90).

    Die Sidemarker habe ich gerade mal nachgesehen - die sind bei meinem alle aktiv, vorne orangener Blinker, hinten rotes Dauerlicht zusammen mit den Rücklichtern. Da war ich schon vorbereitet, bei der HU auf die Schnelle die Birnen rauszunehmen, wenn das ein Problem geworden wäre...

    Bei der NSL habe ich bei einem Miata mal einen netten Umbau gesehen, wo einer die Rückfahrleuchte links rot abgeklebt hat, und die entsprechende Birne fortan als NSL betrieben hat (so ähnlich, wie das ab Werk auch in den NB-Rückleuchten ist).

  7. #7

    Registriert seit
    01.01.1970
    Ort
    D-753..
    Beiträge
    48.015
    Danke Dank erhalten 520 in 309 Posts  Bedankt 546
    Zitat Zitat von perfekterNA Beitrag anzeigen
    Was stillgelegt werden muss sind die Seitenmarkierungsleuchten. (Offiziell...u.U. stört sich aber niemand daran)
    Das ist in der STVZO sehr eindeutig geregelt und beim MX-5 aufgrund fehlender Integration in die Rücklichter und mangelnde Fahrzeugbreite nicht erlaubt (daher auch meine Frage wegen den Steckern). Und es fällt jedem halbwegs verständigen Prüfer ziemlich schnell auf, da offensichtlich. Wenn das Auto ansonsten serienmäßig ist, würde ich das riskieren, ansonsten ist es eine Handreichung zum Verbot der Weiterfahrt. Ich habe noch nicht recherchiert, wie teuer eine Beanstandung werden kann, würde aber gegebenenfalls annehmen, daß nicht legale Beleuchtungen eher doof sind, selbst wenn diese Regelung eigentlich Kokolores ist.

    Ich war zwar mit dem NA noch nie in einer Kontrolle, beim TÜV wurde es aber mal angesprochen (und danach beim Eintragen in die HU-Bescheinigung wieder "vergessen").
    Quer ist mehr.

  8. #8
    Avatar von Oliver
    Registriert seit
    01.01.1970
    Ort
    BE, NRW.
    Beiträge
    14.155
    Danke Dank erhalten 419 in 288 Posts  Bedankt 255
    Mach was Du für richtig hälst. Heute sehen sie NA vieles nach, weil eh keiner mehr weiss, was damals Sache war. Provozieren ist suboptimal, aber vieles wird aus Sympathie geduldet. Ich spreche aus Erfahrung.
    Geändert von Oliver (23.05.2020 um 12:46 Uhr)
    Braun? Kacke! - - Contenance!

  9. #9
    Avatar von Audmaz
    Registriert seit
    10.11.2019
    Beiträge
    201
    Danke Dank erhalten 31 in 16 Posts  Bedankt 49
    Also meiner hat die seitlichen Begrenzungslichter, vorne orange hinten rot, und diese sind auch im Einsatz. Hat noch nie jemanden interessiert. Hatte schon zig Kontrollen und auch den Tüv juckt das nicht.

  10. #10

    Registriert seit
    20.05.2020
    Ort
    31174
    Beiträge
    14
    Danke Dank erhalten 0  Bedankt 0

    Question

    AAAAAlso. Danke erstmal für die vielen Antworten das hat mir sehr weiter geholfen.
    Was die komische Funktion der dritten Bremsleuchte angeht habe ich gestern herausgefunden. Anscheinend hatte der Vorbesitzer in eine Rückleuchte eine falsche Birne gedreht. Das war dann auch schon alles. Deswegen hatte die komplette Beleuchtungsanlage Fehler.

    Eine Frage hätte ich nun allerdings noch:
    Muss ich um die Bügel hinter den Kopfstützen auszubauen wirklich den Tank ausbauen weil sich darunter jeweils eine Mutter befindet?
    Jemand hat nämlich mal den hinteren Teppich ausgetauscht und einen blauen genommen. Alles andere an Teppichen im Auto ist aber schwarz.
    Oder gibt es eine andere Möglichkeit außer alle anderen Teppiche auch in blau zu kaufen um dem Gefummel aus dem Weg zu gehen?

Ähnliche Themen

  1. [Alle Modelle] Blöde Frage : TÜV gegen TÜV ??
    Von erazorharry im Forum Technik Serie
    Antworten: 43
    Letzter Beitrag: 24.08.2020, 18:39
  2. [NA] Ohne TÜV zum TÜV
    Von Hardy_K im Forum Allgemeines
    Antworten: 25
    Letzter Beitrag: 25.05.2018, 22:14
  3. Fragen über TÜV/Questions about TÜV
    Von jamonserrano im Forum Fahrwerk, Räder, Reifen
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 16.05.2013, 16:11
  4. Allgemeines zum Thema Beleuchtung - bitte lesen!
    Von Joker Man im Forum Allgemeines
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 09.02.2005, 20:29

Stichworte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •