Hallo zusammen,
ich habe eben mal geschaut, ob schonmal jemand einen Thread zu diesem Thema erstellt hat. Leider konnte ich nichts finden. Eventuell benutze ich die Suchfunktion ja falsch? Ist ja doch eigentlich ein ehr schlichtes Thema.
Folgende Problemstellung:
TÜV bemängelt die Nebelschlussleuchte an meinem MX5 (BJ 11.1990) (EZ 03.1991) diese ist relativ weit unten befestigt ohne eine extra Aussparung und weiß. Leider ist für mich als Leihe und "Neuling" auf diesem Gebiet unbekannt ob das eine Serien Nebelschlussleuchte ist oder doch eine nachgerüstete. Darf ich diese einfach ab montieren bzw. kann ich diese austragen lassen? Schließlich sind Nebelschlussleuchten meiner Kenntnis nach erst ab dem 01.01.1991 Pflicht gewesen. Dementsprechend müsste es doch kein Problem sein, wenn ich die Nebelschlussleuchte ausbaue und den Schalter im Innenraum durch eine Blende ersetze.
Wie verhält sich das ganze denn mit dem TÜV? Ich habe ja den nicht bestandenen TÜV-Bericht welchen ich ja bei der Nachprüfung auch mit gebe. Darf dann das fehlen der Nebelschlussleuchte bemängelt werden?
Um die Frage zu beantworten wieso ich nun die Nebelschluss entfernen möchte brauche ich nicht weit ausholen. Es sieht einfach echt schlecht aus. Ich kann auf Wunsch gerne mal ein Foto machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Pascal aka. Perceive