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  1. #1

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    H-Kennzeichen und Felgen

    Moin

    Mein NA (3/91) hat kein Euro2
    Das ist ja wohl auch für den 116PS nicht mehr zu bekommen...

    Unabhängig davon wohn ich in einer "Umweltzone" und strebe deshalb schon nen "H" an...

    Was für Felgen darf man da denn drauf ziehen? Hab zwar die originalen Daisy hier liegen, aber was schön leichtes in 15" oder 16" wäre auch nicht schlecht....

    Manche fahren ja wohl NB... Wo zum Henker findet man das so oft erwähnte "Gutachten" von Mazda? Oder ist damit die Unbedenklichkeitsbescheinigung gemeint, mit der man die Felgen per einzelabnahme eintragen lassen kann?

    Die schönen Phönix sind ja mit Baujahr 2002 schon zu jung, wenn es der Graukittel mit den 10 Jahren ganz genau nimmt....

    Was wäre sonst noch "H"-Tauglich?

    Gruß aus Essen

    Peter

  2. #2
    Avatar von TristanL
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    15 Zoll Zender MAS sind H-fähig und schön
    Das Gutachten is von 1995.

  3. #3

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    Zitat Zitat von kamphausen Beitrag anzeigen
    Moin

    Mein NA (3/91) hat kein Euro2
    ...
    Die schönen Phönix sind ja mit Baujahr 2002 schon zu jung, wenn es der Graukittel mit den 10 Jahren ganz genau nimmt....
    Nach meinem Verständnis schöbe sich in Deinem Fall durch die Phönixfelgen höchstens der erste mögliche Termin für eine H-Kombi um ein Jahr nach hinten, also auf 2022.
    Quer ist mehr.

  4. #4
    Avatar von GAFCOT
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    Daisies für die Abnahme, Phönizier für daily.
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  5. #5

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    Noch ein Nachtrag: bei meinem NA sind Motec 8x15, OZ ULs und die NB-Felgen eingetragen. Ich bin sehr gespannt, was bei der H-Abnahme nächstes Jahr passiert. Fahren werde ich bei der Abnahme entweder Originalfelgen oder NB-Felgen. Ich sehe drei Möglichkeiten: Verweigerung H (unwahrscheinlich), Austragung der zu neuen Felgen (Motec und OZ UL), oder einfach nur H-Abnahme. Bin demnächst bei der HU mit einem anderen Fahrzeug, da werde ich mal nachfragen.
    Quer ist mehr.

  6. #6

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    Ich war mit 15 Zoll ATS Superlight mal vorstellig (92er NA) wegen "H" wenn es soweit ist. Laut dem Oldiespezialisten vom hießigen TÜV sei dies kein Problem, da zeitgenössig.

  7. #7
    Avatar von DJFelipe
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    Zitat Zitat von sunburst Beitrag anzeigen
    Ich war mit 15 Zoll ATS Superlight mal vorstellig (92er NA) wegen "H" wenn es soweit ist. Laut dem Oldiespezialisten vom hießigen TÜV sei dies kein Problem, da zeitgenössig.

    Das gleiche hat mir mein TÜV ebenfalls bestätigt als ich ihn wegen "H" Zulassung angesprochen habe als ich dort war um meine (neuen) Felgen eintragen zu lassen... ANZIO SPEED 7Jx15H2 ET37 mit Hankook 195/50/R15 Ventus S1 EVO K107... Dabei die kleine BBK drunter + den Edelstahlkrümmer von IL (nein nicht der Fächer).. Sei soweit alles entweder 'zeitgenössig' oder gab es eben damals schon, somit soll ich mir da keine Gedanken in 2 Jahren machen, dann ist es nämlich soweit

  8. #8

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    Ich war heute beim GTÜ zur HU mit einem 27 Jahre jungen Motorrad. Dieses würde vom Prüfer sofort H-Abnahme bekommen, ohne Frage. Es ist allerdings auch fast komplett serienmäßig.

    https://www.tuvsud.com/de-de/branche...-und-zulassung
    Bitte ganz runterscrollen -> Anforderungskatalog (PDF).

