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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 17 von 17
  1. #1

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    Inspektionsintervall

    Moin,

    ich erwerbe demnächst einen neuen MX5 mit Tageszulassung (Kilometerstand 5). Da er im September 2019 schon auf den Händler zugelassen worden war, müsste ich ja laut Bestimmung nach einem Jahr die erste Inspektion durchführen lassen. Hat jemand Erfahrung, wie das bei Mazda gehandhabt wird?
    Eigentlich wäre eine Inspektion ja noch gar nicht nötig....
    Liebe Grüße
    andreas61

  2. #2
    Avatar von GT-Anton
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    So blöd es klingt - Inspektionsintervall sind 20Tkm oder ein Jahr, je nach dem was vorher eintritt

    Gefühlt ist Mazda sehr diskussionsunfreudig, habe nicht den Eindruck gewonnen das sie die Erfinder von Kulanz und Kundenfreundlichkeit sind

    Wenn es eine Tageszulassung vom Händler ist kann es allerdings sein dass er die Übergabeinspekton gar nicht gemacht hat, somit wäre diese dann zu Deiner Auslieferung der erste Inspektionsstempel im elektronischen Serviceheft

    Solltest Du spätestens bei Abholung mit dem Händler klaren - am Besten schon vorher.

    Gruß - Anton
    Life is too short for boring cars!


  3. #3
    Avatar von Oggy
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    Moin, bei mir war es nur 1 Monat mit 5 km. Da blieb es beim Zulassungsdatum. Dafür hat er umgemeldet und zur Erstzuladsung mein Wunschkennzeichen genommen. Grüsse

    NA1,8 NC1,8 und nun ND 1,5

  4. #4
    Avatar von smily
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    Mazda versteht da leider keinen Spass
    Antwort von Mazda auf meine Frage wegen Überziehung da Termin 10. Januar gewesen wäre und ich nicht im Salz oder Schnee hinwollte(EZ 10.01.2019 mit 5Km):

    Sehr geehrter Herr Bütow,
    vielen Dank für Ihre Nachricht von gestern Abend.
    Natürlich können wir nachvollziehen, dass Sie Ihren Mazda MX-5 ausschließlich bei gutem Wetter bewegen möchten. Bezüglich Ihrer Anfrage zu den Wartungsintervallen bzw. zu den Garantiebedingungen müssen wir dennoch auf die Hinweise im Service Bordbuch Ihres Fahrzeugs hinweisen:

    „Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen im Rahmen der Mazda Garantie ist, dass die vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen einschließlich der Karosserie-Inspektionen und sonstiger Servicearbeiten entsprechend den Herstellervorgaben am Mazda Fahrzeug durchgeführt worden sind. […] Es ist äußerst wichtig, dass Ihr Mazda Fahrzeug zu den vorgeschriebenen Inspektionsintervallen gewartet wird. Die auszuführenden Arbeiten und Wartungsintervalle sind notwendig, um eine korrekte Funktion Ihres Fahrzeugs zu gewährleisten. Die von Mazda vorgegebenen Intervalle für regelmäßige Wartungen geben den maximalen Kilometerstand / Zeitabstand an, der nicht überschritten werden darf. […] Auch Fahrzeuge mit geringerer Jahreskilometerleistung als angegeben sind alle 12 Monate zu warten.“

    Zum Erhalt der Garantieansprüche ist somit keine Überziehung der fälligen Wartungen gestattet. Laut den uns vorliegenden Unterlagen ist die nächste Wartung für Ihren Mazda MX-5 fällig bei 20.005 km oder spätestens zum 10.01.2020.


    Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein. Sie haben noch weitere Fragen?
    Rufen Sie uns doch einfach unter der Telefonnummer 02173 - 943121 an. Das Mazda-Kundeninformationszentrum ist Montag bis Freitag von 8.00 - 18.00 Uhr erreichbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Frederick Schweden
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    Kundeninformationszentrum
    Gruß, Kai :-)

  5. #5

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    Zitat Zitat von smily Beitrag anzeigen
    Mazda versteht da leider keinen Spass
    Naja. Die haben Regeln aufgestellt, und die gelten nunmal für die Gewährung von Garantieansprüchen. Es ist insofern als sehr gut und nicht nur recht und billig, wenn sie die Regeln für alle gleichermaßen umsetzen und nicht in Willkür und/oder Kulanz ausarten. Der eine will zwei Monate überziehen, der nächste 3, der wiederum nächste sieht was anderes als richtig an. Die Regeln für die Garantie stehen in den Bedingungen und die gelten nunmal. Ich find das Verhalten sehr gut. Bei meinen früheren BMW Firmenwägen zum Beispiel war das anders, und nervig: ich durfte "ein bisschen" überziehen, es gab aber keine klare Aussage, wieviel. Damit kann ich nix anfangen ... bringt mir ja nix, wenn der Leasinggeber Mängel im Rahmen der Garantie durchsetzen möchte und es dann heißt: nee, is nich, war doch zu viel überzogen.

    Eine andere Seite der Medaille ist, daß die Regeln bei Mazda für einige Kunden nicht sinnvoll sein mögen; und daß sie vielleicht insbesondere auch nicht kundenorientiert sind. Das erlebe ich bei Mazda immer wieder als Negativ-Beispiel. Kupplung beim NBFL, bestes Beispiel, wenn auch 19 Jahre her. Da fühlt man sich halt schon verschaukelt. Einzige Gegenwehr: ein anderes Fahrzeug kaufen. Oder sich bei MMD beschweren, daß man sich unter Kundenorientierung etwas anderes vorstellt.
    Quer ist mehr.

  6. #6
    Avatar von GT-Anton
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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Naja. Die haben Regeln aufgestellt, und die gelten nunmal für die Gewährung von Garantieansprüchen. ...
    Schön und gut, Regeln sind einzuhalten, ganz meine Meinung.

    Nur da Mazda keine Toleranz hinten raus gewährt verkürzt es faktisch das Jahr zwischen den Intervallen, denn nur so ist es sicherzustellen dass garantiert nicht überzogen wird

    Von den von mir gefahrenen Opel über Nissan, VAG und Mitsubishi sind Mazda auch die einzigen mit der Vorgehensweise - bei allen anderen gibt es ein definiertes Fenster für den Inspektionstermin, alleine damit auch die Fachwerkstatt atmen kann.

    Was bin ich froh dass meiner jetzt aus der Garantie ist ...
    Life is too short for boring cars!


  7. #7

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    Zitat Zitat von GT-Anton Beitrag anzeigen
    Schön und gut, Regeln sind einzuhalten, ganz meine Meinung.

    Nur da Mazda keine Toleranz hinten raus gewährt verkürzt es faktisch das Jahr zwischen den Intervallen, denn nur so ist es sicherzustellen dass garantiert nicht überzogen wird
    Nein, es verkürzt das Intervall nicht. Das Intervall steht fest.

    Ich kann als Kunde genauso wenig sagen: 20tkm oder 1 Jahr - sorry, ich fahre aber nur 1tkm/Jahr, also komme ich später. Jemand, der nur 5tkm/Jahr fährt, "verschenkt" ja nach Deiner Sicht auch 5tkm. Und nur weil ein Kunde im Winter nicht fahren will, sorry ... dann muss er halt vor dem Winter den Service erledigen lassen. Wenn er im Winter nicht fährt, ist das doch sowieso Jacke wie Hose. Im übrigen ist der Sachstand vor Kauf in den Garantiebedingungen einsehbar und kann in die Preisverhandlung eingebracht werden. Tut der Kunde das nicht, kann er sich schlecht beschweren.

    Es ist leicht verquer, zu denken, "diesmal paßt es nicht, also wäre mir nachträglich etwas anderes lieber".
    Und ja: die Lösung ist nicht kundenorientiert! Das ist aber was anderes!
    Quer ist mehr.

  8. #8
    Avatar von da_user
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    Wie schaut das dann bei einer Saisonzulassung z.B. 04-10 aus?
    Mit so einem Fahrzeug kann man ja im Januar zur Inspektion, zumindest nicht auf vernünftige Art und Weiße..

