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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 44 von 44
  1. #1
    Avatar von erazorharry
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    Blöde Frage : TÜV gegen TÜV ??

    Moin Forum,
    hab da mal ganz doofe Frage zu TÃœV Eintragungen.
    Scheinbar ist ja nicht jeder Prüfer gleich..... in so Tuning Buden wird das manchmal ja sogar noch lockerer gesenen.

    Wie ist die vorgehensweise wenn ein TüV was einträgt und der nächste dir den Koffer still legt ???
    Wer hat recht, wie geht es weiter ???
    Hat jemand erfahrungen damit ???

    Ich stehe gerade echt vor einem Problem und würde dringend einen Erfahrungsbericht oder Tips gebrauchen.

    Gruß
    Harald

  2. #2
    Avatar von HansHansen
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    Kommt drauf an. Du wirst ja selber wissen, ob die Änderung mit Augenzwinkern abgenommen wurde, vielleicht ein 50/50-Grenzfall ist oder eben wasserdicht.

    Es soll schon Leute gegeben haben, die nach Mängelanzeige und Stillegung das große Besteck mit Anwalt und Gegengutachten ausgepackt haben.
    Und dafür wirst Du doch halbwegs ein Gefühl haben, ob sich unter Umständen ein Sachverständiger findet, der den stilllegenden Kollegen anzählt.

    Falls Du da schlechte Chancen siehst, wird's wohl auf Rückbau rauslaufen.

    Aber ehrlich gesagt, viel Information hast Du ja nicht geliefert. Hat eventuell seine Gründe, muss man verstehen.

    Grüße
    HansHansen
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  3. #3
    Moderator Avatar von Krischan
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    Du wirst wohl, wenn du es bei der Eintragung belassen willst, ein Gegengutachten anfertigen lassen müssen. GGf. musst du dann mit einer Gerichtsverhandlung rechnen.

    Das ist immer der Nachteil bei den ganzen "Eintragungen", die "Tuningbuden" so machen.....
    Ich warte noch auf den Tag, wo der Erste mit ner "eingetragenen" Einzeldrossel auf nem Euro 2 NA hier angeeiert kommt und rumjammert.
    Die Rennleitung in D ist mittlerweile auf der Hut und hat einige Leute die (so wird immer behauptet) Ahnung haben sollen (gesehen habe ich davon noch keinen, die verlassen sich wirklich komplett auf DEKRA und TÃœV). Hauptsache ist aber erstmal immer anzweifeln und beim Beschuldigten irre Kosten verursachen.
    I6 ITB S50B30

  4. #4
    Avatar von HansHansen
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    Zitat Zitat von Krischan Beitrag anzeigen
    Das ist immer der Nachteil bei den ganzen "Eintragungen", die "Tuningbuden" so machen.....
    Ich warte noch auf den Tag, wo der Erste mit ner "eingetragenen" Einzeldrossel auf nem Euro 2 NA hier angeeiert kommt und rumjammert.
    Ist die Einzeldrossel beim NA wirklich so halbseiden?
    Mir ist nur bekannt, dass RacingGreen mal sowas berichtet hat, Gutachten wohl mit Sammler, hinterher fahren die Leute halboffen damit rum.

    Oder ist da mehr im Argen?

    Grüße
    HansHansen
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  5. #5

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    Zitat Zitat von erazorharry Beitrag anzeigen
    hab da mal ganz doofe Frage zu TÃœV Eintragungen.
    Scheinbar ist ja nicht jeder Prüfer gleich..... in so Tuning Buden wird das manchmal ja sogar noch lockerer gesenen.
    ...
    Ich stehe gerade echt vor einem Problem und würde dringend einen Erfahrungsbericht oder Tips gebrauchen.
    Du bist lustig. Eintragungen erfolgen anhand der gesetzlichen Vorgaben in Kombination mit gesundem Ingenieursverstand. Daß zwei Ingenieure die gleiche Sachlage durchaus anders bewerten können, liegt im Rahmen des Verständnisses eines Ermessenspielraums auf der Hand. Deswegen gibt es auch Prüfingenieure, die manche völlig legalen Eintragungen trotzdem nicht vornehmen.

    Was Du ansprichst ("Tuning Buden"), ist jedoch ausserhalb eines angemessenen Ermessensspielraums. Daß so eine Eintragung nix wert ist, wenn es darauf ankommt, sollte jedem klar sein, der halbwegs klar im Kopf ist. So eine Eintragung kann bei einer polizeilichen Prüfung (mit anschließender Beschlagnahme und Begutachtung durch einen Sachverständigen) kassiert werden, und natürlich auch im Rahmen einer normalen HU. Im Rahmen einer HU darf der Prüfer bei Vorliegen bestimmter Sachstände natürlich auch die Plakette abkratzen, z.B. wenn akute Verkehrsgefährdung vorliegt. Dann darf er danach sogar Standplatzgebühren von Dir verlangen, bis Du die Karre abschleppen läßt. Aber, siehe oben: dann war die vorherige "Eintragung" nicht halbseiden, sondern schlicht (grob oder vorsätzlich) falsch.

    Im Zweifel entscheidet das der von Dir beauftragte Gegengutachter; wenn eine Straftat vorliegen sollte (du bist mit dem illegalen Auto ja bis zur Prüfstelle gefahren!) vielleicht sogar die Kombination aus Staatsanwalt und danach Richter. Mangels Sachverstand ebenfalls aufgrund eines Gutachtens.

    Die Frage, ob die Gefälligkeitseintragung eben nicht im Rahmen des Ermessensspielraums, sondern deutlich ausserhalb ist, kann sich jeder ziemlich gut selbst beantworten, indem er sich selbst folgende Frage stellt: "würde ein Polizist, der halbwegs Ahnung von der Materie hat, die Eintragung in Frage stellen ja oder nein?"

    Beantwortet das Deine Frage, auch wenn Du zur Sachlage gar nicht mehr erzählst?
    Quer ist mehr.

