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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 31 von 31
  1. #1

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    Sportfahwerk mit H-Zulassung

    Hallo zusammen,
    Ich habe mir einen MX5 NA gekauft, welcher H-Zulassungsfähig bleiben soll (auch wenn wegen Saisonzulassung vermutlich keines geholt wird). Eine Voraussetzung ist ja, dass die verbauten Teile innerhalb von 10 Jahren nach Erstzulassung des Fahrzeuges erhältlich waren (wenn ich mich nicht verlesen habe).
    Mein MX5 ist Baujahr 5/93. Wollte mal fragen, welche Alternativen euch da einfallen würden.
    Ich brauche keine perfekte Straßenlage, dafür habe ich ein anderes Auto, aber wäre dennoch gerne 3-4cm tiefer, aber nicht mehr.
    Somit fallen Fahrwerke, welche nach ein paar Jahren gelegte Federn haben definitiv raus, da man da ja schnell tiefer kommt. Mir persönlich wäre ein Gewindefahrwerk ja am liebsten, wenn es da was gäbe.

    Preislich wäre es durchaus schön, wenn man im 3-stelligen Bereich bleibt, aber das sollte ja nicht so das Problem werden.

  2. #2
    Avatar von HansHansen
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    Hallo und herzlich willkommen,

    wenn Du bei dieser Tieferlegung keine Verschlechterung des Fahrverhaltens haben willst, wären Koni-Dämpfer mit den originalen Federn eine sinnvolle Alternative.
    Die Dämpfer fallen etwas kürzer aus, dadurch kann das Fahrzeug etwas weiter einfedern, bis die Gummi-Anschläge anliegen.
    Müssen aber die Koni gelb sein, die haben eine Dreifach-Nutenverstellung.

    Umgekehrt haben viele Leute schon schlechte Erfahrungen gemacht: Tieferlegungsfedern mit Originaldämpfern, wenn sich da die Federn setzen, hoppelt man auf den Gummis rum.

    Grüße
    HansHansen
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  3. #3

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    Originale Dämpfer wäre für mich Pfusch bei Tieferlegung.
    In meinem Falle haben die vorne knapp 170.000km, hinten fast neu.

    Wie viel mm wären nur mit den Dämpfern drin? Gäbe es auch brauchbare Komplettfahrwerke?

  4. #4
    Avatar von HansHansen
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    Zitat Zitat von MX593 Beitrag anzeigen
    Originale Dämpfer wäre für mich Pfusch bei Tieferlegung.
    In meinem Falle haben die vorne knapp 170.000km, hinten fast neu.

    Wie viel mm wären nur mit den Dämpfern drin? Gäbe es auch brauchbare Komplettfahrwerke?
    Bei den Koni gelb würde ich ganz grob sagen, 2 - 3 cm. Wenn man Pech hat, vorne etwas mehr bis hin zu einer unerwünschten Keilform.

    Die NAs haben über die Jahre immer höhere Federn bekommen. Identifizierbar an den Farbmarkierungen der Schraubenfeder.

    Die früher gerne verlinkte Tabelle finde ich nur über die Wayback-Machine:
    https://web.archive.org/web/20150102...on/Springs.htm
    AT = Automatik MT = Schaltgetriebe

    Natürlich gilt für die Federn: Je früher, desto begehrter.
    Zusammen mit den Konis bekommt man ihn ganz nett tief damit. Gepaart mit hervorragendem Fahrverhalten.
    Inklusive mehr Fahrkomfort als original.

    Bei Gewindefahrwerken bin ich außen vor. Das Koni-Gewindefahrwerk dürfte nur noch gebraucht erhältlich sein.
    Wahrscheinlich H-Kennzeichen-kompatibel.

    Bei den aktuell erhältlichen Gewindefahrwerken müsste man im einzelnen die Frage klären, ob das geht.

    Grüße
    HansHansen
    Do what thou wilt.

  5. #5
    Avatar von Atlan_2000
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    Hi,

    Das Koni GW Fahrwerk sollte noch passen, das Mitgelieferte Gutachten ist von 15.07.1999.
    Allerdings ist dies wohl nur noch gebraucht zu bekommen.

    Gruß
    Patrick

  6. #6
    Moderator Avatar von Krischan
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    Zitat Zitat von Atlan_2000 Beitrag anzeigen
    Hi,

    Das Koni GW Fahrwerk sollte noch passen, das Mitgelieferte Gutachten ist von 15.07.1999.
    Allerdings ist dies wohl nur noch gebraucht zu bekommen.