  9. #9

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    Zitat Zitat von da_user Beitrag anzeigen
    Wie schaut das dann bei einer Saisonzulassung z.B. 04-10 aus?
    Mit so einem Fahrzeug kann man ja im Januar zur Inspektion, zumindest nicht auf vernünftige Art und Weiße..
    Nochmal: das muss man in den Garantiebestimmungen nachlesen. Wenn dort nichts drinsteht (und man es nicht mit Kulanz probieren möchte), dann muss man eben _vor_ der Winterpause zur Inspektion. Daß das Auto nur auf Saison zugelassen ist, ist nicht dem Garantiegeber anzulasten, sondern eine Entscheidung, die rein im Entscheidungsbereich des Garantienehmers liegt.

    Im übrigen hat man das Problem dann nur einmal, weil man in den Folgejahren immer in der Saison hinfahren kann. Nur die erste Inspektion wäre dann "kalendarisch zu früh", die folgenden halt immer im Oktober.
    Quer ist mehr.

  10. #10
    Avatar von smily
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    Zitat Zitat von da_user Beitrag anzeigen
    Wie schaut das dann bei einer Saisonzulassung z.B. 04-10 aus?
    Mit so einem Fahrzeug kann man ja im Januar zur Inspektion, zumindest nicht auf vernünftige Art und Weiße..
    dann bleibt eben nur der Zeitraum 04-10, nach dem ersten mal kann man dann ja wieder auf das eine Jahr hinarbeiten, wenn man nicht zu viele Km abspult.


    Beitrag automatisch zusammengeführt


    zum Rest:
    ich hab mich ja nicht darüber beschwert, ich habe nur dem Frager antworten wollen.

    Das Kundenorientierung anders aussieht, brauchen wir nicht zu diskutieren, wie bereits gesagt, man kann ja die Marke wechseln.
    Ok in unserem Fall etwas schwierig, da es keinen anderen Anbieter für unser Spassmobil gibt.

    Das es anders geht, sehe ich bei meinem Tucson, Hyundai gibt 2000Km und/oder bis 8 Wochen drüber.
    Gruß, Kai :-)

  11. #11
    Avatar von Oggy
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    Naja die Erstinspektion ist eigentlich nur Ölwechsel, das ist vor einer Winterpause eh nrsser als danach. Grüsse

    NA1,8 NC1,8 und nun ND 1,5

  12. #12
    Avatar von HansHansen
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    Öhm, habe ich die Problematik falsch verstanden?

    Geht's drum, dass engstirnige Paragraphenreiter einen dazu zwingen, dass der Schlurren bei Streusalz zum Händler muss?

    Ganz ehrlich: Wenn es der Händler nicht schafft, mich mit meinen Neuwagen stressfrei zu halten, dann soll er sich den doch sonstwohin schieben.

    Man findet einfach keine vernünftigen Dienstleister mehr, echt wahr.


    Nix für ungut für diese klaren Worte, mein MSV kam gerade aus der Werkstatt.
    Alle an die Wand stellen! Alle! Nee, Scherz.

    Grüße
    HansHansen
    Do what thou wilt.

  13. #13

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    Also, ich hätte den so nicht gekauft. Der Händler hätte mir den mit Inspektion übergegeben müssen.
    Beim Thema (Service)freundlichkeit tun sich einige Autohersteller schwer. Ich darf noch an einem alten Opel Astra schrauben. Wenn es unumgänglich ist, muss man leider auch mal zum Opelhändler. Da komme ich mir immer vor wie 1965 im Edeka-Laden, wenn man als Kind was umtauschen sollte.
    Ich will nicht sagen, dass es bei Mazda da wirklich schön zu geht, aber .................und preislich musste ich erfahren, dass nicht nur Japaner dolle Ersatzteilpreise haben.

  14. #14
    Avatar von GT-Anton
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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Nein, es verkürzt das Intervall nicht. Das Intervall steht fest.
    ...
    Sorry, sehe ich anders, denn die kleinen Unzulänglichkeiten des Lebens verhindern schnell dass der eigentliche Stichtag zum Termin genommen werden kann. Dank der engen Sichtweise wird dann der Termin vorverlegt.