  6. #6
    Avatar von 81kW
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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Eintragungen erfolgen anhand der gesetzlichen Vorgaben in Kombination mit gesundem Ingenieursverstand.
    Letzteren vermisse ich zunehmend, speziell in meiner neuen Wahlheimat. Neulich musste ich mich sogar bei der Geschäftsleitung beschwerden, weil der Prüfer noch nicht mal Grundlagenahnung hatte. Ich sehe in den letzten Jahren mehr und mehr Nulpen bei den Prüfstellen.

    wenn eine Straftat vorliegen sollte (du bist mit dem illegalen Auto ja bis zur Prüfstelle gefahren!)
    Jetzt aber mal langsam mit den jungen Pferden.
    Schließlich muss ich - wie letzten Monat geschehen - mit der "illegalen", weil noch nicht eingetragenen Radkombination zur Prüfstelle vorfahren, um sie dort begutachten zu lassen. Wenn das bereits eine Straftat sein sollte, dann passiert sowas wohl hundertfach jeden Tag auf unseren Straßen.

  7. #7
    Avatar von erazorharry
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    Moin Moin,
    erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
    Um was ganz genaues ging es mir erstmal nicht, war nur die grundsätzliche Frage ob der Prüfer der eine Gefälligkeitseintragung gemacht hat mit im Boot sitzt.
    Vermutlich nicht. Prüfer B wird wohl kaum Prüfer A eins aufs Hörnchen geben, oder ????
    Aber ich kann ja mal ein paar Sachen aufzählen:

    Japan Racing Felgen zu denen es soweit mir bekannt keine Unterlagen zu gibt,
    und die in 8x15 et25 mit 10er Distanzscheiben nicht ausreichend abgedeckt sind bzw werden können
    Turboumbauten : muss da nicht der Ladeluftkühler mit eingetragen werden ???
    Auspuffanlagen die so laut sind das es schon weh tut aber ist ja eingetragen.
    Nur ein paar Beispiele aber da kommste beim TÃœV um die Ecke evtl. schon an deine Grenzen.
    Würde mich freuen wenn noch mehr kommt.

    Gruß Harald

  8. #8

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    Zitat Zitat von 81kW Beitrag anzeigen


    Jetzt aber mal langsam mit den jungen Pferden.
    Schließlich muss ich - wie letzten Monat geschehen - mit der "illegalen", weil noch nicht eingetragenen Radkombination zur Prüfstelle vorfahren, um sie dort begutachten zu lassen. Wenn das bereits eine Straftat sein sollte, dann passiert sowas wohl hundertfach jeden Tag auf unseren Straßen.
    Ich beschrieb das obere Ende der Strafbarkeit, es gibt auch ne Menge unterhalb. Wenn Du bei einer Kontrolle nachweisen kannst, auf direktem Weg von zu Hause zur Prüfstelle zu fahren, stehen Deine Chancen wahrscheinlich noch ganz gut. Ein schlecht gelaunter Polizist kann aber auch dann argumentieren: auf dem Hänger hinfahren wäre besser. Am Ende hängt auch dann viel von den Unständen ab, allen zuvorderst meine o.g. Frage (überhaupt eintragungsfähig oder weit jenseits der Grenze)
    Quer ist mehr.

  9. #9

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    Manche TÜV Prüfer halten sich halt für Halbgötter in W... äh Grau.
    Auch ich hatte schon ein paar mal seltsame Zusammentreffen mit Prüfingenieuren.
    Bsp:
    Ein paar Fegen,in 8.25x15 et 25 mit 205/50/15,online bei SPS gekauft.
    Kein TÜV im Saarland wollte sie mir eintragen,trotz Materialgutachten und Qualitäts Managment Zertifikat.
    Darauf habe ich den Jan kontaktiert und dort bekam ich direkt einen Termin zum Eintragen.Leider war an diesem Termin
    keine Zeit um auch noch eine HU durchzuführen da SPS mich dazwischengeschoben hat.
    Um die HU durchführen zu lassen,schickte ich meine Frau etwa 2 Wochen später zu einer Prüforganisation im Nachbarort,ich glaube KÜS oder ähnlich.
    Meine Frau war noch nicht richtig auf dem Hof,da kam schon der Prüfer gerannt:" Mit den Felgen kannst du das vergessen!"
    Meine Frau fuhr nach einigen Diskussionen wieder.Zuerst war ich natürlich geschockt und etwas wütend. Daraufhin habe ich Jan kontaktiert und bat um Klärung.Jan meinte:"Kein Problem,der betreffende TÜV Prüfer wäre gerade im Haus,und würde gerne mit dem Przüfer telefonieren.Daraufhin habe ich den Prüfer telefonisch angeboten das Jan mit ihm Reden würde
    Das lehnte er ab,mit der Aussage: "Ich bin hier der Prüfer vor Ort,und so bekommt der Wagen keine HU."
    Um erst mal die HU zu bestehen habe ich die alten Felgen wieder aufgezogen.

  10. #10
    Moderator Avatar von Krischan
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    Zitat Zitat von HansHansen Beitrag anzeigen
    Ist die Einzeldrossel beim NA wirklich so halbseiden?
    Mir ist nur bekannt, dass RacingGreen mal sowas berichtet hat, Gutachten wohl mit Sammler, hinterher fahren die Leute halboffen damit rum.

    Oder ist da mehr im Argen?