    Gruß
    Patrick
    Wann lief denn der letzte NA vom Band? 98, oder? Dann kannste das knicken.
    Kumpel hatte das Thema mit seinen Ronal Turbo aufm Manta B. Das Gutachten(AFAIK ne ABE) ist irgendwann in den 90ern mal erneuert worden....und da er das alte nicht hatte, sahs dunkel aus.
    Hat dann für die Zulassung Serienräder raufgehauen und fertig.

    AFAIK gibts mittlerweile auch H Kennzeichen als Saisonkennzeichen. Ist mir neulich übern Weg gefahren...
    I6 ITB S50B30

  7. #7

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    Zitat Zitat von Krischan Beitrag anzeigen
    Wann lief denn der letzte NA vom Band? 98, oder? Dann kannste das knicken.
    Nein. Beispiel: Bei EZ 3/1990 darf ohne Stsörung der H-Abnahme jegliches Zubehör verbaut sein, welches nachweislich spätestens 03/2000 legal verbaut wurde. Insofern sucht der TO Fahrwerke, die entweder irgendwann (beliebig!) in den 90ern begutachtet wurden oder spätestens in der ersten Hälfte der 2000er, je nach EZ.

    Das gleiche Thema werde ich bei den OZ Ultraleggera bekommen: EZ 5/91, Gutachten ist irgendwann aus Mitte der 2000er (also zu jung). Formal müssen die Felgen ausgetragen werden, bevor das Fahrzeug die H-Abnahme bekommt. Bin gespannt, was nächstes Jahr passiert. Vielleicht fällt es ja nicht auf oder ich besorge noch ein Superleggera Gutachten und hoffe, daß ich damit durchkomme.

    Zitat Zitat von Krischan Beitrag anzeigen
    AFAIK gibts mittlerweile auch H Kennzeichen als Saisonkennzeichen. Ist mir neulich übern Weg gefahren...
    Richtig, das ist seit wenigen Jahren zulässig. Hat mit dem Thread nur nix zu tun
    Quer ist mehr.

  8. #8
    Avatar von Atlan_2000
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    Ich hatte Gestern morgen ein Gespräch mit dem Tüv hier, als ich mit dem Wagen meiner Eltern da war.
    Er meinte nur, ob das Fahrwerk in den ersten 10 Jahren nach EZ raus kam.
    Als ich sagte 1999 meinte er nur, kein Problem.
    Fahrwerk einbauen, Motor tauschen, Abnahme zur Wiederzulassung+Eintragung des FW und wenn ich mit der Restaurierung fertig bin soll ich kommen das Gutachten machen.
    Auch die verbauten NB Felgen seien kein Problem, da von 1998.

    Ich denke das hängt auch vom Prüfer ab.
    Manche gehen wohl hart nach Katalog vor, er meinte sein Kollege und er schauen halt ob Veränderungen zeitgemäß sind und ob der Zustand erhaltungswürdig ist.
    Dann würde das schon passen.

    Wenn interesse besteht, kann ich ja mal ein update geben wenn der MX wieder rollt.
    Das kann aber ggf Q1/Q2 2021 werden, je nachdem wann ich die Teile zusammen und zugang zu einer Werkstatt bekomme.
    Evtl gibt es auch einen kleinen Thread zur Wiederinbetriebnahme, da es sicher noch Fragen/Probleme geben wird.
    Geändert von Atlan_2000 (24.08.2020 um 00:10 Uhr)

  9. #9

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    Zitat Zitat von Atlan_2000 Beitrag anzeigen
    Ich denke das hängt auch vom Prüfer ab.
    Manche gehen wohl hart nach Katalog vor, er meinte sein Kollege und er schauen halt ob Veränderungen zeitgemäß sind und ob der Zustand erhaltungswürdig ist.
    Ja, genau das sind die Kriterien. Hast Du Unterlagen dabei, gilt das Datum und das ist hart. Ohne Unterlagen ist der Ermessensspielraum etwas größer; bei einem NA dürfte der aber ohnehin nicht sonderlich groß sein. Ausser Du möchtest eine Eintragung/Abnahme, die bei der ersten Kontrolle auseinander genommen wird.

    Tip: parallel zur H-Abnahme ein Gutachten erstellen lassen.

