Halli Hallo,
ich möchte mir auf meine Serien 6x15 mit 195/50 R15 20mm (40mm/Achse) Spurverbreiterungen montieren (auch noch Serienfahrwerk mit Serienfedern). Nun habe ich mir das Gutachten zu den Spurplatten durchgelesen und da stellt sich mir eine Frage: Im Gutachten sind folgende Punkte zu meiner Rad/Reifenkombination niedergeschrieben:
K3) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
Ich kann mir unter diesen beiden Punkten relativ wenig vorstellen. Bedeutet das, das ich um mir die Platten vom Tüv abnehmen lassen zu können schon die Radhäuser innen bördeln muss oder nicht? Und wenn nicht was meinen die mit diesen Aussagen?
Hoffentlich kann mir da jemand helfen.
MfG
Noel