    Grüße
    HansHansen

    Du änderst halt erheblich den Luft/Spritdurchsatz des Motors, damit auch die Leistung, das Abgas- und Geräuschverhalten. Theoretisch müsste das Auto komplett neu in den Bereichen (Höchstgeschwindigkeit, Bremsverhalten etc. ändert sich ja auch) neu abgenommen werden. Von der Motorsteuerung (die ja mit den neuen Werten klar kommen muss) ganz zu schweigen.
    Die Eintragungen, die da, durch bekannte Tuner, vorgenommen werden, beinhalten sicherlich keine der genannten Prüfungen, dafür sind die viel zu billig. Und ein Teilegutachten wird es mit, an Sicherheit grenzender, Wahrscheinlichkeit auch nicht geben.
    Ich weiß nicht genau, was alleine eine Abgasprüfung (nein, KEINE AU) kostet, dürfte sich aber locker über der 1000€ Marke bewegen.
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  11. #11

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    @Backup: Was hier schon ein Problem ist, ist dass die 205/50 nur bis 7,5" Breite freigegeben sind. Häufig geben Reifenhersteller noch 0,5" mehr frei. 0,75 eher nicht.

    Gruß aus dem Nachbarort

  12. #12

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    Zitat Zitat von DerDominik82 Beitrag anzeigen
    @Backup: Was hier schon ein Problem ist, ist dass die 205/50 nur bis 7,5" Breite freigegeben sind. Häufig geben Reifenhersteller noch 0,5" mehr frei. 0,75 eher nicht.

    Gruß aus dem Nachbarort
    Keiner der Prüfer hatte Probleme mit der Reifengröße.Der Prüfer um denn es im Beispiel ging,hatte schon Schaum vorm Mund als er das Auto nur gesehen hat.
    Nachbarort? Woher bist du?

  13. #13

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    Ich denke soweit haben die noch garnicht gedacht 😄 Zumal 8,25 auch exotisch ist.
    Die Japan Racing können legal nicht eingetragen werden, jedenfalls nicht mit diesem weißen din a4 Wisch, da dieser nicht von einem akkreditierten Prüfinstitut erstellt wurde. Ich hätte gern die jr19...sind aber auch nicht legal eintragbar, was nicht heisst dass sie nicht doch eingetragen werden.

    Bin aus Sulzbach.

    Hast du selbst auch noch einen mx5? Wenn ich es richtig rausgelesen hab ist der rote deiner Tochter oder?
    Geändert von DerDominik82 (16.08.2020 um 12:04 Uhr)

  14. #14

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    Zitat Zitat von DerDominik82 Beitrag anzeigen
    Ich denke soweit haben die noch garnicht gedacht ������ Zumal 8,25 auch exotisch ist.
    Die Japan Racing können legal nicht eingetragen werden, jedenfalls nicht mit diesem weißen din a4 Wisch, da dieser nicht von einem akkreditierten Prüfinstitut erstellt wurde. Ich hätte gern die jr19...sind aber auch nicht legal eintragbar, was nicht heisst dass sie nicht doch eingetragen werden.

    Bin aus Sulzbach.

    Hast du selbst auch noch einen mx5? Wenn ich es richtig rausgelesen hab ist der rote deiner Tochter oder?
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  15. #15
    Avatar von HansHansen
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    Zitat Zitat von Krischan Beitrag anzeigen
    Du änderst halt erheblich den Luft/Spritdurchsatz des Motors, damit auch die Leistung, das Abgas- und Geräuschverhalten. Theoretisch müsste das Auto komplett neu in den Bereichen (Höchstgeschwindigkeit, Bremsverhalten etc. ändert sich ja auch) neu abgenommen werden. Von der Motorsteuerung (die ja mit den neuen Werten klar kommen muss) ganz zu schweigen.
    Die Eintragungen, die da, durch bekannte Tuner, vorgenommen werden, beinhalten sicherlich keine der genannten Prüfungen, dafür sind die viel zu billig. Und ein Teilegutachten wird es mit, an Sicherheit grenzender, Wahrscheinlichkeit auch nicht geben.
    Ich weiß nicht genau, was alleine eine Abgasprüfung (nein, KEINE AU) kostet, dürfte sich aber locker über der 1000€ Marke bewegen.
    Sehe ich anders.

    Ich würde behaupten, bei SPS haben sie einmal die Abgasprüfung mit den Einzeldrosseln durchlaufen und ziehen dies sozusagen als Vergleichsgutachten heran.
    Bisschen kreativ interpretiert, wird's dann eben für die gesamte B-Motoren-Reihe hergenommen, vom 1.6er-NA bis zum VVT-Motor.
    Sind jetzt mal wilde Vermutungen meinerseits, ohne jegliche Substanz.

    Einmal homologiert, hinterher bei jedem Fahrzeug bescheinigen, dass es so den Werten entspricht, das machen Autohersteller doch genau so, oder?
    Warum soll das bei Tunern nicht funktionieren?

    Grüße
    HansHansen
    Do what thou wilt.

  16. #16
    Moderator Avatar von Krischan
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    Zitat Zitat von HansHansen Beitrag anzeigen
    Sehe ich anders.

    Ich würde behaupten, bei SPS haben sie einmal die Abgasprüfung mit den Einzeldrosseln durchlaufen und ziehen dies sozusagen als Vergleichsgutachten heran.
    Bisschen kreativ interpretiert, wird's dann eben für die gesamte B-Motoren-Reihe hergenommen, vom 1.6er-NA bis zum VVT-Motor.
    Sind jetzt mal wilde Vermutungen meinerseits, ohne jegliche Substanz.

    Einmal homologiert, hinterher bei jedem Fahrzeug bescheinigen, dass es so den Werten entspricht, das machen Autohersteller doch genau so, oder?
    Warum soll das bei Tunern nicht funktionieren?

    Grüße
    HansHansen
    Klingt nach einem halbseidenen Fall. Wie gesagt, ALLES muss geprüft werden, da die komplette Einspritzung inkl. Motorsteuerung neu kommt. ALLES was damit zusammenhängt MUSS geprüft werden. Das beinhaltet nicht nur das Abgasverhalten. Ob man das als Vergleichsgutachten heranziehen darf, weiß ich nicht genau, bezweifel das aber stark.
    Wenn man ein Teilegutachten erstellen liesse, müsste das auch für alle Motorisierungen erfolgen, damit es sowohl beim 115, 90 und 131 PS NA eintragbar wäre.
    In dem Gutachten stünden dann Auflagen, wie Serienabgasanlage etc.