    PS.: bei meinem NA ists in 5/2021 soweit. Ich freu mich schon drauf. In den nachfolgenden 9 Jahren kommen weitere 3 Oldtimer hinzu, schöne Salamifreude.
    Quer ist mehr.

  10. #10

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    Zitat Zitat von mazze Beitrag anzeigen
    Das gleiche Thema werde ich bei den OZ Ultraleggera bekommen: EZ 5/91, Gutachten ist irgendwann aus Mitte der 2000er (also zu jung). Formal müssen die Felgen ausgetragen werden, bevor das Fahrzeug die H-Abnahme bekommt. Bin gespannt, was nächstes Jahr passiert. Vielleicht fällt es ja nicht auf oder ich besorge noch ein Superleggera Gutachten und hoffe, daß ich damit durchkomme.
    Sollen die Superleggera als Ultraleggera durchgehen?
    Bei einem meiner NAs habe ich beide Versionen eintragen lassen (in identischen Größen und ET).
    Da steht dann: O.Z. LM-Rad...Typ: 01732, ww. 01566.
    Anhand der unterschiedlichen Nummern sollte der Prüfer doch recht einfach Superleggera und Ultraleggera auseinanderhalten können.

    Angesichts der erwähnten Thematik habe ich mir vorhin mal die mir elektronisch vorliegenden Gutachten
    der Superleggeras und Ultraleggeras (alle in 15 Zoll) angeschaut:

    1. "Mein" Superleggera-Gutachten (für 01566) trägt das Datum 31. Jan. 2002.
    Darin steht "Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2000."
    Aus der Erinnerung (ich muss nochmal nachschauen) sind einige meiner Superleggera-Felgensätze aber von 1999.
    Da müsste es dann doch ein älteres Gutachten geben?

    2. "Mein" Ultraleggera-Gutachten (für 01732) trägt das Datum 01. März 2006.
    Darin steht "Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2005."
    Die Felgen stammen aus einer Sammelbestellung von 2007.

    Müssen wir jetzt uns jetzt auf die Suche nach möglichst "alten" Gutachten für Superleggera/Ultraleggera machen?

  11. #11

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    Da kann ich ja froh sein, dass meiner nen 93er ist.

    Aus den Beiträgen kann ich somit rauslesen, es GAB mal ein Gewindefahrwerk bis 2003 (das Koni), aber nur noch gebraucht, was keine Option wäre.
    Dann muss ich mal schauen, ob ich echt die alten Federn noch habe, da er aber meiner Meinung nach sehr hoch ist, vielleicht eher nicht, sahen auch relativ gut noch aus.

    Dazu dann einfach die Koni gelb, wenn alle anderen Federn echt nix taugen mit frühen Serienfedern.
    Felgenwunsch ist bei mir auch Superleggera, mit dem Gutachten wäre das bei meinem ja kein Problem.

  12. #12

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    Zitat Zitat von SvenNA Beitrag anzeigen
    Sollen die Superleggera als Ultraleggera durchgehen?
    Bei einem meiner NAs habe ich beide Versionen eintragen lassen (in identischen Größen und ET).
    Da steht dann: O.Z. LM-Rad...Typ: 01732, ww. 01566.
    Anhand der unterschiedlichen Nummern sollte der Prüfer doch recht einfach Superleggera und Ultraleggera auseinanderhalten können.
    Normalerweise: ja. Wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler
    Zitat Zitat von SvenNA Beitrag anzeigen
    1. "Mein" Superleggera-Gutachten (für 01566) trägt das Datum 31. Jan. 2002.
    Darin steht "Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2000."
    Aus der Erinnerung (ich muss nochmal nachschauen) sind einige meiner Superleggera-Felgensätze aber von 1999.
    Da müsste es dann doch ein älteres Gutachten geben?
    Richtig. Und das musst Du finden. Im Zweifel hilft die Anfrage bei OZ; die hat mir bei den ULs auch das älteste Datum verraten bzw. wo ich es im Gutachten finde.
    Zitat Zitat von SvenNA Beitrag anzeigen

