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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 9 von 9
  1. #1

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    Dringend Hilfe bei Rad-Reifenkombi 185/55 R14 gesucht!

    Hallo zusammen,

    ich bin von 15 Zoll wieder auf 14 Zoll Hollow Spoke zurück gewechselt. Dabei habe ich mir einen 185/55 R 14 Sommerreifen geholt. Hatte mehrfach gelesen, dass dieses Format gut funktioniert. Tut es auch.

    Heute beim TÜV erklärte mir der Prüfer das diese keine Freigabe haben und ich ab sofort keinen Betriebserlaubnis mehr bekomme.
    Fährt jemand diese Kombination und kann mir einen Tipp geben, wie ich die eingetragen bekomme oder was ich sonst tun kann. Möchte ungern wieder neue Reifen kaufen.

    Besten Dank vorab!

    VG
    Daniel

  2. #2
    Avatar von perfekterNA
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    MX-5 NA und NB gab es mit 14" Bereifung, die serienmäßige Dimension war 185/60-14". Die von dir genannte Felge (Hollow Spoke) ist eine Serienfelge von Mazda.

    Der Gutachter prüft nun ob die vorhandene Rad/Reifenkombination mit den in der allgemeinen Betriebserlaubnis vorhandenen Kombinationen übereinstimmt. Bei dir war das nicht der Fall also Eintragung verwehrt.

    Bei Zubehörfelgen gibt es jeweils ein Gutachten mit welchen Reifengrößen die Felge nach §19 eintragbar ist. Vermutlich könnte dies auch für deinen 55er Querschnitt passen.
    Aber du hast die Reifen auf eine Serienfelge aufgezogen für die Mazda selbst keine anderen Querschnitte vorgesehen hat.
    Also bleibt nichts anderes übrig als eine Prüfung nach §21 durchführen zu lassen (Einzelgutachten!).
    Das wird vermutlich problemlos gehen kostet aber etwas mehr Geld (nach Aufwand).
    Wenn du weitere Änderungen am Fahrwerk hast (wie zum Beispiel Tieferlegung, dann kommst du ohnehin nicht um eine §21 herum.)

    Es wird der Freigang geprüft, Traglasten, Bodenfreiheit, Abstand zu Bauteilen wie zum Beispiel Bremssattel (was bei manchen NBFL Modellen eben nicht passt bei 14"). Im ungünstigsten Fall kann es sein dass du den Tachogeber anpassen musst weil die Tachoabweichung zu groß ist. Aber dafür gibt es im Netz Reifenrechner. Danach wird die neue Bereifung eingetragen in Verbindung mit der geänderten Höhe.

    Bei §21 wird ein Vergleich mit einer Eintragung eines anderen Fahrzeuges in der Regel nicht helfen.

    Außerdem ist es egal welche Prüforganisation du wählst, die gesetzlichen Vorgaben der StVZO sind überall gleich.

  3. #3
    Avatar von GAFCOT
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    Was für ein NA ist das denn?
    14“ müssten doch immer Serie sein, oder?
    Jörg (Kürschrauber)

  4. #4
    Avatar von HansHansen
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    Dachte ich auch zuerst. Aber es geht wohl um den 55er-Querschnitt, der ist eben nicht original ...
    Do what thou wilt.

  5. #5

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    mach für den TÜV erstmal die 15ner wieder drauf,
    alles ohne Gewähr

  6. #6

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    Zitat Zitat von GAFCOT Beitrag anzeigen
    Was für ein NA ist das denn?
    14“ müssten doch immer Serie sein, oder?
    Ja, aber eben 185/60/14 und nicht 55.

    Reifen ist nicht gleich Reifen; zum Glück haben wir beim MX-5 mit vielen anderen zulassungsrelevanten Themen kein Streß (Ventile, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitsindex usw.) Ich hab sogar schon erlebt, daß einem Auto die HU verweigert wurde, weil für die verbaute Kombination mit der eingetragenen VMax eben Metallventile vorgeschrieben, aber nicht verbaut waren.
    Quer ist mehr.

  7. #7

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    Besten Dank für Eure Antworten. Ich werde morgen zum TÜV fahren und später berichten.

    Viele Grüße

  8. #8

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    Erledigt! Am Freitag beim TÜV in Oberhausen gewesen. Der hat alles anstandslos Eingetragen.

    Bin sehr zufrieden...

  9. #9
    Avatar von HansHansen
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    Glückwunsch und danke für die Rückmeldung.
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