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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Avatar von Kampfjet
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    Montierbarkeitsgutachten

    Hallo zusammen,

    ich hab da so ein Problem mit dem Papierdschungel.

    Ich habe 9x16er Felgen, auf die 215/40 16 Reifen gehören.
    Leider bin ich laut Schein Markengebunden auf Kumho Ecsta SPT , wohl weil damals bei der Eintragung dafür ein Montierbarkeitsbescheinigung vorlag.

    So, den Reifen gibbet ja nimmer.

    Eine Montierbarkeitsbescheinigung für einen Billigreifen zb a la Tourador zu bekommen wird wohl aussichtslos sein?! Habs versucht, aber keine Antwort.

    Von Toyo zb bekomme ich nach meinen gemachten Angaben auf dem Formular pauschal und sofort nach dem Abschicken eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
    Ich schätze aber das wird für meinen Zweck nix taugen, oder reicht das?

    Gruß
    Kampfjet
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    Geändert von Kampfjet (13.06.2023 um 14:08 Uhr)
    Gruß Michael. Der kleine Rebell ;-)

  2. #2
    Avatar von Yellow-NA
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    Habe die gleichen Größen mit der Freigabe von Toyo auch eingetragen .
    Meinem Prüfer hat das gereicht.
    Gruß Volker

  3. #3

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    Wie ist denn die genaue Formulierung in deinem Schein?

  4. #4

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    Ich würde damit zum Tüv gehen. Normal sollte es mit der Antwort schon ausreichend für eine Eintragung sein.

  5. #5
    Avatar von Yellow-NA
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    Zitat Zitat von DerDominik82 Beitrag anzeigen
    Wie ist denn die genaue Formulierung in deinem Schein?
    ... "" zu verw. Reifenhersteller : Toyo,Typroxess TR1 ""
    Gruß Volker

  6. #6
    Avatar von Kampfjet
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    Im Schein steht....."bei Verwendung anderer Reifenfabrikate Montierbarkeitsbescheinigung mitführen"

    Ich hab mich mal weiter bemüht und bei Toyo und Kumho angefragt.
    Von beiden bekam ich ne Bescheinigung.
    Vom Billiganbieter Tourador kam ne Absage, aber eher bezogen die sich auf so allgemeine Normen... schade.
    Anbei mal jetzt das von Kumho

    Ok, mag ja sein dass das alles so passt und ich ja nicht so bewandert bin mit so ner Art Wisch.... Aber ich hab mir da was anderes drunter vorgestellt, a la "... es besteht keine Bedenken zur Montage des Reifens blabla, auf eine 9x16Zoll Felge..."
    Stattdessen wirkt das auf mich eher ein Wisch bezüglich der Achslasten usw.
    Jo, das dürfte dem TÜVer aber wohl reichen, steht ja 9x16 drin.
    Will eh mal hin. Leider leiden die seit Zeiten der online Reservierung unter chronischem Zeitmangel für so Gespräche... schau mer mal...
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    Gruß Michael. Der kleine Rebell ;-)

  7. #7
    Avatar von mx31
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    Dort steht doch "zulässige Felge 7-9x16". Mehr brauchst Du an sich nicht.

    Generell ist bei den Eintragungen mit Reifenbezug vor allem die Freigängigkeit (manchmal auch Vmax, eher weniger beim MX5) ein Thema.
    Ein anderer Reifen (Marke oder Typ) kann bei selber Dimension breiter bauen und dann ggf. irgendwo streifen.
    Deshalb prüfen. Kannst Du halt erst bei Montage. Anhaltspunkt kann Gesamtbreite auf Messfelge sein (um Typen zu vergleichen).

  8. #8

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    Das was du hast reicht. Nennt sich Reifenfreigabe. Wird dann gebraucht wenn die Felgenbreite zur Reifenbreite außerhalb der etrto ist.

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