    2. "Mein" Ultraleggera-Gutachten (für 01732) trägt das Datum 01. März 2006.
    Darin steht "Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2005."
    Die Felgen stammen aus einer Sammelbestellung von 2007.
    Nochmal: das Alter der Felgen ist (eigentlich) völlig irrelevant. Wenn's allerdings so drin steht wie bei Dir beschrieben, ist das allerdings doof, weil Du dann möglicherweise kein älteres Gutachten nehmen kannst. Das Gutachten brauchst Du nur, um das eintragungsfähige Alter zu bescheinigen. Alternativ hilft auch, wenn Du einen Beleg vorweisen kannst, der die Eintragung auf /Deinem/ Auto binnen 10 Jahre nach EZ belegt, das genügt dann ebenso. Die Problematik ist bei viel älteren Autos ja deutlich größer, weil da großteils keine Papiere mehr vorhanden sind. Dann hilft im Zweifel die Fachkompetenz und Einschätzung des Prüfers, wenn er denn möchte.
    Zitat Zitat von SvenNA Beitrag anzeigen

    Müssen wir jetzt uns jetzt auf die Suche nach möglichst "alten" Gutachten für Superleggera/Ultraleggera machen?
    Wenn Deine EZ das verlangt: ja.




    Wichtig: Worauf ich aktuell keine Antwort habe (weil noch nicht gesucht), ist folgendes Beispiel: EZ 1990, Gutachten-Erstdatum 2002. Daß das H-Kennzeichen in dieser Kombi im Jahr 2020 verweigert werden kann, erschließt sich aus dem oben geschriebenen. Was ist jedoch im Jahre 2022? Geht es dann, oder geht es dann nicht? Ginge es, könnte man mit der H-Zulassung auch in unserem Beispiel mit den OZ ULs einfach noch 2, 3 Jahre warten und hätte das Problem gelöst. Vermutlich geht das aber nicht, weil ich überall lese, daß Umbauten zeitgenössisch sein müssen und dafür das Alter 10 Jahre nach der EZ herangezogen wird; nicht ein Alter von mindestens 20 Jahren für die Zubehörteile. Bei den OZs könnte das z.B. mit der Argumentation kippen "im Laufe der Baureihe wurden die Felgen gar verfügbar, sondern erst danach, und sind deswegen nicht zeitgenössisch." Vermuten heißt jedoch nicht wissen, insofern... das bleibt noch zu klären.


    Beitrag automatisch zusammengeführt


    Zitat Zitat von MX593 Beitrag anzeigen
    Da kann ich ja froh sein, dass meiner nen 93er ist.

    Aus den Beiträgen kann ich somit rauslesen, es GAB mal ein Gewindefahrwerk bis 2003 (das Koni), ...
    Nochmal: das ist völlig egal. Die zwei relevanten Datums (Datümer, Dati, whatever) sind das der EZ des Autos (hier: 1993) und das der erstmaligen Inverkehrbringung des Fahrwerks, hilfsweise das Datum des Gutachtens. Es ist also völlig egal, bis wann es das Fahrwerk gab. Relevant ist nur, ab wann es verfügbar war. Und die Auskunft dazu wird Dir Koni sicherlich problemlos erteilen!
    Quer ist mehr.

  13. #13
    Avatar von Oggy
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    Moin, im Mazda Zubehörprospekt NA ist das Eibach Pro Federkit drin 3600 77 176 . das mit neuen Stoßdämpfern z.B. von Koni sollte doch funktionieren? Die Kilometer dass sich das zu tief setzt, musst du erstmal zusammenbekommen. Ein Stabikit ist auch dabei.3600 77 189


    https://atelier-nii.com/cars/rs_cata...ccessories.pdf

    Grüße Andreas
    Geändert von Oggy (24.08.2020 um 12:21 Uhr)

    NA1,8 NC1,8 und nun ND 1,5

  14. #14

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    @Mazze:
    Danke für die Erklärung, macht es dann vermutlich noch leichter, wenn es nur verfügbar sein musste.
    Dachte, es geht um die Gutachtenserstellung, dann wird aber nur immer davon geschrieben, weil es das erleichtert. Ist mein erster "Oldtimer", daher bin ich was das angeht noch unerfahren

    @Oggy:
    Vom Fahren her kein Thema, wenn ich 3000km im Jahr fahre, ist das viel, da er nur am WE rausgeholt wird und MANCHMAL nehm ich ihn für eine Woche mit nach Hause, da muss aber mein Zweitwagen aus der Garage.
    Aber auch beim Stehen werden die sicher im Alter nicht besser.
    Höhe wie auf dem Bild wäre Ideal und wenn ich das Zender Kit sehe, beginne ich schon wieder zu sabbern, aber das wird wohl immer ein Traum bleiben

  15. #15
    Avatar von mx5ktw
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    Lightbulb

