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  1. #1

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    H-Gutachten und HU/AU

    Hallo, da mein NA im Juni 30 Jahre alt wird, möchte ich ihm ein H-Gutachten spendieren. TÜV ist auch im Juni fällig. Nun meine Frage. Macht es Sinn, die HU und die AU im Vorfeld in der Werkstatt meines Vertrauens machen zu lassen, oder wird der Wagen bei der H-Abnehmen nochmals komplett nach HU inkl. AU Vorgabe geprüft. Sprich, ist die Prüfung im Vorfeld rausgeschmissenes Geld und ich fahre besser ohne TÜV zur H-Abnahme? MfG Rene

  2. #2

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    Rausgeworfenes Geld. Eine H-Abnahme umfaßt immer eine komplette HU.

  3. #3

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    Ich weiss nicht, ob Du eine tagesaktuelle oder monatsaktuelle HU aufs H Gutachten angerechnet bekommst, Prenz hat es aber schon richtig beschrieben. Sehr empfehlenswert (eigentlich bei jeder HU… diesmal halt noch mehr) ist, vorher sicherzustellen, dass der NA auch die HU besteht. Es wäre saudoof, die H-Abnahme nicht zu bekommen, weil wegen nicht bestandendem Lichttest auch die HU nicht bestanden wird.

    Im übrigen glaube ich, dass die HU bei oder nach einer Oldtimerabnahme etwas laxer gehandhabt wird. Schliesslich kommt per Definition nur ein Kulturhistorisches Fahrzeug mit Zustand 3 oder besser, und nicht ein völlig abgeratzter, ungepflegter Altkarren.
    Quer ist mehr.

  4. #4

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    Zitat Zitat von prenz Beitrag anzeigen
    Rausgeworfenes Geld. Eine H-Abnahme umfaßt immer eine komplette HU.
    Danke für die Antworten. Heißt das, das auch immer gleich eine AU mitgemacht wird? Auch wenn eine neue Plakette am Auto kleben würde? Das ist das einzige, wovor ich ein bischen zittere. MfG

  5. #5

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    Nach meinem Verständnis ist die AU ein zwingender Bestandteil einer HU. Wenn Du da Sorgen hast: Die AU kannst Du getrennt von der HU machen und dort mit dem entsprechenden Zettel nachweisen, solange die AU nicht älter als 2 Monate ist, also z.B. auch von der Werkstatt Deines Vertrauens. Im Prinzip würde ich da auch sehen, dass der vorherige AU-Nachweis einer vorangegangenen HU reicht, wenn der noch frisch ist.

    Die andere Frage wäre ja eigentlich, welche Abgasgrenzwerte überhaupt einzuhalten sind? Einerseits gilt ja von der Typgenehmigung her Euro 1, aber Oldtimer haben Emissionsschlüssel 98 - würden da also die ganz laschen Grenzwerte für ungeregelte, Kat-lose Fz gelten?

    Ob die HU bei einem historischen Fz laxer ist, ist ziemich umstritten. Einerseits ist es korrekt, dass da meist gut gepflegte Fahrzeuge aufschlagen, andererseits umfasst die HU für Oldtimer aber auch die zusätzliche Prüfung, ob es sich immer noch um einen Oldtimer im gesetzlichen Sinne handelt (es gibt da einen Extra-Punkt im Mängelbaum für: "Einstufung als historisches Fahrzeug nicht mehr zutreffend" - EM).
    Geändert von prenz (14.06.2021 um 11:26 Uhr)

  6. #6

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    "Die andere Frage wäre ja eigentlich, welche Abgasgrenzwerte überhaupt einzuhalten sind? Einerseits gilt ja von der Typgenehmigung her Euro 1, aber Oldtimer haben Emissionsschlüssel 98 - würden da also die ganz laschen Grenzwerte für ungeregelte, Kat-lose Fz gelten?"

    Bei meinem Wagen ist Euro2 eingetragen. Hatte mal einen KLR eingebaut. Bei der Zulassungsstelle wurde nur auf Euro2 umgeschlüsselt. Der KLR wurde gar nicht erwähnt/eingetragen. Im Moment ist kein KLR verbaut. Wird spannend. MfG Rene

  7. #7

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    Zitat Zitat von reneNA Beitrag anzeigen
    "Die andere Frage wäre ja eigentlich, welche Abgasgrenzwerte überhaupt einzuhalten sind? Einerseits gilt ja von der Typgenehmigung her Euro 1, aber Oldtimer haben Emissionsschlüssel 98 - würden da also die ganz laschen Grenzwerte für ungeregelte, Kat-lose Fz gelten?"

    Bei meinem Wagen ist Euro2 eingetragen. Hatte mal einen KLR eingebaut. Bei der Zulassungsstelle wurde nur auf Euro2 umgeschlüsselt. Der KLR wurde gar nicht erwähnt/eingetragen. Im Moment ist kein KLR verbaut. Wird spannend. MfG Rene
    Das ist egal, der Wagem wird aufgrund H umgeschlüsselt. Im System bleibt Euro 2 gespeichert, falls Du wieder von H zurückgehst. Dann muss natürlich der KLR wieder verbaut sein, um die HU zu bestehen.
    Quer ist mehr.

  8. #8

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    Mit oder ohne Klr bleiben die Werte bei der Au gleich.

  9. #9

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    Deshalb werde ich den KLR auch nicht mehr einbauen. Steht ja nichts darüber in den Papieren. Ist nur Euro2 eingetragen. MfG Rene

  10. #10

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    Zitat Zitat von reneNA Beitrag anzeigen
    Deshalb werde ich den KLR auch nicht mehr einbauen. Steht ja nichts darüber in den Papieren. Ist nur Euro2 eingetragen. MfG Rene
    So hat mir das der Prüfer auch gesagt.

    Aber: was bringt der Ausbau denn? Hat man (oder das Auto) irgendwelche Vorteile, wenn der draussen ist? Ich lasse ihn drinnen, weil ich den Platz im Keller für was anderes brauche und bisher keinen Vorteil im Ausbau sehe.
    Quer ist mehr.

  11. #11
    Avatar von HansHansen
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    Das Dingen ist eine mögliche Fehlerquelle.

    Hat ein Auto unruhiges Standgas und der Schrauber vermutet, dass Falschluft gezogen wird, dann ist ein KLR schnell mal ausgebaut.

    Legalität - muss jeder selbst entscheiden.

    PS
    Fast vergessen: Der Kühlwassersensor wird gerne mit einem Kunststoff-T-Stück in den Wasserkreislauf eingeschleift.
    Kunststoff altert und deshalb mal irgendwo abrupter Kühlwasserverlust, das will man eigentlich auch nicht.
    Do what thou wilt.

  12. #12

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    228 Euro

    228 Euro kostet es, aus einem alten Auto, einen Oldtimer zu machen. Freue mich. War alles einfacher als gedacht. Nun darf ich meinen BBR Turbo als Oldtimer bezeichnen. Nummernschilder habe ich schon online bestellt. Wenn die da sind, werde ich den Wagen umschreiben lassen. MfG Rene

  13. #13
    Avatar von Topdown
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    Gratulation und wieder einer mehr im Kreis des erhaltenswertens Kulturguts

    Nice day Maggie
    www.mx5-freunde-osnabrueck.de
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