    Fahrzeughersteller lassen die Teile, normalerweise, von den Länderorganisationen der EU, prüfen und ein E Prüfzeichen erstellen (für Anbauteile und Kleinkram), bzw. bei Leistungssteigerungen/Bremsanlagen/Fahrwerken ein Teilegutachten, inkl. Meldung der Leistungssteigerung an die Versicherung, erstellen. Felgen, Spoiler, Stoßstangen etc. werden in die Grundhomologation des Fahrzeuges aufgenommen und VOR Produktionsbeginn des Fahrzeuges abgenommen.
    I6 ITB S50B30

  17. #17

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    Zitat Zitat von Krischan Beitrag anzeigen
    Das beinhaltet nicht nur das Abgasverhalten. Ob man das als Vergleichsgutachten heranziehen darf, weiß ich nicht genau, bezweifel das aber stark.
    Wenn man ein Teilegutachten erstellen liesse, müsste das auch für alle Motorisierungen erfolgen, damit es sowohl beim 115, 90 und 131 PS NA eintragbar wäre.
    In dem Gutachten stünden dann Auflagen, wie Serienabgasanlage etc.
    Bei eintragungspflichtigen LPG-Anlagen (ja anderes Thema, aber manchmal hilft der Blick über den Tellerrand) lief/läuft es
    wohl tatsächlich ganz normal mit (Vergleichs)gutachten im Sinne von "Ein Gutachten für diverse Motormodelle und diverse
    Fahrzeuge eines Herstellers". Bei einer derartigen LPG-Um/aufrüstung gibt es auch keine Auflagen bezüglich der Serienabgasanlage.

  18. #18
    Kwietsch
    Guest
    Zitat Zitat von Krischan Beitrag anzeigen
    ...dürfte sich aber locker über der 1000€ Marke bewegen.
    Auch gerne 3-4x nach Aufwand.

  19. #19
    Avatar von da_user
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    Zitat Zitat von erazorharry Beitrag anzeigen
    Auspuffanlagen die so laut sind das es schon weh tut aber ist ja eingetragen.
    Auspuff ist doch ein Klassiker: zur Eintragung ist der neu und gerade so leise genug um das Gutachten zu erhalten und eingetragen zu werden.
    Dann fährt man ein paar Kilometer, das Ding wird lauter (ggf. ist das ja auch so erwünscht) und ist mir nix dir nix illegal. Blöd wenn das der Polizei zu laut ist und zur Prüfung bittet.
    Dem eintragenden Ing kann man natürlich auch nicht ans Bein pinkeln: zum Zeitpunkt der Eintragung war ja alles ok.

  20. #20
    Avatar von HansHansen
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    Japp. Das ist ziemlich eindeutig. Der Anwender ist in der Pflicht, das Dingen in Ordnung zu halten.
    Egal, ob jetzt durchgerostet oder Dämmwolle verbrannt.
    Da muss man schon selber hinterher sein.

    Den TÃœV-Ingenieur, der das Ding vorgestern eingetragen hat, den wird niemand angehen.

    Hat aber auch den Vorteil, dass die Inschinöre diese Eintragung entspannt durchführen können.
    Der Typ von der Dekra hat ziemlich breit gegrinst, während er mir die gebrauchte BBK eintrug ...

    Grüße
    HansHansen
    Do what thou wilt.

  21. #21

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    Zitat Zitat von da_user Beitrag anzeigen
    Auspuff ist doch ein Klassiker: zur Eintragung ist der neu und gerade so leise genug um das Gutachten zu erhalten und eingetragen zu werden.
    Dann fährt man ein paar Kilometer, das Ding wird lauter (ggf. ist das ja auch so erwünscht) und ist mir nix dir nix illegal. Blöd wenn das der Polizei zu laut ist und zur Prüfung bittet.
    Dem eintragenden Ing kann man natürlich auch nicht ans Bein pinkeln: zum Zeitpunkt der Eintragung war ja alles ok.
    Bedaure, das ist mit Ausnahme des letzten Satzes einfach falsch.

    Die Anlage ist zu jedem Zeitpunkt im Grundsatz legal, nur eben sehr schnell defekt.
    Das bedeutet: man kann dem Fahrer, Halter und Eigentümer eher keinen Vorsatz vorwerfen; wohl aber dennoch weitere Schritte unternehmen, um ihn dazu zu bringen, die defekte Anlage gegen eine funktionstüchtige legale Anlage zu ersetzen. Das Stilllegen vor Ort in einer Kontrolle dürfte nur möglich sein, wenn Gefahr im Verzug ist. Die Strafe dürfte eher mild ausfallen. Und, was noch wichtiger ist: Lautstärke ist sehr subjektiv. Hat die Anlage E-Kennzeichnung oder ist sie eingetragen und wirkt nicht manipuliert, muss der Sheriff mit einer Messung beweisen, daß sie defekt ist. Sonst kann er dir nämlich genau gar nichts. (*)

    Das ist was anderes als eine nicht legale Anlage (der z.B. jegliche E-Kennzeichnung, oder Gutachten mit Eintragung fehlt) oder auch eine manipulierte Anlage (Klassiker: Mopedauspuff mit entfernten Silencern). Wirst du damit angehalten, fährst du ohne Betriebserlaubnis und kannst dich schön durch die komplette Klaviatur der Obrigkeit arbeiten. Im Zweifel wird dir die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug zur Begutachtung beschlagnahmt, und da Vorsatz vorliegen dürfte kannste den Lappen gleich mit abgeben.

    Unterschied klar?


    (*) Anmerkung: auf der Theodor-Heuss in Stuttgart des Samstag nachts würd ich's trotzdem nicht drauf ankommen lassen. Bin mir aber sicher, es kommt rüber, was ich aussagen möchte.
    Quer ist mehr.