    Zitat Zitat von HansHansen Beitrag anzeigen

    Das Koni-Gewindefahrwerk dürfte nur noch gebraucht erhältlich sein.
    Wahrscheinlich H-Kennzeichen-kompatibel.
    Das Gutachten von meinem Koni-Gewindefahrwerk ist vom 15.07.1999

    Damit dürfte ein H-Kennzeichen kein Problem sein.
    NA 1.6

  16. #16

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    Zitat Zitat von HansHansen Beitrag anzeigen
    Hallo und herzlich willkommen,

    wenn Du bei dieser Tieferlegung keine Verschlechterung des Fahrverhaltens haben willst, wären Koni-Dämpfer mit den originalen Federn eine sinnvolle Alternative.
    Die Dämpfer fallen etwas kürzer aus, dadurch kann das Fahrzeug etwas weiter einfedern, bis die Gummi-Anschläge anliegen.
    Müssen aber die Koni gelb sein, die haben eine Dreifach-Nutenverstellung.


    Grüße
    HansHansen
    laut flying miata haben auch die koni orange die dreifache nutverstellung

    https://www.youtube.com/watch?v=WjTxARSlpX4&t=1063s

    ca bei minute 2:50

    surfer

  17. #17
    Moderator Avatar von Neo
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    Durch die diversen Fahrwerksdinge bin ich schon durch... Meine Erfahrungen:
    1. Nur Tieferlegung mit Dämpfern fährt sich besch....en, aber sieht gut aus.
    2. Serienfedern und Dämpfer fährt ok, aber sieht einfach nicht aus (Buggy...)
    3. Koni gelb mit "alten" Serienfedern sieht halbwegs ok aus. Mich hat das Fahrverhalten bisher nie begeistert, aber mit der Meinung bin ich hier exklusiv
    4. Koni gelb mit Tieferlegungsfedern (siehe 1.)
    5. Vmax Gewindefahrwerk: Optik kann man perfekt anpassen und das Fahrverhalten ist super. Finde ich wesentlich besser abgestimmt als 1 - 4.


    H-Kennzeichen könnte bei mir in 2 Jahren kommen. Wenn es wegen kleiner BBK oder Vmax Fahrwerk nicht klappt, dann freue ich mich trotzdem über (aktuell) 89€ pro Jahr (Saison 3-10 mit Euro2). Nur für das H-Kennzeichen würde ICH nicht auf Fahrspaß verzichten, aber das muss jeder selber entscheiden.

  18. #18

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    Fahrverhalten steht nen SLC43 AMG in der Garage, denke der sollt fürs Fahrverhalten reichen
    Geht mir primär um Optik, aber halt H-Konform, da mein Wunsch eben ein Oldtimer war, auch wenn ich die Zulassung vielleicht nie hole, reicht das Wissen. Dennoch will ich eben nicht auf Anschlägen hoppeln, daher fallen scheinbar alle Kombinationen mit Tieferlegungsfedern raus, wenn die echt so kacke sind.

  19. #19
    Avatar von Oggy
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    Wimre sind die Konis kürzer, dann gehts auch mit den Endanschlägen.. Grüsse

    NA1,8 NC1,8 und nun ND 1,5

  20. #20

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    War soeben bei meinem TÜV.
    Wenn ich nachweisen kann, dass es ein Gewindefahrwerk von einem Hersteller X für den NA bis 2003 gab, darf ich jedes beliebige Gewindefahrwerk verbauen, da es die Technik gab. Ich denke, das macht das Ganze durchaus leichter.
    Hat irgendwer Belege für das Koni GW?

  21. #21
    Avatar von InKoelngibtskeinWinter
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    Das klingt so als hättest du n richtig korrekten tüv Mann. Den würde ich mir warm halten. Also immer Zigarette anbieten wenn du da bist
    Zitat Zitat von MX593 Beitrag anzeigen
    War soeben bei meinem TÜV.
    Wenn ich nachweisen kann, dass es ein Gewindefahrwerk von einem Hersteller X für den NA bis 2003 gab, darf ich jedes beliebige Gewindefahrwerk verbauen, da es die Technik gab. Ich denke, das macht das Ganze durchaus leichter.
    Hat irgendwer Belege für das Koni GW?