    Als Beispiel mal folgendes Szenario - Telefon, Kunde Spricht mit FMH

    Kunde: Mein Inspektionsintevall laüft am 16.08.2020 ab, ich brauche einen Termin.
    FMH: Das ist doof, das ist ein Sonntag. Damit die Herren Mazda befriedigt sind kommen Sie mal am Donnerstag, Freitags sind die Jungs in der Werkstatt geistig schon im Wochenende
    Kunde: Ok, ist dann wohl so, dann bis zum 13.08.2020

    Und da denke ich mir so als Kunde: Was´n Geschiss, bis zum Montag würden sicherlich die Öle, Bremsbeläge und Lacke vollständig zerlegen und irgendwelche Schäden nicht mehr als Garantiefall geltend gemacht werden können Ich habe jedenfalls hier schon mal drei Tage des Intervalls verloren > es hat sich verkürzt

    Zu weit hergegriffen - bei mir ist in den drei Jahren drei mal was dazwischen gekommen - Urlaub und zwei mal dienstliche Termine Resultat ist das ich mittlerweile in Summe gut drei Wochen vor dem Ursprungstermin liege.
    Life is too short for boring cars!


  15. #15
    Avatar von Oggy
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    Also ich bekam von Mazda freundliche Erinnerungspost, da war nicht die Rede von am xx,xx,xxx um 0 Uhr verfällt die Garantie. Das Infotainment fängt 4 Wochen vorher an sich zu melden. Der Text war auch nicht dramatisierend. Grüsse

    NA1,8 NC1,8 und nun ND 1,5

  16. #16

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    Zitat Zitat von GT-Anton Beitrag anzeigen
    Als Beispiel mal folgendes Szenario - Telefon, Kunde Spricht mit FMH
    Gegenszenario: Du kaufst ein Huhn für 12,50 Euro. Der Geldautomat gibt Dir nur 5er Scheine, Münzgeld ist grad aus, der Verkäufer kann Dir auch nicht wechseln. Wieviel zahlst Du für das Huhn? 15? Oder fängst Du an zu diskutieren und willst nur 10 zahlen?

    Ist das bei einem Auto nicht genauso? Im Kaufvertrag ist alles festgelegt. Du verlangst Dir ja auch nicht machvertraglich noch einen vollen Tank bei Auslieferung oder ein Schiebedach, das Du nicht mitgekauft und -bezahlt hast. Warum sollte nachträglich abgewichen werden, gleich zu wessen Ungunsten? Die Garantie gehört mit zum Kaufvertrag, da wesentliche Eigenschaft und die Bedingungen sind bekannt. Hier im Forum wird behauptet, Mazda sei nicht kulant. Na also - dann gilt der Vertrag.

    Nochmal: ich lege nur dar, wie die rechtliche Situation ist und warum es Unfug ist, sich darüber oder über wenig Kundenorientierung zu ärgern. Da gibts auch keine Auslegung dazu oder „gefällt mir nicht“ oder „sehe ich anders“. Wer das alles nicht will oder wem das zu doof ist, der kauft ein anderes Auto oder ein gebrauchtes Auto ohne Garantie.


    Beitrag automatisch zusammengeführt


    Zitat Zitat von Oggy Beitrag anzeigen
    Also ich bekam von Mazda freundliche Erinnerungspost, da war nicht die Rede von am xx,xx,xxx um 0 Uhr verfällt die Garantie. Das Infotainment fängt 4 Wochen vorher an sich zu melden. Der Text war auch nicht dramatisierend. Grüsse
    Warum sollte er auch? Es geht doch gar nicht um Drohungen. Es geht darum, dass ein später entstehender Garantieanspruch eben dann durch MMD abgelehnt werden kann, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Es geht nicht um Drohung, es geht um Ablehnung. Wenn sie schlau wären, würden sie das anders handhaben. Wie sie es wirklich handhaben, sind hier nur Mutmaßungen.
    Quer ist mehr.

  17. #17

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    Inspektionsintervall

    Moin,

    danke für Eure Antworten und Gedanken. Hat sich erledigt, da der Händler eh zu einem Ölwechsel nach 1000 km bei Neuwagen rät. Dann mache ich diesen halt als 1. Inspektion und alles ist gut.
    Liebe Grüße
    andreas61

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