    Sehr lesenswertes Dokument.

    Bei mir bedeutet das Folgendes:
    Bei meinem NA Baujahr 1991 sind z.B. OZ Ultraleggera eingetragen. Das Gutachten der OZs datiert auf 01.03.2006. Damit dürfte ich in dieser Kombination erst 2026 anstatt bereits 2021 eine H-Abnahme bekommen - oder es müssten die Felgen vorher ausgetragen werden. Habe bei OZ mal angefragt, ob sie bestätigen können, ab wann es OZ UL 7x15 im Handel erhältlich gab. Sollte das 2006 gewesen sein, muss ich sie aus- und 5 Jahre später wieder eintragen lassen
    Quer ist mehr.

  9. #9
    Moderator Avatar von Oli
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    Sind die OZ in die Papiere übernommen worden?
    Bei mir sind die auf einem extra Abnahmeprotokoll, welches mitzuführen ist.

    Dann kommen zur H-Abnahme die Daisys drauf und danach wieder die OZ.

    So zumindest mein Plan .
    CU Oliver


  10. #10

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    Zitat Zitat von Oli Beitrag anzeigen
    Sind die OZ in die Papiere übernommen worden?
    Bei mir sind die auf einem extra Abnahmeprotokoll, welches mitzuführen ist.

    Dann kommen zur H-Abnahme die Daisys drauf und danach wieder die OZ.
    Klar, ich habe die eintragen lassen. Der Prüfer war sehr nett und wollte die Felgen gar nicht auf dem Auto sehen, nachdem ich ihm erklärt habe, der NB ist doch baugleich

    Soweit ich weiss verliert so ein Abnahmeprotokoll seine Gültigkeit nach einiger Zeit (Monate, nicht Jahre) und kann danach nicht mehr in die Papiere eingetragen werden. Ich hatte den Stress mal bei einer Ummeldung eines Fahrzeugs (*) - musste die Abnahme erneuern lassen. Die Zulassungsstellen mögen sowas gar nicht. In der heutigen Zeit würde ich mich auch nicht unbedingt darauf verlassen, daß ein Streifenpolizist das anders sieht, auch wenn ein MX ein eher sympathisches Auto ist. Ansonsten klingt Dein Plan plausibel
    Quer ist mehr.

  11. #11
    Avatar von DJFelipe
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    Seid ihr euch da sicher? Mein TÜV'ler meinte dass das mit den Felgen als zeitgenössisch durchgehen und ich mir da keine Gedanken machen muss. Deren ABE (mit Auflage A01) ist nämlich von 2007... Das sei für eine H-Abnahme 2022 (BJ92) kein Problem

  12. #12

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    Zitat Zitat von DJFelipe Beitrag anzeigen
    Seid ihr euch da sicher? Mein TÜV'ler meinte dass das mit den Felgen als zeitgenössisch durchgehen und ich mir da keine Gedanken machen muss. Deren ABE (mit Auflage A01) ist nämlich von 2007... Das sei für eine H-Abnahme 2022 (BJ92) kein Problem
    Nun, ein Prüfer kann prüfen, wie er will. Macht er dabei Unfug und kommt man ihm auf die Schliche, kann sein Job weg sein. Das mit dem Ermessensspielraum ist halt so eine Sache. Wer einmal aufs Dach gekriegt hat, ist danach in aller Regel erheblich weniger "kulant". Meine Eintragung der OZ ist ja auch ohne tatsächliche Begutachtung IRL passiert sondern nur anhand der Dokumentenlage.