  22. #22
    Avatar von HansHansen
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    Nimms mir nicht übel, aber meiner Meinung nach widersprichst Du Dir selbst.

    In Variante 1 sollen sie nur eine Mängel-Anzeige schreiben dürfen und Dich weiterfahren lassen.

    Variante 2, Von Anfang an illegal oder z.B. Silencer entfernt. Eventuell anderweitig manipuliert. Sofortige Silllegung möglich.


    Eigentlich hättest Du Variante 1, es wird aber die 2 vermutet (Silencer?) und zur Beweissicherung wird Dein Fahrzeug beschlagnahmt. Was nun?


    Grüße
    HansHansen
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  23. #23
    Moderator Avatar von Krischan
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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Bedaure, das ist mit Ausnahme des letzten Satzes einfach falsch.

    Die Anlage ist zu jedem Zeitpunkt im Grundsatz legal, nur eben sehr schnell defekt.
    Das bedeutet: man kann dem Fahrer, Halter und Eigentümer eher keinen Vorsatz vorwerfen; wohl aber dennoch weitere Schritte unternehmen, um ihn dazu zu bringen, die defekte Anlage gegen eine funktionstüchtige legale Anlage zu ersetzen. Das Stilllegen vor Ort in einer Kontrolle dürfte nur möglich sein, wenn Gefahr im Verzug ist. Die Strafe dürfte eher mild ausfallen. Und, was noch wichtiger ist: Lautstärke ist sehr subjektiv. Hat die Anlage E-Kennzeichnung oder ist sie eingetragen und wirkt nicht manipuliert, muss der Sheriff mit einer Messung beweisen, daß sie defekt ist. Sonst kann er dir nämlich genau gar nichts. (*)

    Das ist was anderes als eine nicht legale Anlage (der z.B. jegliche E-Kennzeichnung, oder Gutachten mit Eintragung fehlt) oder auch eine manipulierte Anlage (Klassiker: Mopedauspuff mit entfernten Silencern). Wirst du damit angehalten, fährst du ohne Betriebserlaubnis und kannst dich schön durch die komplette Klaviatur der Obrigkeit arbeiten. Im Zweifel wird dir die Weiterfahrt untersagt und das Fahrzeug zur Begutachtung beschlagnahmt, und da Vorsatz vorliegen dürfte kannste den Lappen gleich mit abgeben.

    Unterschied klar?


    (*) Anmerkung: auf der Theodor-Heuss in Stuttgart des Samstag nachts würd ich's trotzdem nicht drauf ankommen lassen. Bin mir aber sicher, es kommt rüber, was ich aussagen möchte.
    In Hamburg ist es egal, ob der Auspuff alt, oder neu ist. Beschlagnahmt und abgeschleppt wird Alles, was, subjektiv, zu laut ist.
    I6 ITB S50B30

  24. #24

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    Zitat Zitat von Krischan Beitrag anzeigen
    In Hamburg ist es egal, ob der Auspuff alt, oder neu ist. Beschlagnahmt und abgeschleppt wird Alles, was, subjektiv, zu laut ist.
    Ja, das glaube ich Dir. Im Endergebnis macht es eben einen Unterschied, ob Vorsatz und Erlöschen der BE vorliegt oder nur ein technischer Defekt.
    Quer ist mehr.

  25. #25
    Avatar von da_user
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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Und, was noch wichtiger ist: Lautstärke ist sehr subjektiv. Hat die Anlage E-Kennzeichnung oder ist sie eingetragen und wirkt nicht manipuliert, muss der Sheriff mit einer Messung beweisen, daß sie defekt ist. Sonst kann er dir nämlich genau gar nichts.
    Ich zitiere mich selbst:
    "Blöd wenn das der Polizei zu laut ist und zur Prüfung bittet."

    Unterschied klar?
    Naja.. die Anlage ist nicht illegal, sondern defekt, das Ergebnis ist erstmal ziemlich ähnlich.
    Da der Defekt bei so manchen Anlagen aber sicherlich eingeplant ist, sind solche Anlagen im nichtjuristischen Sinne meiner persönlichen Meinung nach bereits von Anfang an illegal.

  26. #26

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    Zitat Zitat von da_user Beitrag anzeigen
    Ich zitiere mich selbst:
    "Blöd wenn das der Polizei zu laut ist und zur Prüfung bittet."



    Naja.. die Anlage ist nicht illegal, sondern defekt, das Ergebnis ist erstmal ziemlich ähnlich.
    Im Augenblick der Kontrolle schon (wobei die Exekutive hier auch verhältnismäßig bleiben muss)

    Nicht hingegen hinsichtlich Strafmaß, und auch nicht hinsichtlich des nötigen Aufwands, das Fahrzeug wieder zu Dir und in den Verkehr zu bringen. Bei beidem ist der Unterschied so groß, daß die Augen aufgehen.

    Wenn ich es jetzt noch nicht klar machen konnte, bin ich traurig,..
    Quer ist mehr.

  27. #27
    Avatar von Oliver
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    Zitat Zitat von Krischan Beitrag anzeigen
    In Hamburg ist es egal, ob der Auspuff alt, oder neu ist. Beschlagnahmt und abgeschleppt wird Alles, was, subjektiv, zu laut ist.
    Jedes Jahr zur Essen Motorshow übrigens auch. Und jedes Jahr fallen die Deppen an denselben Einfallstrassen darauf rein.
    Braun? Kacke! - - Contenance!

  28. #28
    Kwietsch
    Guest
    Wobei man hier wohl, so meine Kenntnisse von früher, rechtlich gesehen Unterschiede zwischen Sicherstellung und Beschlagnahme hat.
    Bei der Sicherstellung könnte der Beamte zur Beweissicherung, Beispielsweise an einem Moped, den Auspuff an sich nehmen zur Beweissicherung, dem Mopedfahrer die Weiterfahrt untersagen und gut.

