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projekt-mx5.de

Ergebnis 1 bis 7 von 7
  1. #1

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    Typ 000 - Einzelabnahme bei vorliegender ABE zu Lenkrad

    In 2005 habe ich meinen MX5 NA erworben, so wie er jetzt ist. Also mit allen Umrüstungen (Lenkrad, Felgen, Fahrwerk, ...)
    In der Zwischenzeit war er 9x bei der HU/AU aber diese Jahr wurde was Neues ausgegraben.

    Der Prüfer hat bemängelt, dass die Veränderungen Lenkrad und Felgen nicht unter Berücksichtigung der jeweils anderen Veränderung abgenommen wurden und ich daher eine Einzelabnahme brauche. Im Bericht steht D.2.2.1 EM Lenkrad - Zulässigkeit nicht nachgewiesen

    Das macht aus meiner Sicht Sinn, allerdings
    1. ist das Auto bereits 9x genauso durch die HU gekommen
    2. wurde bei der vorherigen HU in der selben Prüfstelle diesbezüglich nichts beanstandet
    3. habe ich beim Kauf eine ABE zum Lenkrad erhalten (siehe Anhang). Diese musste ich auch lediglich bei 4-6 der Untersuchungen vorzeigen
    4. besitze ich für die Felgen ein Teilegutachten und Änderungsnachweis. Den Änderungsnachweis habe ich bei allen HUs vorgezeigt.


    Beim Hinweis auf die ABE argumentierte der Prüfer, dass die ABE nicht für mein KFZ gilt, da ich Typ 000 (Importfahrzeug) besitze und nicht den in der ABE angegebenen Typ D488.

    Jetzt bin ich frustriert und ein wenig ratlos.
    Soll ich nachgeben und eine Einzelabnahme durchführen?
    Oder habt ihr eine bessere Idee?


    Anhänge

    ABE Lenkrad
    MX5_TÜV_ ABE_Lenkrad.pdf

    KFZ Schein
    Anhang 9487

    Änderungsnachweis Felgen
    MX5_TÜV_ Änderungsnachweis-Felgen_2003.pdf

    Teilegutachten Felgen
    MX5_TÜV_ Teilegutachten-Felgen_2002.pdf

  2. #2
    Avatar von HansHansen
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    Aus den Papieren bin ich nicht zu 100% schlau geworden.

    Das Lenkrad ist kleiner als original?
    Und Deine Reifengröße ist jetzt 205-irgendwas?

    Im Prinzip muss diese Kombination, also breitere Reifen plus kleineres Lenkrad zusammen begutachtet werden.
    Soll auch immer öfter vorkommen, dass im Zuge einer Verkehrskontrolle sowas bemängelt wird.
    Sofern aus den Papieren hervorgeht, dass beide Veränderungen nur einzeln begutachtet sind.

    Dass die ABE nicht anerkannt wird, das halte ich für einen Nebenkriegsschauplatz.
    Falls Dir der Prüfer da zu engstirnig vorkommt, ich würde dann wo anders hinfahren.

    Grüße
    HansHansen
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  3. #3
    Avatar von wurzlburzel
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    Ja die Kennung 000 ist so ein Problem.

    Mein tüv Prüferinnen das egal solange der fahrzeugtyp mit angegeben ist also Mazda MX-5 NAdamitträgt ermittelt alles ein zb fahrwerksfedern oder stabis etc.
    Werner grüßt aus dem schönen Middlfranggn


  4. #4
    Avatar von smily
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    Hatte ich am CAN Miata ebenfalls.
    Wwurde aber problemlos eingetragen, original vom Prüfer "ich fahr zwei Runden, wenn das passt,dann passt das"
    Und eingetragen.
    Die jeweiligen ABEs gelten halt nur für sich wenn nix sonst geändert wurde.
    Wurde bei mir auch erst beim 7. TÜV Termin das erste mal bemängelt
    Gruß, Kai :-)

  5. #5

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    ich habe gehört, das bei vielen Typ 000 Modelle im KFZ-Schein und Brief unter der Ziffer Kdie entsprechende deutsche Typennummer 488 eingetragen ist. Dies würde sicher vieles vereinfachen.

    Bei mir ist das leider nicht so.
    Keine Ahnung, ob man das ändern kann?!

  6. #6
    Avatar von mx31
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    Bei meinem Miata war (alter Schein) unter Ziffer 3 bei genullter Schlüsselnummer "MX5 MIATA" vermerkt.
    Sollte auch nen fast blinden SV in Verbindung mit EZ zum entsprechenden MX-5 führen...

    Bislang waren alle Eintragungen problemlos. Habe aber auch das Lenkrad (das hatte ne ABE) i.V. mit den Rädern und Fahrwerk eintragen lassen, so muß ich keine ABEs mit rumfahren und es gibt keine Diskussionen.

  7. #7

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    Ich hatte zuerst gedacht, das sei ein Miata, aber laut FIN ist das wohl eher ein EU-Reimport. Da könnte man vielleicht mal bei der Homologationsabteilung von Mazda unter Angabe der FIN anfragen, ob dieses konkrete Fahrzeug bei Auslieferung der nationalen ABE (F488) entsprach und das schriftlich bestätigen können.

    Was das Fehlen des Eintrages in K angeht: ich bin mir da nicht komplett sicher, aber das Fahrzeug ist ja bereits modifiziert worden, und hat daher seine originale ABE, so es jemals diese hatte, dabei verloren (die BE ist nach der Abnahme des Fahrwerks erneut erteilt worden, aber die ist eben nicht mehr die allgemeine mit der Nummer F488, sondern eine Einzelgenehmigung) - daher ist vermutlich dann auch die Zeile K entwertet worden.

    In der Lenkrad-ABE gibt es ohnehin einen bösen Schnitzer - die ABE ist mit "D488" angegeben, das ist aber nicht die ABE für den NA, sondern für 'ne Honda MBX. Hast Du bisher Glück gehabt, dass der Graukittel bei "NA" aufgehört hat zu lesen (oder den offensichtlichen Fehler erkannt und daher ignoriert hat). Aber das ist, wie auch schon meine Vorredner ausgeführt haben, ohnehin nicht kriegsentscheidend. Die Kombination Lenkrad/Fahrwerk/Räder muß zusammen abgenommen werden, die Lenkrad-ABE gilt nur, wenn der Rest des Fahrzeugs (zumindest Fahrwerk/Räder) Serie ist.

    Kannst Dir ja überlegen, ob Du nochmal nen neuen Versuch an einer anderen Prüfstelle startest, oder in die Einzelabnahme gehst (ich würde letzteres machen, denn so ist das Fahrzeug objektiv ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs, und das kann Dir auf der Straße einigen Ärger bereiten, wenn die Cops einen schlechten Tag haben). Zum Preispunkt: Sohnemann hatte letztens beim TÜV Rheinland 'ne vergleichbare Abnahme an seinem NA (Lenkrad/FW/Räder und noch diverser Kleinkrams), das hat am Ende irgendwo um 240€ gekostet.
    Geändert von prenz (02.10.2023 um 10:13 Uhr)

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