    Zu den Regularien: siehe das von mir oben verlinkte PDF vom TÜV Süd. Dort steht eindeutig drin, daß das, was Du beschreibst, eben /nicht/ zulässig ist. (was eben nicht heißt, daß ein Prüfer es nicht trotzdem übersehen könnte - siehe ja auch Seitenbegrenzungsleuchten beim NA, diese sind nach der StVZO 100% sicher nicht legal und dennoch beschreiben die meisten hier, daß es in der Praxis bisher weder den TÜV noch Polizeikontrollen interessiert hat)

    Dennoch warne ich davor, solche Dinge zu sehr auf die leichte Schulter zu nehmen. Irgendwann kommt ein strenger Jogi daher und dreht einen Strick daraus. Alles, was sicherheitsrelevant oder steuerrelevant ist, ist kein Spaß. Im Zweifel wird aus dem Fahren mit einem H-fähigen Fahrzeug auch mal ein Steuerbetrug und damit eine Straftat konstruiert. Egal ob zu Recht oder nicht, der Ärger ist dann groß. (Auf der anderen Seite wird immer noch einiges an Schindluder mit H getrieben und da ist das, worüber wir hier schreiben, schon eher Pillepalle).

    Im übrigen könntest Du Recht haben, wenn man Felgen ausschließlich mit einer ABE fährt (gibt's das überhaupt?). Ich könnte mir vorstellen, daß dann in der ABE steht, daß Lenkung/Lenkrad und Fahrwerk ansonsten serienmäßig sein müssen.
    Geändert von mazze (04.06.2020 um 10:28 Uhr) Grund: Letzten Absatz hinzugefügt.
    Quer ist mehr.

  13. #13
    Avatar von DJFelipe
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    Nun bei meinen Felgen (ANZIO SPEED SD705 - 7Jx15H2 ET37) war für einen 92er NA die 'A01' für 195/50R15 aufgelistet.. Deswegen war ich beim TÜV weil ich mir unsicher war ob das jetzt wirklich abgenommen/eingetragen werden muss oder es reicht die ABE mitzuführen. Er meinte das man zwar die ABE habe und auch mitführen muss, aber das ganze zusätzlich abgenommen und eingetragen werden muss eben wegen diesem A01

    Passus A01:
    Der vorschriftsmäßige Zustand des Frahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellen nach Nummer 4 der Anlage VIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichen Muster bescheinigen zu lassen

    Bei interesse kann ich dir die ABE gern zukommen lassen, ist kein Problem dann kannst du selbst mal drüber schauen.. Bin in der Sache nicht so bewandert

  14. #14

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    Guten Morgen,
    dieses Thema ist für mich gerade wieder aktuell geworden. Mein MX 5 BJ. 91 ist dieses Jahr ins glückliche Alter gekommen.
    Ich war vor einem halben Jahr beim TÜV und habe mir Fahrwerk und Felgen eintragen lassen.
    Mir wurde gesagt sei alles kein Problem, da eine H-Abnahme durchzuführen.
    Dann ein halbes Jahr später war es beim gleichen Prüfer leider ein Problem.
    Meine Felgen Sparco Assetto Gara (15) in Bronze sind wohl nicht zeitgenössisch. Das Fahrwerk aus der Kombi Koni und H&R macht dabei keine Probleme.
    Nun möchte der Prüfer anhand dieser Regelung einen Nachweis das dieses Felgendesign bis 2001 auf diesem Fahrzeug so gefahren werden konnte.
    Kennt jemand einen ähnlichen Satz Felgen wo das gutachten vom Datum her passen würde?
    LG
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  15. #15

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    wollte ich gerade schreiben: Es ist egal, welches Datum wir aktuell haben...
    Zählen tut, ob die Felgen (oder andere Umbauten) zeitgenössisch sind...d.h. innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung hätten erfolgen können....

    Für nen ´91er NA heißt das streng genommen: Alles, was bei einschl. 2001 hätte eingetragen werden können....

    Hier hilft es nicht, 5 Jahre zu warten und dann Felgen aus 2006 einzutragen...

    Peter

  16. #16

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    Genau, also falls jemand Gutachten aus der Zeit mit ähnlichem Design hat bitte bei mir melden.

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