    Bei der Beschlagnahme muss die wohl kurzfristig (WIMRE 3 Tage) durch einen Richter geprüft werden. Hier hätte man dann gute Karten, WENN an der Karre alles legal ist und der Beamte falsch lag, die entstandenen Kosten wieder einzuklagen.

    Was aber nix dran ändert, das man den Stress, zumindest im gesetzten Alter, nicht braucht.

    Ich hatte das ja mal gesagt, früher haben wir auch die Federn geflext. Aber man muss ja nicht alles machen, nur weil man es kann.

  29. #29
    Moderator Avatar von Krischan
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    Zitat Zitat von Oliver Beitrag anzeigen
    Jedes Jahr zur Essen Motorshow übrigens auch. Und jedes Jahr fallen die Deppen an denselben Einfallstrassen darauf rein.
    In HH haben sie schon serienmäßige A45 abgeschleppt.
    Kunde von uns hat sich da richtig mit der SoKo angelegt und AFAIK sogar n Diszi gegen einen der Beamten erwirkt (ärgert die halt immer, da Beförderungssperre in dem Fall). Blöd nur, wenn der Angehaltene Anwalt ist und die Kiste erst seit 3 Wochen als Neuwagen zugelassen. Der hat dann mit Zeugen vor Ort etc. gearbeitet und die Herren erstmal seiner und ihrer Rechte belehrt.

    Im M Forum hatte das auch einer, da hamse n E46 Emmi Cabrio angehalten und nach den ersten Worten wurden die Beamten darüber aufgeklärt, das sie genau aufpassen sollen, was sie sagen, da sich im Auto 3 Anwälte befänden, die gerade von einem Arbeitsessen kommen. War wohl ne sehr kurze Kontrolle.
    I6 ITB S50B30

  30. #30
    Avatar von Oliver
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    Ab wann „darf“ eigentlich beschlagnahmt werden? Erhebliche Umbauten oder reichen da schon Kinkerlitzchen?


    Die Tage bin ich mal wieder STI gefahren und habe innerorts sowie ausserorts für ca. 15 Minuten einen Polizeibulli hinter mit gehabt. Immer derselbe Abstand, habe mich natürlich beherrscht und bin normal gefahren. Irgendwann waren sie neben mir, schauten rüber und zogen von dannen. Im Anzug sehe ich vielleicht doch weniger nach Need for Speed aus. Ich bin übrigens in den ganzen fast vier Jahren noch nicht einmal angehalten worden, die grauen Schläfen helfen.
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  31. #31
    Avatar von HansHansen
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    Zitat Zitat von Oliver Beitrag anzeigen
    Ab wann „darf“ eigentlich beschlagnahmt werden? Erhebliche Umbauten oder reichen da schon Kinkerlitzchen?
    Ich hätte mal in meiner Unwissenheit behauptet, sobald sie davon ausgehen, dass da eine dicke Strafe drauf gehört.
    Sicherung von Beweismitteln, um es Dir hieb- und stichfest nachzuweisen.
    In den Problemvierteln setzen sie eventuell auch auf den erzieherischen Effekt, aber bevor ich hier Rechtsbeugung vermute, sage ich lieber nichts.

    Möglicherweise kommt man um die Sache rum, wenn man die vorgeworfenen Veränderungen zugibt.

    Durchgerosteter Auspuff ist ja eher nicht vorsätzlicher Gesetzesbruch, wenn da keine Gefahr gewittert wird, darf man vermutlich mit einer Mängelkarte weiterfahren.

    Grüße
    HansHansen
    Do what thou wilt.

  32. #32
    Moderator Avatar von Krischan
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    Zitat Zitat von Oliver Beitrag anzeigen


    Ab wann „darf“ eigentlich beschlagnahmt werden? Erhebliche Umbauten oder reichen da schon Kinkerlitzchen?


    Die Tage bin ich mal wieder STI gefahren und habe innerorts sowie ausserorts für ca. 15 Minuten einen Polizeibulli hinter mit gehabt. Immer derselbe Abstand, habe mich natürlich beherrscht und bin normal gefahren. Irgendwann waren sie neben mir, schauten rüber und zogen von dannen. Im Anzug sehe ich vielleicht doch weniger nach Need for Speed aus. Ich bin übrigens in den ganzen fast vier Jahren noch nicht einmal angehalten worden, die grauen Schläfen helfen.
    Ich denke bei euch "aufm Dorf" ist das Problem auch eher weniger im Fokus, als in HH am Jungfernstieg Was hier teilweise langknallt, ist nicht mehr feierlich. 458 Speciale mit offenen Klappen ist halt Mal SEHR laut.
    I6 ITB S50B30

  33. #33
    Avatar von HansHansen
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    Zitat Zitat von Krischan Beitrag anzeigen
    Ich denke bei euch "aufm Dorf" ist das Problem auch eher weniger im Fokus, als in HH am Jungfernstieg Was hier teilweise langknallt, ist nicht mehr feierlich. 458 Speciale mit offenen Klappen ist halt Mal SEHR laut.
    Ein paar Jahre in Ingolstadt ansässig sein und Du lernst die Arschgeigen in ihren Audis richtig zu hassen.

    Und das gesamte Programm ausm VAG-Konzern mit dem Auspuffknallen beim Gangwechsel.
    Ist mir aus dem Rennsport eher nicht geläufig, technisch vermutlich nicht mal notwendig, aber Hauptsache, Rumnerven.

    Proletenpack.

    Sorry, das musste mal sein, jetzt geht's wieder.
    Do what thou wilt.

  34. #34
    Moderator Avatar von Krischan
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    Zitat Zitat von HansHansen Beitrag anzeigen
    Ein paar Jahre in Ingolstadt ansässig sein und Du lernst die Arschgeigen in ihren Audis richtig zu hassen.

    Und das gesamte Programm ausm VAG-Konzern mit dem Auspuffknallen beim Gangwechsel.
    Ist mir aus dem Rennsport eher nicht geläufig, technisch vermutlich nicht mal notwendig, aber Hauptsache, Rumnerven.