  22. #22

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    Zitat Zitat von InKoelngibtskeinWinter Beitrag anzeigen
    Das klingt so als hättest du n richtig korrekten tüv Mann. Den würde ich mir warm halten. Also immer Zigarette anbieten wenn du da bist
    Mist, sollte wieder anfangen zu Rauchen ^^
    Naja, wie korrekt er ist, seh ich wenn ich mit dem Alltagsauto und großem Ladeluftkühler komme

    Aber ja, mit der Einstellung hätte ich theoretisch Narrenfreiheit an meinem MX5. Ich würde es zwar nicht ausnutzen, aber beim Fahrwerk und Felgen durchaus nicht falsch.
    Dennoch bin ich nun auf der Suche nach einem Nachweis für das Fahrwerk, am Besten Gutachten oder so.
    Bisher habe ich lediglich eine Einbauanleitung für einen MX5 NB von 9/2003 gefunden, was ja nicht reichen würde...
    Geändert von MX593 (25.08.2020 um 19:59 Uhr)

  23. #23

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    Anfrage hat sich erledigt, mx5ktw war so frei und hat mir das Gutachten zukommen lassen.
    Möge die Gewindefahrwerksuche beginnen

  24. #24
    Avatar von HansHansen
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    Zitat Zitat von surfer Beitrag anzeigen
    laut flying miata haben auch die koni orange die dreifache nutverstellung

    https://www.youtube.com/watch?v=WjTxARSlpX4&t=1063s

    ca bei minute 2:50

    surfer

    Danke für den Hinweis. Wenn man die orangen Konis irgendwo im Internet findet, dann gibbet meistens so eine symbolische Abbildung.

    Gut zu wissen, dass diese Dämpfer ebenfalls dreifach höhenverstellbar sind.
    Do what thou wilt.

  25. #25

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    Hallo hier in die auch schon wieder etwas ältere Runde.
    Dürfte ich mich hier eventuell ebenfalls anhängen?
    Das Projekt H steht bei meinem 95er zwar noch nicht direkt an aber ich möchte es ebenfalls gut vorbereiten.
    Ich würde mich gleichfalls über das Gutachten sehr freuen

    Viele Grüße

    -maximilan-

    Zitat Zitat von mx5ktw Beitrag anzeigen
    Das Gutachten von meinem Koni-Gewindefahrwerk ist vom 15.07.1999

    Damit dürfte ein H-Kennzeichen kein Problem sein.

  26. #26
    Avatar von Audmaz
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    Auch wenn es eigentlich nicht ganz passt. Ich habe mein H-Kennzeichen verworfen, da mir der Hickhack mit dem TÜV schon jetzt auf den Sack geht.
    Ich habe für alles Nachweise, nur für den offenen Luftfilter, der zum Kompressorumbau dazugehört hat, nicht. Und den Auspufftopf von Remus.
    Leider vergibt ja nur der TÜV die H-Kennzeichen, bei KÜS hätte ich kein Problem.

  27. #27
    Avatar von Yellow-NA
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    Zitat Zitat von Audmaz Beitrag anzeigen
    Leider vergibt ja nur der TÜV die H-Kennzeichen, bei KÜS hätte ich kein Problem.
    Das dachte ich früher auch .
    Ist aber falsch ,mein 91er hat letzen Dez. vom KÜS Prüfer sein H bekommen .
    Gruß Volker

  28. #28

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    Zitat Zitat von Yellow-NA Beitrag anzeigen
    Das dachte ich früher auch .
    Ist aber falsch ,mein 91er hat letzen Dez. vom KÜS Prüfer sein H bekommen .
    Dito, bei mir auch KÜS.
    Quer ist mehr.

  29. #29
    Avatar von Topdown
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    Abgesehen davon das bei unserer Club-Schlumpfine soweit alles original ist, war es die GTÜ. War alles kein Problem.

    Nice day Maggie
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  30. #30
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    Mein Prüfer geht da deutlich pragmatischer an die Sache: Teiferlgung mittels Federn gab es schon ab Beginn.
    Ob die jetzt verbaute Tieferlegung nun duch alte Federn auf Seriendämpder oder ein modernes Gewindefahrwerk erzeugt wird, ist ihm egal.
    Begründung: führt zum gleichen optischen Ergebnis bei womöglich noch einer Verbesserung der Fahrsicherheit .
    CU Oliver


  31. #31

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    Da hast du ein seltenes Exemplar der Spezies "Sachverständiger" gefunden. Viele sind heutzutage ja nur noch Gutachtenabschreiber.

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