Moin Kasalla,
ich würde hierzu einen neuen Beitrag/Frage stellen da dieser Zweig ansonsten zu unübersichtlich wird. Außerdem ist genau dieser Fall schon häufig diskutiert worden.
Um aber schonmal Basisinformation zu bringen:
Ich würde/habe für Nebelschlußleuchte und Nebelscheinwerfer einen originalen Schalter vom NBFL drin der ist zweigeteilt und hat somit eine Doppelfunktion. Etwas tricky ist die elektrische Verschaltung da die eine Seite aus einem tastenden, die andere Seite aus einem rastendem Schalter besteht. Ferner muss für den TÜV zwingend die Einschaltvoraussetzung für NSL gegeben sein (nur in Verbindung mit Kl.56) sowie die passende Kontrolllampe.
Offensichtlich hast du aber überhaupt keinen NSL-Schalter serienmäßig. Und Nebelscheinwerfer sind auch nicht vorhanden. Welche drei Serienschalter sind dann bei dir verbaut? Instrumentenbeleuchtungs Dimmer; Scheinwerferhöhe und Tempomat? Stell dir die Frage wie oft du deine Beleuchtung dimmst....! Dann entferne den Schalter einfach und klemme ihn unter/hinter das Armaturenbrett.
Die Lampe selbst ist bei mir eine vom BMW Mini 1.Serie mittig im Stoßfänger. Bei rotem Lack fällt die fast nicht auf. In meinem Profil findest du ein paar Bilder vom Heck meines NA.
Für den TÜV wichtig (sofern er darauf achtet) ist dass auf dem Lampengehäuse eine E-Nummer plus die Beschriftung NSL oder Fog aufgebracht ist.
Falls dein Prüfer mitspielt könnte man auch versuchen die dritte Bremsleuchte als NSL zu verwenden. Hierzu benötigt man eine Eintragung die eine "in etwa gleichzusetzende Funktion" erhält.
Das ist so eine Art Ermessensspielraum den alle Gutachter besitzen. Bei Importen wird das zum Beispiel bei der Begutachtung der Sicherheitsgurte angewandt (nur als Beispiel weil dies bei meinem US NBFL so gemacht wurde...).
Aber ganz ehrlich, ich würde das Teil so gut wie möglich verbauen und nie beim TÜV erwähnen. Diskutieren kann man immer noch....