    Proletenpack.

    Sorry, das musste mal sein, jetzt geht's wieder.
    Naja, Zündunterbrechung beim Schalten machen ja auch die sequentiellen Getriebe und Knallen beim Abtouren/Runterschalten macht mein alter M auch, nur sind das bei dem keine nach Nacheinspritzungen, sondern die Strömungsabrisse an den Drosselklappen.
    I6 ITB S50B30

  35. #35
    Avatar von HansHansen
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    Ich gebe ja zu, das ist bei mir subjektiv. "Coole Autos" dürfen das.

    Bei VAG-Autos gilt, die Krümel haben Pause, wenn der Kuchen spricht.


    Und noch ein Nachtrag: Heutige ECUs können Dir doch den Sprit auf den Tausendstel Milliliter genau dosieren.
    Beim Schalten die Leistung ohne Knallen zurücknehmen, das wäre technisch schon machbar.

    Hat nur nicht den "Haben-Wollen-Faktor" bei der GTI-Klientel.

    Ich weiß, kommt evtl. etwas arrogant rüber. Und das mit Absicht.
    Geändert von HansHansen (22.08.2020 um 12:13 Uhr)
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  36. #36
    Avatar von GAFCOT
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    Zitat Zitat von HansHansen Beitrag anzeigen
    Ein paar Jahre in Ingolstadt ansässig sein und Du lernst die Arschgeigen in ihren Audis richtig zu hassen.
    Sehe ich leider ähnlich.

    Die Autos mit den fünf Nullen, vier am Kühlergrill, eine am Lenkrad.



    Und nein, es gibt keinen Smiley
    Jörg (Kürschrauber)

  37. #37

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    Zitat Zitat von HansHansen Beitrag anzeigen
    Ich hätte mal in meiner Unwissenheit behauptet, sobald sie davon ausgehen, dass da eine dicke Strafe drauf gehört.
    Sicherung von Beweismitteln, um es Dir hieb- und stichfest nachzuweisen.
    Das schrieb ich oben schonmal: es muss verhältnismäßig sein. Wenn sie einen begründeten Verdacht für eine erloschene BE haben, dürfte das genügen. Ein manipulierter Auspuff ist eine erloschene BE; ein defekter Puff nicht. Alles Auslegungssache, zumindest im Moment der Kontrolle.

    (Und wie Kwietsch schon schrieb: will man den Ärger, egal ob man nun recht hat oder nicht...)
    Quer ist mehr.

  38. #38
    Avatar von Oliver
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    Und dann das allseits beliebte VAG DSG Gefurze. Wie lächerlich das ist.
    Braun? Kacke! - - Contenance!

  39. #39
    Avatar von da_user
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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Wenn ich es jetzt noch nicht klar machen konnte, bin ich traurig,..
    Ja ja, ist angekommen, keine Angst

    Ein manipulierter Auspuff ist eine erloschene BE; ein defekter Puff nicht. Alles Auslegungssache, zumindest im Moment der Kontrolle.
    Ich kann mir gut vorstellen:
    Ein Sportauspuff der vor nicht mal 2 Monaten montiert & eingetragen wurde und praktisch neu aussieht, richt eher nach Manipulation als der 10 Jahre alte angerostete Serienpott. Damit dürfte Erster eher beschlagnahmbar sein, als letzterer. Idealerweise natürlich Freitag Nachmittag, wenn kein Sachverständiger mehr Lust hat und das Fahrzeug erst am Montag angeschaut wird. Und wenn sich dann hinterher herausstellt, dass der doch "nur" defekt war, wirds u.U. wohl trotzdem schwer mit dem Nachweis der Nichtverhältnissmässigkeit. Und Kwietsch hats ja schon geschrieben: den Ärger hat man trotzdem. Und ein neuer Auspuff muss auch noch drauf.

    Ich mags ja, wenn ein Auto "gut" klingt, auch das Auspuffknallen finde ich hat u.U. was. Aber das gehört sich dann doch eher auf ein entsprechendes Event und nicht in den öffentlichen Straßenverkehr. Und irgendwie bin ich froh, dass das alle anderen hier wohl zumindest ähnlich sehen...

    Schön finde ich ja in diesem Zusammenhang immer wieder dieses Video: https://www.youtube.com/watch?v=xw7NVKxhetY

  40. #40

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    Zitat Zitat von da_user Beitrag anzeigen
    Ich mags ja, wenn ein Auto "gut" klingt, auch das Auspuffknallen finde ich hat u.U. was. Aber das gehört sich dann doch eher auf ein entsprechendes Event und nicht in den öffentlichen Straßenverkehr. Und irgendwie bin ich froh, dass das alle anderen hier wohl zumindest ähnlich sehen...
    Jein. Es hängt auch stark davon ab, /wo/ und /wie/ du damit herumfährst. Samstag abends in der Stuttgarter Innenstadt mit Nenndrehzahl und mehr, und die Grünen haben ein Fest. Das gleiche am Sonntag früh im Schwarzwald interessiert keine Sau. Wer auch 2020 noch meint, in Innen- und Großstädten die Umwelt akustisch zu verzaubern, der ist halt dumm.

    Übrigens ist das der Grund, warum ich meine Fahrzeuge /alle/ auf optisch unscheinbar und auf den ersten Blick hochgradig legal umrüste. Alles, was illegal sein /könnte/, findet seit diesem Jahr bei mir kein normaler Mensch mehr bei einer Kontrolle. Selbst im NA fahre ich den Hupendeckel im Kofferraum spazieren. Das kostet mich weniger Nerven, als bei einer Kontrolle erstmal den Kürzeren zu ziehen.
    Quer ist mehr.

  41. #41
    Avatar von da_user
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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Wer auch 2020 noch meint, in Innen- und Großstädten die Umwelt akustisch zu verzaubern, der ist halt dumm.
    Meine Reden.

    Samstag abends in der Stuttgarter Innenstadt mit Nenndrehzahl und mehr, und die Grünen haben ein Fest.
    Mein Büro ist in der Innenstadt, praktisch auf dem Ring um die Altstadt der noch mit dem Auto befahren werden darf. Freitag oder Samstag Abend Spätschicht ist immer "interessant". Effektiv hat man da mehr Lärmbelästigung als Tagsüber mit Bussen und Schülern. Es gibt den Versuch das mit einem 30km/h Tempolimit in den Griff zu bekommen. Interessiert halt die wenigsten (da wären wir wieder bei Fahrverbot ) und die anderen fahren halt mit einem Gang niedriger auf "Nenndrehzahl".

    Das gleiche am Sonntag früh im Schwarzwald interessiert keine Sau.
    Das würde ich so nicht unterschreiben. Nicht umsonst wird über ein Fahrverbot für Motorräder diskutiert. Darum habe ich auch explizit nicht von entsprechenden Straßen/Gegenden gesprochen, sondern von Events, sprich: Auto-/Tuningtreffen, Rennstrecke,...
    ______________________

    Wie guckt das den eigentlich bei einer HU aus? Dem Prüfer könnte doch auch auffallen, dass der Pott etwas zu laut ist, und mal nachmessen. Wäre logischerweise dann auch durchgefallen?

    Wie wird den eigentlich die Lautstärke für die Bauartprüfung (das was halt der Hersteller liefern muss) ermittelt? Da es da doch Auspüffe gibt, die doch irgendwie darauf ausgelegt sind mit der Zeit lauter oder besser "zu laut" zu werden (Magnaflow habe ich da in Erinnerung), nehme ich an, das wird dann mit einen Fabrikneuen Auspuff gemacht? Da wäre doch eigentlich einer, der schon 2-3tkm runterhat besser geeignet?

  42. #42

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    Zitat Zitat von da_user Beitrag anzeigen
    Das würde ich so nicht unterschreiben. Nicht umsonst wird über ein Fahrverbot für Motorräder diskutiert. Darum habe ich auch explizit nicht von entsprechenden Straßen/Gegenden gesprochen, sondern von Events, sprich: Auto-/Tuningtreffen, Rennstrecke,...
    Ja, Schwarzwald ist nicht Schwarzwald. B500 ist doof. Da, wo ich rumfahre, ärgere ich höchstens Rehe. Muss jeder selbst wissen. Ist auch nicht ganz digital. Das generelle Verständnis in der Bevölkerung nimmt eher ab, also muss man sich das halt überlegen.

    Zitat Zitat von da_user Beitrag anzeigen
    Wie guckt das den eigentlich bei einer HU aus? Dem Prüfer könnte doch auch auffallen, dass der Pott etwas zu laut ist, und mal nachmessen. Wäre logischerweise dann auch durchgefallen?
    Könnte er, wenn es ihm auffällt und er passendes Meßinstrumentarium hat. Selbstverständlich.
    Gehört nur dann zum Prüfumfang, wenn es dem Prüfer subjektiv auffällt. Was er dann veranstaltet, entscheidet er erstmal selbst.

    Zitat Zitat von da_user Beitrag anzeigen
    Wie wird den eigentlich die Lautstärke für die Bauartprüfung (das was halt der Hersteller liefern muss) ermittelt? Da es da doch Auspüffe gibt, die doch irgendwie darauf ausgelegt sind mit der Zeit lauter oder besser "zu laut" zu werden (Magnaflow habe ich da in Erinnerung), nehme ich an, das wird dann mit einen Fabrikneuen Auspuff gemacht? Da wäre doch eigentlich einer, der schon 2-3tkm runterhat besser geeignet?
    Klar mit einem fabrikneuen. Das ist eingeplant! Nochmal: das ändert nichts daran, daß der Auspuff als technisch defekt gilt, wenn er zu laut ist. Ob das ein Serienauspuff ist oder ein Edelstahl-Motorshow-Essen-BBK-Trötchen, ist egal: wenn zu laut, dann defekt und Austausch fällig. Ist es eingeplant, ist er halt schon nach 500km defekt und nicht erst nach 150.000km. Das interessiert bei der Prüfung nicht, kann ja auch ein Materialfehler sein. Ist zwar auch Vorsatz, wenn man weiß, daß er nach 500km "defekt" ist, aber dieser Vorsatz ist nicht beweisbar und daher eben nur ein Defekt.
    Quer ist mehr.

  43. #43
    Avatar von da_user
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    Da, wo ich rumfahre, ärgere ich höchstens Rehe.
    Die armen Rehe! Ich verpetz dich an Peta!

    In dem Zusammenhang:
    Ich kenne hier einen TÃœVler "mit dem man reden kann". Da gibts dann bei der HU schonmal ein zugekniffenes Auge, wenn was nicht ganz so i.O. aber sicher genug ist. Ermessungsspielraum halt.
    Wenn man allerdings mit so einen Kühlergrillbügel auffährt, gibts im Zuge der HU ein nettes Gespräch, warum man den drauf hast und so. Und wenn dass dann eher "gefällt mir halt" als "bin Förster und ich fahre jeden Tag in den Wald" ist, wird man zur Nachprüfung gebeten - ohne "Kindstöter" bitte. Gab da wohl auch schon da seine oder andere Mal "was auf die Mütze", wird aber trotzdem durchgezogen.

  44. #44
    Avatar von Audmaz
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    Also ich habe einen Remus Endtopf, der ist beinahe so alte wie mein 29 jähriger MX-5. Bei eine Prüfstelle wurde auf meine Frage, ob der nicht zu laut ist, folgendes geantwortet:

    Ist mir nicht so wichtig, da nicht sicherheitsrelevante, dazu fährst du eh gleich vom Hof, dann ist das dein Problem.
    Von daher warte ich mal ab, bis sich eine Kontrolle auftut.

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